Darum gehts
- Donald Trump muss E. Jean Carroll 5,8 Mio. USD zahlen
- Freigabe der Summe nach Urteil von US-Bundesrichter Lewis A. Kaplan
- Zinsen erhöhten ursprüngliche Summe auf 5,8 Mio. USD (2023 Urteil)
US-Präsident Donald Trump (80) hat vor Gericht einen weiteren Rückschlag erlitten: Die Schriftstellerin E. Jean Carroll (82) darf eine Entschädigung von inzwischen 5,8 Millionen US-Dollar (rund 4,6 Millionen Franken) einziehen, nachdem eine Jury Trump wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung für haftbar erklärt hatte. Das entschied ein Bundesrichter am Mittwoch, wie die Nachrichtenagentur AP berichtet.
Das Geld wurde bereits von Trump hinterlegt. Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA das Urteil aus dem Jahr 2023 kürzlich bestehen liess, ordnete Richter Lewis A. Kaplan (81) die Freigabe der Summe an. Die ursprünglich zugesprochenen fünf Millionen US-Dollar (rund vier Millionen Franken) waren durch aufgelaufene Zinsen auf 5,8 Millionen Dollar angewachsen.
Trump bestreitet die Vorwürfe
Eine Jury in Manhattan kam zum Schluss, dass Trump Carroll 1996 in der Umkleidekabine eines Luxuskaufhauses sexuell angegriffen hatte. Zudem habe er die Autorin später verleumdet, nachdem sie die Vorwürfe 2019 in ihren Memoiren öffentlich gemacht hatte. Trump nahm am Prozess nicht teil.
Carroll schilderte vor Gericht, wie eine zunächst freundliche Begegnung mit Trump gewaltsam geworden sei. Der heutige Präsident bestritt die Vorwürfe stets. Er erklärte wiederholt, Carroll nicht zu kennen, und warf ihr vor, mit den Anschuldigungen Bücher verkaufen zu wollen und politisch motiviert zu handeln.
Trumps Anwälte legten umgehend Berufung gegen die Freigabe der Gelder ein und wollen die Entscheidung vor dem Berufungsgericht anfechten. Auch in einem zweiten Verfahren kämpft Trump weiter vor Gericht: Dort wurde Carroll Anfang 2024 von einer weiteren Jury eine Verleumdungsentschädigung von 83 Millionen US-Dollar (rund 66 Millionen Franken) zugesprochen. Auch gegen dieses Urteil läuft derzeit ein Rechtsmittelverfahren.