Darum gehts
- Anzeige gegen Waldbewohner Martin Fuchs bei Bern
- Verstoss gegen das Wald- und Baugesetz: Fuchs droht Busse und Rückbau
- Petition und Gespräche mit den Behörden laufen
Man hört nur das Rauschen der Aare und das Zwitschern der Vögel. Kaum zu finden ist die mit viel Herzblut erstellte Mini-Naturhütte von Martin Fuchs (45) im Berner Wald. Verstecken will er sich aber nicht. Ein Willkommensschild prangt über der runden Tür mit seinen Kontaktangaben, falls er nicht vor Ort ist. Martin Fuchs ist nicht nur Tier- und Naturfreund, sondern auch ein Menschenfreund, der Begegnungen und Austausch schätzt.
Seit etwa drei Jahren sei dieser Ort oft sein Rückzugs- und Kraftort gewesen. Von Frühling 2026 an lebt er hier im Wald. Davor war er bei seiner Mutter im Kanton Luzern angemeldet und wohnte vorwiegend bei ihr. Martin Fuchs: «Ich habe meine Mutter im Dezember 2025 beim Sterben bis in den Tod begleitet. In dieser emotional schwierigen Zeit waren mir dieser Ort und die Natur besonders wichtig.» Auf den knapp sechs Quadratmetern im Wald hat er alles, was er zum Leben braucht. Seinen Lebensunterhalt verdient Fuchs mit Naturbaukursen. In einer selbst gebauten Erdhöhle, damals noch bei Luzern, hat Blick Martin Fuchs bereits einmal besucht.
Naives Vorgehen mit Konsequenzen
Ein Anruf der Polizei im Juni 2026 brachte die friedliche Welt von Martin Fuchs im Waldgebiet der Burgergemeinde Bern aus dem Gleichgewicht: Gegen ihn sei eine Anzeige eingegangen wegen Verstosses gegen das Wald- und Baugesetz, wurde ihm telefonisch mitgeteilt. Bis Ende August müsse er sein Quartier mit der illegal erstellten Hütte räumen. Ganz überraschend kam das nicht für Fuchs.
Weil er von Anfang an vermutet hat, dass er nicht auf legalem Weg hier hausen kann, hat er im Vorfeld erst gar nicht versucht, eine Bewilligung einzuholen: «Mein Vorgehen war etwas naiv. Ich habe mein Lehrgeld bezahlt und werde mich auch nicht querstellen und eine allfällige Busse akzeptieren. Ich bin aber im Dialog und hoffe noch auf eine einvernehmliche Einigung und Verlängerung der Frist», sagt der studierte Mikrotechniker und Ingenieur, der seit Jahren naturverbunden und ressourcenarm wohnt, baut und lebt.
Konstruktive Gespräche
Inzwischen war Fuchs bereits zur Einvernahme bei der Polizei und ist mit Personen des Forstamts im Austausch. «Es waren gute Gespräche. Mir ist der Dialog wichtig und ich würde gern auf legalem Weg eine Lösung finden, um länger hierzubleiben», sagt Fuchs. Er sei zudem in Kontakt mit Forschungsanstalten und würde gern seine Wohnform für wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung stellen. «Ich bin nicht der Einzige, der im Einklang mit der Natur ganz einfach auf wenig Fläche nachhaltig leben möchte», sagt Fuchs. So seien seine Baukurse im In- und Ausland gut besucht.
Auch Menschen, die er bei zufälligen Begegnungen beim Baden an der nahen Aare trifft und sich mit ihnen austauscht oder Menschen, die zufällig bei ihm vorbeikommen, seien interessiert an seiner achtsamen Lebensform. Für all diese naturverbundenen Menschen hofft Fuchs, dass in der Schweiz rechtliche und politische Grundlagen geschaffen werden, damit mehr unkonventionelle, nachhaltige Kleinwohnformen wie Tiny Houses oder auch seine Wohn- und Lebensart Platz finden. «Da würde ich gern mit Menschen zusammen an ressourcenschonenden, naturnahen neuen Wohnformen und Projekten mitwirken.»
