Darum gehts
- Deutsche Bahn führt bis 15. Oktober Alkoholverbot an 5400 Bahnhöfen ein
- Ausnahmen: Alkohol bleibt in Zügen und Gastrobereichen der Bahnhöfe erlaubt
- SBB äussern sich gegenüber «Tagesanzeiger» zur Situation in der Schweiz
Sich am Bahnhof ein Feierabendbier genehmigen? Das ist künftig in Deutschland nicht mehr erlaubt.
Die Deutsche Bahn verhängt ein Alkoholverbot an allen 5400 deutschen Bahnhöfen, berichtet «Bild». Die Umsetzung der Pendler-Prohibition soll bis zum 15. Oktober erfolgen, schreibt das Boulevardblatt. Das Staatsunternehmen bestätigte die Pläne auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Es gibt Ausnahmen
Chefin Evelyn Palla (53) dazu: «Wir greifen jetzt noch härter durch. Wir wollen mehr Ordnung und Sicherheit auf unseren Bahnhöfen und in unseren Zügen. Für mich zählt nur eines: der Schutz unserer Kollegen und unserer Reisenden.»
Es gibt allerdings Ausnahmen: Im Gastrobereich der Bahnhöfe darf weiter Alkohol konsumiert werden, auch in den Zügen ist der Umtrunk nicht untersagt. Wer im Bahnhof verschlossene Alkoholflaschen dabei hat, muss keine Bussen fürchten.
Was gilt in der Schweiz?
Was denkt die SBB über die Massnahme im Nachbarland? So viel vorweg: Hierzulande ändert sich nichts.
Wie Mediensprecher Moritz Weisskopf dem «Tages-Anzeiger» erklärt, wird weiterhin von einem «generellen Alkoholverbot an Bahnhöfen und in Zügen» abgesehen. Man setze stattdessen auf klare Regeln, Präsenz und gezieltes Einschreiten dort, wo störendes oder gefährdendes Verhalten andere Reisende oder Angestellte beeinträchtige.
Das steckt hinter der Massnahme
Seit 2008 gilt ab 22 Uhr eine Verkaufsbeschränkung von Alkohol an Kiosken und in Läden, ausgenommen Restaurants und Bars. Übermässiger Alkoholkonsum ist an Schweizer Bahnhöfen verboten.
Hintergrund der Pendler-Prohibition in Deutschland war ein Vorfall im Bundesland Baden-Württemberg. Am Freitagabend soll ein offenbar alkoholisierter Passagier (36) einen Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn bei einer Ticketkontrolle geschlagen und getreten haben. Während der Auseinandersetzung gab eine Tür des Zuges nach, der Bahnmitarbeiter fiel aus dem fahrenden Zug und wurde schwer verletzt.
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