135 Zettel mit gleicher Schrift
War die Wahl in Düdingen manipuliert?

Düdingen FR muss erneut wählen! Wegen 135 manipulierten Wahlzetteln kippt das Kantonsgericht die Generalratswahl vom 8. März. Betroffen sind über vier Prozent der Stimmen. Wann die Neuwahl stattfindet, bleibt unklar.
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In Düdingen FR muss eine Wahl wiederholt werden.
Foto: Lutz Fischer-Lamprecht/Wikipedia

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Düdingen FR: Kantonsgericht hebt Generalratswahlen vom 8. März auf
  • Über 4 Prozent der Stimmzettel zeigten Manipulation durch ähnliche Handschriften
  • 189 Stimmzettel in Vernier GE 2025 von nur 79 Personen ausgefüllt
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Düdingen FR kommt nicht zur Ruhe. Das Kantonsgericht hat entschieden: Die Bürgerinnen und Bürger müssen erneut an die Urne. Die Wahlen für den Generalrat – die Legislative im Dorf – am 8. März sind aufgehoben. Zuerst hatten die «Freiburger Nachrichten» darüber berichtet. 

Also das Wahlbüro Anfangs März beim Auszählen war, fiel ihr auf, dass 135 Stimmzetell eine gleiche oder ähnliche Handschrift aufwiesen. Davon profitiert hatte ein Kandidat der Mitte-Partei. Einen Tag nach der Wahl reichte Oberamtmann Manfred Raemy eine Strafanzeige ein. Später klagen Bürgerinnen und Bürger, die lokale SVP und die freien Wähler. Sie verlangten unter anderem die Durchführung von Neuwahlen. 

Die Gemeinde Düdingen, konkret das Wahlbüro, wollte die Beschwerde abweisen. «Die Gemeindewahlen seien unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften durchgeführt worden und eine angebliche Manipulation sei nur auf Vermutungen gestützt», heisst es im Urteil. 

«Zahlreiche Personen mehr als einen Wahlzettel ausgefüllt»

Doch das Kantonsgericht ist anderer Meinung. «Aufgrund dieser Analyse der Polizei ist davon auszugehen, dass zahlreiche Personen mehr als einen Wahlzettel mit dem Namen und der Mittepartei ausgefüllt haben und einige Personen gar eine Vielzahl von Wahlzetteln entsprechend ausgefüllt haben», schreibt es im Urteil. Betroffen seien über vier Prozent aller eingegangenen Wahlzettel. Der Mangel beim Urnengang wiege so schwer, «dass nicht von einer Aufhebung dieser Wahlen abgesehen werden kann».

Wann die Wahlen wiederholt werden, ist noch nicht klar. Unter Umständen droht den März-Gewählten jetzt eine Mini-Legislatur. Sie müssen trotzdem ihr Amt antreten, nur um es möglicherweise einige Wochen später zu verlieren.

Düdingen ist kein Einzelfall. Im vergangenen Jahr musste in Vernier GE ebenfalls zweimal gewählt werden. Die Wahlen im März 2025 mussten wegen Betrugsverdacht wiederholt werden und auch bei der Wiederholung im November kam es zu Unregelmässigkeiten. Die 189 Stimmzettel wurden von nur 79 Personen ausgefüllt. Nun muss das Bundesgericht entscheiden.


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