Darum gehts
- Liechtenstein ändert Hausgesetz: Thronfolge nun geschlechtsunabhängig geregelt
- Erstgeborenes Kind wird künftig Fürst oder Fürstin, egal welches Geschlecht
- Beschluss mit Zweidrittelmehrheit angenommen, Abtreibungsverbot bleibt bestehen
Ein Paukenschlag eröffnet den Nationalfeiertag in Liechtenstein: Das Fürstentum hat das Hausgesetz geändert! «Neu werden alle weiblichen Nachkommen des Fürstenhauses in hausgesetzlichen Fragen mit denselben Mitwirkungsrechten ausgestattet wie die männlichen. Ausserdem wird die Thronfolge umgestellt. Das bedeutet, dass künftig das jeweils erstgeborene Kind, unabhängig vom Geschlecht, Thronfolgerin oder Thronfolger und später Fürstin oder Fürst von Liechtenstein wird», teilte das Fürstentum mit. Der Beschluss sei mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder angenommen worden.
Prinz Joseph ist kinderlos – folgt auf ihn Marie Caroline?
Was bedeutet das konkret? Der Fürst ist nach wie vor Hans-Adam (81), der Erbprinz bleibt Alois (58) – und danach kommt weiterhin Prinz Joseph (31) in der Thronfolge. Sollte er Kinder bekommen und das erste Kind eine Tochter werden, dann könnte diese erstmals in der Geschichte der Dynastie Fürstin werden. Sollte Prinz Joseph kinderlos bleiben oder auf den Thron verzichten, könnte seine jüngere Schwester, Prinzessin Marie Caroline (29), Fürstin werden. Anders als ihr Bruder ist Prinzessin Marie Caroline seit letztem Jahr verheiratet – mit dem gebürtigen Venezolaner Leopoldo Maduro Vollmer (35).
Das Fürstentum beweist damit: Es bleibt nicht in überkommenen Traditionen verhaftet, sondern passt sich der Welt von heute an – ohne bei allen Fragen mit der Zeit zu gehen. Bei Fragen, die das katholische Lehramt zentral betreffen, bleibt der katholische Hochadel hingegen ganz auf Linie des Vatikans: Abtreibung bleibt im Ländle auch weiterhin verboten. Sollte das Volk das Abtreibungsverbot aufheben wollen, wird das fürstliche Veto dies weiterhin verhindern.