Dazu hat Fuchs auch eine Petition lanciert. Es gehe dabei darum, praktische und rechtliche Grundlagen zu schaffen, um solche Lebensweisen legal zu ermöglichen, ohne dass dadurch Naturschutz, Wald- und Landnutzung oder die Sicherheit der Bevölkerung beeinträchtigt würden. Ausserdem möchte er klare Grenzen und Bedingungen definieren und zum Beispiel Räume schaffen für erste Erfahrungen und Pilotprojekte. Auch in den sozialen Medien berichtet Fuchs offen über seine aktuelle Situation und die Anzeige. Er bekam viel Zuspruch, erntete aber auch Kritik.
Hoffnung auf Verlängerung und allfällige Alternativen
Noch hofft Fuchs, dass unter Umständen ein längerer Verbleib als bis Ende August im Wald der Burgergemeinde möglich ist. Er wäre auch bereit, entsprechende Auflagen und Vorgaben zu erfüllen. Sollte keine Einigung möglich sein, wäre für ihn als Alternative denkbar, dass bei privaten Waldbesitzern eine Möglichkeit für Pacht oder Kauf eines Waldstücks besteht, um im gesetzlich zulässigen Rahmen allein oder in Gemeinschaft mit Gleichgesinnten seinen Traum vom Wohnen im Einklang mit der Natur zu verwirklichen.
Einen Teil seines Erbes von seiner verstorbenen Mutter könnte er nachhaltig in seine Vision von naturnahem Bauen und ressourcenschonendem Wohnen investieren. Martin Fuchs: «Von rechtlicher Seite in Bezug auf die Strafanzeige und eine allfällige Busse oder vom Bauinspektorat habe ich noch nichts gehört. Falls ich nicht länger bleiben kann, bin ich offen für umweltbewusste Alternativen im Einklang mit der Natur und tausche mich gern mit anderen Gemeinschaften und politisch engagierten Personen aus.»
Neuer Anstoss für politische Debatte über alternative Wohnformen
Fuchs ist überzeugt, dass die Debatte über alternative Wohnformen in Zeiten von knappem Wohnraum und Klimaveränderungen auch politisch geführt werden muss und es mehr alternative, aber legale Wohn- und Lebensräume als in Wohnsiedlungen braucht. «Ich möchte nicht unter dem Radar fliegen oder mich verstecken. Eventuell kann ich Teil einer Lösung sein.» Neu sind die Probleme für Verfechter unkonventioneller Kleinwohnformen in der Schweiz nicht. Die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen sind teilweise nicht klar geregelt und variieren mancherorts, weshalb sich einige Personen im gesetzlichen Graubereich bewegen. Fuchs im Berner Waldgebiet hofft, den Dialog für neue Regelungen neu anzustossen. «Ich würde gern meine Erfahrungen mit anderen Interessierten teilen und an Lösungen für alternative Wohnformen mitarbeiten.»
Gesetzliche Bestimmungen lassen keinen Verbleib im Wald zu
Wie die Burgergemeinde Bern auf Anfrage von Blick mitteilt, wird Martin Fuchs am aktuellen Standort nicht länger verbleiben können. Er muss seine Hütte im Wald abbrechen. Michel Wyss, Mediensprecher der Burgergemeinde Bern: «Das Waldrecht sieht klare Regeln zum Schutz des Waldes vor; das Wohnen im Wald ist nicht zulässig. Das Verfahren liegt bei den zuständigen Behörden. Martin Fuchs wurde aufgefordert, den ursprünglichen Zustand des Waldes wiederherzustellen. Die Burgergemeinde Bern unterstützt keine Wohnvorhaben im Wald und setzt sich für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Erhalt des Waldes als naturnahes Ökosystem ein.»