Ein Foto hat ihn verraten
Matthias Reim muss 33'000 Franken Steuer nachzahlen

Nach acht Jahren hätte der Schlagersänger wohl nicht mehr damit gerechnet, dass ihn das Liebes-Aus mit Ex Sarah noch einmal einholen würde. Doch weil er die Trennung nicht ordnungsgemäss meldete, bekam Matthias Reim plötzlich grossen Ärger mit dem Finanzamt.
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Matthias Reim erhielt 2021 eine böse Überraschung.
Foto: IMAGO/Harald Deubert

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Matthias Reim schuldet Finanzamt 33'000 Franken wegen Steuerklassen-Fehler nach Trennung
  • Finanzamt beruft sich auf «Bild»-Artikel als Beweis für Reims Trennung
  • Steuernachzahlung betrifft Jahre 2013 bis 2021, insgesamt 35'000 Euro
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Sophie OferRedaktorin People

Matthias Reim (68) erlebt eine teure Überraschung. Die deutschen Steuerbehörden fordern eine beachtliche Summe an Steuernachzahlungen von dem Schlagerstar. Der Grund: Nach der Trennung von seiner damaligen Ehefrau Sarah 2013 hätte Reim seine veränderte Lebenssituation melden müssen – obwohl die beiden erst 2017 offiziell getrennt waren. 

Da Reim diese Meldung versäumte, profitierte er noch Jahre von einer günstigeren Steuerklasse. Acht Jahre nach der Trennung bekommt Reim dann die harten Konsequenzen zu spüren: «2021 bekam ich Post vom Finanzamt. Man forderte mich auf, für mehrere Jahre Steuern nachzuzahlen», berichtet Reim gegenüber «Bild». Insgesamt habe sich die Summe auf stattliche 35'000 Euro belaufen, also knapp 32'700 Schweizer Franken. 

«Wusste ich natürlich nicht»

Als Beweis dafür, dass Reim und seine dritte Ehefrau Sarah Stanek sich 2013 getrennt hätten, nennen die Behörden einen damaligen «Bild»-Artikel über Reims Liebesleben. Darin sind Reim und seine heutige Ehefrau Christin Stark (36) erstmals auf einem Foto zusammen zu sehen – obwohl Reim zu dem Zeitpunkt noch mit seiner damaligen Ehefrau Sarah verheiratet war. Diese zog, nachdem der «Bild»-Artikel erschienen war, aus Reims Villa aus. Reim selbst hatte die Beziehung mit Stark zunächst unter Verschluss gehalten.

«Als Grund gab man den ‹Bild›-Artikel an, der beweisen würde, dass ich seitdem nicht mehr mit meiner Ehefrau zusammen gewesen wäre», bestätigt Reim gegenüber «Bild» den Vorfall. «Ich hätte mich wieder in der Single-Steuerklasse 1 befunden und nicht mehr in der niedrigeren für Verheiratete. Und das, obwohl Sarah und ich erst 2017 geschieden wurden.»

Die Nachzahlungsforderung, die sich durch die Neuberechnung ergab, sei für den Schlagersänger völlig überraschend gekommen: «Ich habe das erst gar nicht geglaubt und prüfen lassen. Leider hatte das Finanzamt recht. Denn bei einer endgültigen Trennung fällt man zurück in die höhere Single-Steuerklasse 1 – auch wenn man weiter verheiratet bleibt. Das wusste ich natürlich nicht.»

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