Darum gehts
- Im Kanton Zürich stehen am 14. Juni 20 Abstimmungsvorlagen an
- In Baselland sind neu nur noch fünf kantonale Vorlagen zulässig
- Zwei Kantonsräte fordern im Thurgau «Super-Sonntage», Kritiker warnen vor Überforderung
In der Stadt Zürich steht ein Abstimmungssonntag der Superlative bevor – mit 20 Vorlagen auf einmal! Am 14. Juni müssen die Stimmberechtigten über zwei eidgenössische, fünf kantonale und 13 städtische Vorlagen befinden.
Das Thema beschäftigt in der Schweiz gerade mehrfach. Während Kritiker in Zürich vor oberflächlichen Entscheiden warnen, sprechen sich im Thurgau zwei Kantonsräte ausdrücklich für solche «Super-Abstimmungssonntage» aus. Im Kanton Baselland hat man ähnlichen Ideen allerdings bereits einen Riegel geschoben – aus Sorge vor einer Überforderung der Stimmbürger.
Ganz aus der Luft gegriffen ist diese Sorge vielleicht nicht. Selbst der Zürcher Medienpionier Roger Schawinski (80) räumte kürzlich auf seinem Sender Radio 1 ein, dass er sich «von der Fülle an Abstimmungen» zunehmend überfordert fühle.
Ballung in Zürich
Grund für die ungewöhnliche Häufung an Vorlagen in Zürich ist unter anderem der Legislaturwechsel, erklärte Andreas Ammann, Leiter der Parlamentsdienste des Gemeinderats, dem «Tages-Anzeiger».
Man habe dem am 8. März neu gewählten Parlament möglichst wenige pendente Geschäfte übergeben wollen. Zudem hätten damals wegen der Stadtrats- und Gemeinderatswahlen keine städtischen Abstimmungen stattgefunden, weshalb sich die Vorlagen nun angestaut hätten, sagte SP-Co-Fraktionspräsidentin Lisa Diggelmann (31) dem «Tages-Anzeiger».
Gegenwind im Kanton Thurgau
Im Kanton Thurgau wollen zwei Kantonsräte hingegen bewusst «Super-Wahlsonntage» einführen, wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet. Regierungsrat und Kantonsparlament sollen künftig am selben Datum wie eidgenössische Abstimmungen gewählt werden, fordern Gottfried Möckli (SVP) und Daniel Vetterli (SVP) in einer Motion im Kantonsparlament. Das Volk müsse so nur noch einmal an die Urne.
Während sich die beiden von ihrer Idee mehr Effizienz und eine höhere Wahlbeteiligung versprechen, hat der Vorschlag im Regierungsrat keine Chance. Bei zwei vergleichbaren Super-Wahlsonntagen in den Jahren 2020 und 2024 sei die Stimmbeteiligung nicht höher ausgefallen, zudem sei der organisatorische Aufwand in rund einem Drittel der Gemeinden grösser gewesen, argumentiert das Gremium. Der Entscheid über die Motion im Grossen Rat steht allerdings noch aus.
Klare Regeln in Baselland
Auch im Kanton Baselland hält die Regierung nichts von XXL-Abstimmungen, wie die «Basler Zeitung» berichtet. Pro Abstimmungstermin soll neben den Bundesvorlagen künftig nur noch über maximal fünf kantonale Vorstösse abgestimmt werden können. Eine zu grosse Anzahl an Vorlagen sei für die Stimmberechtigten möglicherweise überfordernd und könne zu Abstimmungsmüdigkeit führen, argumentiert der Regierungsrat.
Man müsse sich vertieft mit den teils sehr komplexen Fragen auseinandersetzen können. Ausnahmen seien jedoch vorbehalten – etwa bei simplen Themen oder wenn nur wenig Bundesvorlagen zur Abstimmung stünden. Diese neue Regel – die laut SRF eine schweizweite Premiere sein dürfte – kommt bereits am 14. Juni zum ersten Mal zum Einsatz.
Leidet die Qualität der Entscheide?
In eine ähnliche Richtung argumentiert auch Michael Herrmann (54), Politikwissenschaftler und Leiter des Forschungsinstituts Sotomo, gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Zwar könne die Bevölkerung grundsätzlich mit einer Vielzahl unterschiedlicher Vorlagen umgehen, sagt er.
Doch die Qualität der einzelnen Entscheide leide darunter. Herrmann gibt zu bedenken: Es sei kaum möglich, sich mit allen Themen ernsthaft auseinanderzusetzen – stattdessen orientierten sich viele stärker an den Parolen der Parteien.