Darum gehts
- Pitbull tötet vierjähriges Mädchen in Sachsen-Anhalt, Hund beschlagnahmt
- Mädchen starb trotz Reanimationsversuchen an schweren Bissverletzungen
- Notruf um 16.00 Uhr, Hund in Tierheim übergeben
Am Mittwochnachmittag kam es in einer kleinen Gemeinde in Sachsen-Anhalt zu einem tödlichen Angriff durch einen Pitbullrüden. Dabei starb die kleine Tochter (†4) der Besitzerin des Hundes.
Der Notruf wurde kurz nach 16 Uhr ausgelöst, nachdem der Hund das Mädchen in der Wohnung angefallen hatte. Wie die «Bild» berichtet, lebten die Vierjährige und der Pitbull in demselben Haushalt. Als die Behörden eingetroffen waren, soll von dem Pitbullrüden bereits keine gegenwärtige Gefahr mehr ausgegangen sein.
Nach bisherigen Erkenntnissen waren es Bissverletzungen
Trotz des schnellen Handelns durch die Rettungskräfte konnte das kleine Mädchen nicht mehr gerettet werden. Nach mehreren Reanimationsversuchen musste ein anwesender Notarzt schliesslich ihren Tod feststellen.
Die Mutter wurde durch die Polizei anschliessend von einem Notfallseelsorger betreut. Gegenüber der «Bild» teilte ein Beamter der Polizeiinspektion Dessau-Rosslau mit, dass der Hund beschlagnahmt und an eine Tierschutzeinrichtung übergeben wurde.
Fälle wie dieser lösen in der Bevölkerung häufig eine Debatte darüber aus, ob bestimmte Hunderassen überhaupt noch gehalten werden sollten. In der Schweiz führten mehrere tragische Beissvorfälle mit Rottweilern dazu, dass der Kanton Zürich ab 2025 ein Verbot zur Neuanschaffung von Rottweilern in Kraft setzte.
Das bedeutet aber nicht, dass es in der Schweiz keine neuen Rottweiler mehr gibt. Einige Kantone (darunter Zug, Luzern, Bern und St. Gallen) führen aktuell keine Rassenlisten und erlauben somit die Haltung jeglicher Hunderassen. In anderen Kantonen gelten jedoch für als gefährlich eingestufte Hunderassen strenge Verbote oder Einschränkungen – diese gelten dann zumeist auch für Mischlinge ab einem Blutanteil von 10 Prozent.
Bei Verletzungen gilt in der Schweiz eine Meldepflicht
Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) müssen Hunde, die einen Menschen oder ein Tier erheblich verletzen beim kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden. Das heisst, sobald die Verletzung eine ärztliche oder tierärztliche Behandlung braucht. Die Meldung läuft in diesem Fall normalerweise direkt über den behandelnden Arzt.
Das zuständige Veterinäramt eröffnet dann wiederum ein Verfahren um die Gefährlichkeit des Hundes, sowie die Eignung des Halters zu prüfen. Je nach Resultat werden Massnahmen wie eine Leinenpflicht oder eine Anordnung für einen Hundekurs fällig. In schweren Fällen kann auch eine Beschlagnahmung oder Euthanasie beschlossen werden.