Darum gehts
- GLP will 50-Franken-Strafgebühr für unnötige Notfallbesuche einführen
- Ausnahmen gelten für Überweisungen, Rettungseinsätze, Schwangere und Kinder
- Nationalrat entscheidet am 18. März, Gesundheitskommission stimmte knapp mit 13:12 dafür
Gestresstes Gesundheitspersonal, überfüllte Spitalgänge und stundenlanges Warten: In den letzten Jahren haben Konsultationen in Notfallstationen kontinuierlich zugenommen. Vielerorts laufen die Spitäler am Limit. Die GLP will der Entwicklung den Riegel vorschieben – und zwar mit einer Strafgebühr. Wer in Zukunft den Notfall besucht, soll pauschal 50 Franken zusätzlich zum Selbstbehalt bezahlen.
Nationalrat Patrick Hässig (GLP, 47) setzt sich an vorderster Front für das Anliegen ein. Als Pflegefachmann kennt er die Belastung in den Spitälern. Er sagt: «Es gibt Menschen, die wegen eines Muskelkaters, eines frischen Zeckenstichs oder wegen kürzlich aufgetretenen Fiebers den Notfall aufsuchen.» Diese Personen wählten die teuerste Behandlung, obwohl das nicht nötig wäre. Sie sollten durch die neue Gebühr daran erinnert werden, dass es andere Angebote für diese Leiden gäbe.
Ganz alle Patienten müssten die neue Gebühr aber nicht zahlen. Wer eine schriftliche Überweisung durch eine Ärztin, eine Apotheke, ein Telemedizin-Zentrum oder eine kantonale Notfallnummer vorlegen kann, ist von der Gebühr befreit. Ausgenommen sollen auch Personen sein, die mit dem Krankenwagen eingeliefert werden, Schwangere und Kinder.
Gesundheitsverbände gegen Vorstoss
Für SP-Nationalrätin Sarah Wyss (37) ist die Strafgebühr trotzdem der falsche Weg. Für die Baslerin ist klar: Die Änderung würde sozial und wirtschaftlich benachteiligte Personen empfindlich treffen. «Diese Menschen müssten sich künftig zweimal überlegen, ob sich der Gang zum Notfall lohnt», warnt sie. Das könne gefährlich enden.
Ähnlich sehen es die meisten grossen Gesundheitsverbände – darunter auch die Gesellschaft für Notdienst, der Apothekerverband oder der Spitalverband H+. Letzterer betont, dass die Gebühr auch chronisch kranke Menschen von Behandlungen abhalten könnte.
Geschäft könnte knappe Mehrheit finden
Die 50-Franken-Gebühr würde im Krankenversicherungsgesetz verankert. Dadurch sind Unfälle grundsätzlich von der Strafgebühr ausgenommen. Laut Wyss verbirgt sich hier jedoch eine weitere Ungleichheit. Denn wer nicht nach dem Unfallversicherungsgesetz versichert ist – typischerweise sind das Hausmänner, Rentnerinnen oder Studierende –, müsste die Gebühr auch im Fall eines Unfalls zahlen.
Sollte die Vorlage angenommen werden, könnten die Kantone autonom entscheiden, ob sie die neue Gebühr einführen wollen oder nicht. Eine Minderheit von sechs Kantonen hat während der Vernehmlassung Interesse signalisiert – darunter Zürich und Bern.
Am Mittwoch wird der Nationalrat über das Geschäft befinden. In der Gesundheitskommission wurde dem Vorschlag mit knappen 13 zu 12 Stimmen zugestimmt. Gelingt es Hässig, dass sich neben der GLP auch die FDP und SVP geschlossen hinter den Vorstoss stellen, könnte dieser eine Mehrheit finden.
Handlungsbedarf unbestritten
Ob mit oder ohne Strafgebühr: Über die Parteigrenzen hinweg herrscht Einigkeit, dass die Notfallstationen entlastet werden müssen. Hässig wie auch Wyss plädieren für zusätzliche Investitionen in die Grundversorgung. Hausärztinnen könnten einen Teil der Fälle auffangen, die heute in den Notfallstationen landen.
Auch Information könnte Abhilfe schaffen. Die Bevölkerung müsse besser darüber informiert werden, wann ein Besuch in der Notfallstation angebracht ist – und wann nicht.