Streit um Abtreibungsgesetz
Initiantin hofft auf Zugeständnisse vom Fürsten

In Liechtenstein will ein Volksbegehren die Abtreibung legalisieren. Dem kommt der Fürst in die Quere – er hat sein Veto bereits angekündigt. Eine Staatskrise zeichnet sich ab.
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In Liechtenstein hat das Fürstenhaus das letzte Wort: Erbprinz Alois stellt sich gegen das neue Abtreibungsgesetz.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Initiative in Liechtenstein fordert Legalisierung von Abtreibungen bis zur 12. Woche
  • Erbprinz Alois plant Veto wegen unzureichendem Schutz des Lebensrechts
  • 62 Prozent der Bevölkerung unterstützen gemäss Juli-Umfrage die Kernforderungen
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Simone SteinerBundeshausredaktorin

Schwangerschaftsabbrüche sind in Liechtenstein verboten: Betroffene müssen dafür ins Ausland reisen. Damit hat das Fürstentum eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas. Die Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein» will das nun ändern. Am Freitag reichte das Initiativkomitee das Anliegen mit 4970 Unterschriften ein.

«Die aktuelle Regelung ist verantwortungslos», sagt Initiantin Tatjana As'Ad (30) zu Blick. Eine Abtreibung im Ausland bedeute für die Betroffenen grosse organisatorische und finanzielle Hürden. Die Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein» fordert deshalb die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Woche. Ausserdem will sie das Informationsverbot kippen. Zudem sollen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse übernommen werden.

Erbprinz will Veto einlegen

Laut dem Lie-Barometer von Anfang Juli unterstützt eine Mehrheit von 62 Prozent die Kernforderungen der Initiative. Mit knapp 5000 Unterschriften hat das Anliegen bereits ein Viertel der Stimmberechtigten hinter sich. «Das ist ein starkes Signal», sagt As'Ad.

Doch die grosse Zustimmung in der Bevölkerung nützt in Liechtenstein wenig, wenn nicht auch der Monarch hinter dem Anliegen steht. Und dieser hat bereits vor zwei Wochen angekündigt, dass er sein Veto einlegen will. Das «zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes» komme in der Initiative nicht genügend zur Geltung, heisst es von der Kommunikationsabteilung von Erbprinz Alois gegenüber der SDA.

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Komitee hofft auf Zugeständnisse

Dass ein Fürst eine Volksabstimmung kippen kann, wirkt aus Schweizer Sicht befremdlich. As'Ad will sich gegenüber Blick jedoch nicht über den Fürsten auslassen. Sie bleibt pragmatisch und sagt: «So ist die Rechtslage in Liechtenstein.» Das Komitee wolle mit der Initiative nicht die Monarchie infrage stellen, sondern die Aufmerksamkeit voll und ganz auf das Abtreibungsgesetz richten.

Trotz der Veto-Ankündigung hofft As'Ad auf ein möglichst deutliches Signal der Stimmbevölkerung. «Der Fürst könnte seine Haltung überdenken oder zumindest Zugeständnisse machen», sagt sie.

Ein solches Szenario hat auch die Kommunikationsabteilung des Fürsten bereits angedeutet. Erbprinz Alois könne sich vorstellen, die heute geltende Regelung bei einer Annahme anzupassen. Das Verbot der öffentlichen Information über Schwangerschaftsabbrüche könnte aufgehoben und «auch sonstige vorhandene Unsicherheiten durch klarere Regelungen beseitigt werden».

Liechtenstein hat bereits im Jahr 2011 über eine Abtreibungsinitiative abgestimmt. Schon damals kündigte der Fürst sein Veto an. 52 Prozent der Stimmbevölkerung lehnten die Vorlage ab. Für As'Ad ist klar: Die Stimmbeteiligung war wegen der Veto-Androhung äusserst niedrig. Viele hätten das Gefühl gehabt, dass ihre Stimme ohnehin nichts ändern würde. Das solle sich nun beim zweiten Anlauf ändern.

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