Keine rechtliche Grundlage
Luzerner Regierung will keine Videos beim assistierten Freitod
Der Luzerner Regierungsrat lehnt eine Videodokumentation bei assistierter Sterbehilfe ab. Die Regierung sieht keine rechtliche Grundlage und verweist auf bestehende Abläufe, die sich bewährt haben. Eine Kostenbeteiligung beim Sterbetourismus wurde ebenfalls abgelehnt.
22.09.2025, 16:45 Uhr