Streit um Abtreibungsgesetz
Initiantin hofft auf Zugeständnisse vom Fürsten

In Liechtenstein will ein Volksbegehren die Abtreibung legalisieren. Dem kommt der Fürst in die Quere – er hat sein Veto bereits angekündigt. Eine Staatskrise zeichnet sich ab.
Kommentieren
1/4
In Liechtenstein hat das Fürstenhaus das letzte Wort: Erbprinz Alois stellt sich gegen das neue Abtreibungsgesetz.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Initiative in Liechtenstein fordert Legalisierung von Abtreibungen bis zur 12. Woche
  • Erbprinz Alois plant Veto wegen unzureichendem Schutz des Lebensrechts
  • 62 Prozent der Bevölkerung unterstützen gemäss Juli-Umfrage die Kernforderungen
Simone_Steiner_Redaktorin Politik_Blick_2-Bearbeitet.jpg
Simone SteinerBundeshausredaktorin

Schwangerschaftsabbrüche sind in Liechtenstein verboten: Betroffene müssen für die Behandlung ins Ausland reisen. Damit hat das Fürstentum eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas. Das will die Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein» nun ändern. Sie fordert die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Woche. Am Freitag wurde das Anliegen mit 4970 Unterschriften eingereicht.

Für Initiantin Tatjana As'Ad (30) ist klar, dass es die Änderung braucht. «Die aktuelle Regelung ist verantwortungslos», sagt sie. Eine Abtreibung im Ausland bedeute für die Betroffenen grosse organisatorische und finanzielle Hürden. Neben der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen will die Initiative das Informationsverbot kippen. Zudem sollen die Kosten der Abtreibungen künftig von der Krankenkasse übernommen werden.

Erbprinz will Veto einlegen

Laut dem Lie-Barometer von Anfang Juli unterstützt eine Mehrheit von 62 Prozent die Kernforderungen der Initiative. Zudem hat das Anliegen mit knapp 5000 Unterschriften bereits ein Viertel der Stimmberechtigten hinter sich. «Das ist ein starkes Signal», sagt As'Ad.

Doch die grosse Zustimmung nützt in Liechtenstein wenig, wenn nicht auch der Monarch hinter dem Anliegen steht. Dieser hat bereits vor Wochen angekündigt, dass er sein Veto einlegen will. Das «zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes» komme in der Initiative nicht genügend zur Geltung, heisst es von der Kommunikationsabteilung von Erbprinz Alois gegenüber der SDA.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen und weitere externe Beiträge (z.B. Instagram, X und anderen Plattformen) sehen? Wenn du zustimmst, können Cookies gesetzt und Daten an externe Anbieter übermittelt werden. Dies ermöglicht die Anzeige externer Inhalte sowie von personalisierter Werbung. Deine Entscheidung gilt für die gesamte App und ist jederzeit in den Einstellungen widerrufbar.

Komitee hofft auf Zugeständnisse

Dass ein Monarch eine Volksabstimmung kippen kann, wirkt aus Schweizer Sicht befremdlich. As'Ad will sich gegenüber Blick jedoch nicht über den Fürsten auslassen. Sie bleibt pragmatisch und sagt: «So ist die Rechtslage in Liechtenstein.» Das Komitee wolle mit der Initiative nicht die Monarchie infrage stellen, sondern die Aufmerksamkeit auf das Abtreibungsgesetz richten.

Trotz der Veto-Ankündigung hofft As'Ad auf ein möglichst deutliches Resultat. «Dann könnte der Fürst seine Haltung überdenken oder zumindest Zugeständnisse machen», sagt sie.

Ein solches Szenario hat die Kommunikationsabteilung des Fürsten bereits angedeutet. Erbprinz Alois könne sich vorstellen, die heute geltende Regelung bei einer Annahme anzupassen. Das Verbot der öffentlichen Information über Schwangerschaftsabbrüche könnte aufgehoben und «auch sonstige vorhandene Unsicherheiten durch klarere Regelungen beseitigt werden».

Liechtenstein hat bereits im Jahr 2011 über eine Abtreibungsinitiative abgestimmt. Schon damals kündigte der Fürst sein Veto an. 52 Prozent der Stimmbevölkerung lehnten die Vorlage ab. Für As'Ad ist klar: Die Stimmbeteiligung war wegen der Veto-Androhung äusserst niedrig. Viele hätten das Gefühl gehabt, dass ihre Stimme ohnehin nichts ändern würde. Das solle sich nun beim zweiten Anlauf ändern.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen