Nach Anklage wegen Aufruf zu Hass
Bezirksgericht Hinwil spricht Ex-SVP-Nationalrat Zanetti frei

Das Bezirksgericht Hinwil hat den ehemaligen SVP-Nationalrat Claudio Zanetti am Donnerstag freigesprochen. Der 58-Jährige war angeklagt, weil er auf der Plattform X einen Beitrag eines israelischen Armeesprechers teilte.
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Der frühere Zürcher SVP-Nationalrat Claudio Zanetti.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Zanetti freigesprochen
  • SVP kritisierte Strafverfahren als Verpolitisierung des Justizapparats
  • Staatsanwaltschaft fordert 30 Tagessätze zu 80 Franken und 600 Franken Busse
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Im Januar 2024 re-postete Zanetti einen Beitrag eines israelischen Armeesprechers. Das Bild zeigt eine Faust mit Israel-Logo, welches ein Hakenkreuz in Palästina-Farben zerschlägt. Darüber stand «Nie wieder ist jetzt, komme was wolle.» Hintergrund ist der Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023. Der Beitrag ist heute noch online und wurde inzwischen etwa 400 Mal geteilt und 2000 mal gelikt.

Natürlich sei die Bildsprache überspitzt, sagte Zanetti vor Gericht. Der Post richte sich aber eindeutig gegen die Terrororganisation Hamas, nicht gegen die palästinensische Bevölkerung.

«Verpolitisierung des Justizapparats»

Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken sowie eine Busse von 600 Franken.

Parteikollegen kritisierten nach Bekanntwerden der Anklage das Strafverfahren. Man müsse Zanettis Aussagen nicht unterstützen, sagte etwa SVP-Kantonsrat Ueli Bamert im Februar im Kantonsparlament. «Aber die Toleranzschwelle liegt bei SVP-Politikern ganz offensichtlich tiefer als bei anderen.» Die SVP wehre sich gegen die «Verpolitisierung des Justizapparats».

«Sonst besteht die Gefahr, dass niemand mehr wagt, Kritik zu äussern»

Für das Bezirksgericht Hinwil ist Zanettis Re-Post kein Grund für eine Verurteilung wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Den Diskriminierungsartikel dürfe man nicht allzu ausgiebig anwenden, hielt der Richter bei der Urteilseröffnung fest. «Sonst besteht die Gefahr, dass niemand mehr wagt, Kritik zu äussern.»

Es müsse dabei auch möglich sei, zu vereinfachen und zu übertreiben, so der Richter weiter. Einen solch martialischen Aufruf zur Zerschlagung der Hamas könne man als unsachlich oder aggressiv werten. «Aber dies ist eine politische Diskussion und die gehört eigentlich nicht in einen Gerichtssaal.»

Die Bildmontage müsse zudem im Kontext angesehen werden. Sie sei kurze Zeit nach dem menschenverachtenden Terorranschlag auf die israelische Bevölkerung gepostet worden. Das politische Klima sei damals stark aufgeheizt gewesen, sagte der Richter.

Er kritisierte damit direkt die Staatsanwaltschaft, die wegen dieses Re-Posts eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken und eine Busse gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft mache aber nur ihren Job, so der Richter. «Sie muss im Zweifel Anklage erheben.» Die zuständige Staatsanwältin war beim Prozess nicht anwesend. Ob sie den Freispruch ans Obergericht zieht, ist offen.

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