Darum gehts
- Ein Drittel der Arbeitnehmenden bleibt in den Ferien beruflich erreichbar.
- 66 Prozent können im Urlaub nicht abschalten, ein Drittel empfindet Stress.
- Ständige Erreichbarkeit könnte bis zu 25 Prozent Lohnentschädigung erfordern.
Zu Hause arbeiten: Das ist vielerorts Teil des Arbeitslebens geworden. Die Grenzen zwischen Privatleben und Job haben sich aufgeweicht. Immer öfter arbeiten Angestellte zu jeder Tages- und Nachtzeit und sind dadurch stets erreichbar – auch in den Ferien.
So bleibt fast ein Drittel der Arbeitnehmenden in den Ferien für den Job erreichbar, wie eine Erhebung des Umfrageinstituts Yougov zeigte. Jede neunte Person soll sogar jeden Tag für die Arbeit erreichbar sein.
Dabei haben 66 Prozent der Arbeitnehmenden Probleme, während des Urlaubs abzuschalten: Ein Viertel der Befragten, die angaben, dass sie dann nicht erreichbar seien, wirft mindestens einmal pro Woche einen Blick aufs Geschäftsmail.
Als Grund für die Erreichbarkeit nennen die Befragten die Erwartung der Kundschaft sowie der Arbeitgebenden. Gleichzeitig gäben auch wichtige Projekte oder schlicht der eigene Antrieb den Ausschlag. Positiv wirkt sich das aber nicht aus: Bei fast einem Drittel der Befragten sorgt diese andauernde Erreichbarkeit für Stress.
Erreichbarkeit in den Ferien ist gesetzlich nicht im Detail geregelt
Gesetzlich sollten Ferien aber in erster Linie der Erholung dienen. Darum müssen Urlaube gemäss Art. 329c Abs. 1 OR in der Regel im laufenden Dienstjahr gewährt werden, davon müssen zwei Wochen zusammenhängen. Diese Bestimmung soll den angestrebten Erholungswert sichern.
Und so müssten Arbeitnehmende in den Ferien für den Arbeitgebenden eigentlich nicht erreichbar sein. Aber: Die Erreichbarkeit in den Ferien ist gesetzlich nicht im Detail geregelt. Vereinbarungen zur Erreichbarkeit ausserhalb der Arbeitszeiten können deshalb im Arbeitsvertrag stehen.
Doch selbst wenn Arbeitnehmende im Arbeitsvertrag anderen Regeln zustimmten, sei nicht alles zulässig, wie uns ein Professor für Arbeits- und Privatrecht der Uni Zürich, erklärt: «Der Erholungswert der Ferien muss in jedem Fall gewährleistet sein. Das verträgt sich nicht mit einer Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit – auch wenn etwas anderes im Vertrag steht.»
Erreichbarkeit bei betrieblichen Notfällen
Arbeitnehmende werden durch das Gesetz ein Stück weit auch vor sich selbst geschützt. Auch wenn diese einem Arbeitsvertrag zustimmen, der die Erreichbarkeit in den Ferien vorsieht, haben sie Anspruch auf ungestörte Ferien.
Eine Ausnahme bilden betriebliche Notfälle. Dazu zählen gravierende Problemsituationen, die nur die kontaktierte Person lösen kann. Auch bei Kaderpersonen kann eine erhöhte Erreichbarkeit notwendig sein.
Personalmangel aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit reicht aber nicht aus, um jemanden in den Ferien ständig zu kontaktieren.
«Werden in den Ferien Telefonate geführt oder E-Mails beantwortet, dann gilt die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit – und nicht als Ferien», so der Experte. Suchen Arbeitnehmende aber freiwillig den Kontakt zum Arbeitgeber – also nicht der Arbeitgeber zu den Angestellten –, können sie diese Zeit nicht als Arbeitszeit abrechnen.
Ständige Erreichbarkeit muss entschädigt werden
Fordern Arbeitgebende ständige Erreichbarkeit, könnte das auch ein teures Nachspiel haben. Schliesslich müssen Mitarbeitende dann nicht nur in den Ferien, sondern auch am Feierabend und am Wochenende abrufbereit sein.
«Das stellt für Arbeitgebende einen ökonomischen Wert dar, der zu entschädigen ist, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.» In Anlehnung an die Rechtsprechung bei Arbeit auf Abruf könnte sich die Entschädigung auf ein Viertel des Lohns belaufen. «Man kann hier von einer arbeitsrechtlichen Zeitbombe sprechen, denn Lohnnachforderungen verjähren erst nach fünf Jahren», so der Fachmann.
Erreichbarkeit bei Workation braucht klare vertragliche Abmachungen
Durch Remote-Arbeit ist das Thema Erreichbarkeit am Feierabend und in den Ferien wieder wichtiger geworden. Grundsätzlich gibt es Ruhezeiten für Mitarbeitende, die eingehalten werden müssen, aber auch hier müssen Erwartungen klar besprochen werden.
Allerdings bieten immer mehr Unternehmen sogenannte Workations an: ein Kunstwort aus den beiden Begriffen Work (englisch für Arbeit) und Vacation (englisch für Ferien). Mitarbeitende, die remote arbeiten, können ihrer Arbeit so am Strand oder in den Bergen nachgehen.
Doch gerade hier stellt sich die Frage, wie es dann um die Erreichbarkeit steht. Laut Forster braucht es entsprechende vertragliche Abmachungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden – in Bezug auf Workation, aber auch in Bezug auf die Erreichbarkeit in den Ferien.