Wer den Notfall besucht, soll zusätzlich zum Selbstbehalt 50 Franken bezahlen. So will der Nationalrat Patientinnen davon abhalten, wegen jeder Bagatelle ins Spital zu rennen. Denn die Notfallstationen laufen wegen der stetig steigenden Konsultationen am Limit.
Das dürfte viele Blick-Leser freuen. In einer Umfrage vom Dienstag gaben 69 Prozent an, dass sie in der Gebühr eine sinnvolle Massnahme zur Entlastung der Spitäler sehen. Im Nationalrat hingegen war das Geschäft umstritten. Während sich GLP, FDP und SVP hinter die Idee stellten, waren Mitte, SP und Grüne dagegen. Die Vorlage fand mit 96 zu 91 Stimmen eine knappe Mehrheit.
Keine Bagatellen im Notfall
An vorderster Front setzte sich der Zürcher Nationalrat Patrick Hässig (GLP, 47) für die Vorlage seiner Partei ein. «Es gibt Menschen, die wegen eines Muskelkaters, eines frischen Zeckenstichs oder wegen kürzlich aufgetretenen Fiebers den Notfall aufsuchen», sagte der gelernte Pflegefachmann. Diese Personen wählten die teuerste Behandlung, obwohl das nicht nötig wäre. Die neue 50-Franken-Gebühr soll sie daran erinnern, dass es andere Angebote für diese Leiden gibt.
Auch von SVP-Nationalrat Andreas Glarner (63) kamen befürwortende Voten. Er sagte: «Im Gesundheitswesen darf man nichts unversucht lassen, um die Kosten einzudämmen.» Die neue Gebühr sei eine Lösung, die eine Änderung herbeiführen könne.
Gebühr trifft die wirtschaftlich Schwächsten
Die Linke bekämpfte die neue Notfallgebühr mit allen Kräften. «Die Änderung würde vor allem sozial und wirtschaftlich benachteiligte Personen treffen», sagte SP-Nationalrätin Sarah Wyss (37). Diese Menschen müssten sich künftig zweimal überlegen, ob sich der Gang zum Notfall lohnt – das könne gefährlich enden.
Lorenz Hess (Mitte, 64) wies darauf hin, dass sich alle betroffenen Verbände – dazu gehören etwa die Gesellschaft für Notfallmedizin, der Apothekerverband oder der Spitalverband H+ – gegen die Gebühr ausgesprochen haben. Für den Berner ist klar, dass die neue Gebühr niemanden abschrecken würde, den Notfall zu besuchen.
Bundesrat stellt sich gegen Strafgebühr
Zu den Gegnern der Vorlage gehören auch die meisten Kantone sowie die Landesregierung. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte: «Die neue Gebühr würde eine erhebliche zusätzliche administrative Belastung sowohl für die Leistungserbringer als auch für die Versicherer mit sich bringen.»
Wer nämlich eine schriftliche Überweisung durch eine Ärztin, eine Apotheke oder ein Telemedizin-Zentrum vorlegen kann, ist von der Gebühr befreit. Auch ausgenommen sind Personen, die mit dem Krankenwagen eingeliefert werden, Schwangere und Kinder.
Die Vorlage zur 50-Franken-Notfallgebühr wird seit bald neun Jahren im Parlament hin- und hergeschoben. Nach dem Ja des Nationalrats steht nun die Abstimmung im Ständerat an.