Darum gehts
- Italiener gewinnt 223,2 Millionen Euro im SuperEnalotto mit 5-Euro-Schein
- Ex-Frau fordert 80 Millionen Euro. Die Ehe war bei Gewinn noch nicht beendet
- In der Schweiz könnte eine Teilung des Lottogewinns bei Scheidung verlangt werden
Ein Italiener knackt mit schlappen 5 Euro Einsatz den SuperEnalotto-Jackpot – er gewinnt stolze 223,2 Millionen Euro! Das ist der zweithöchste Lottogewinn in Italien aller Zeiten: Doch vom grossen Glück könnte schon bald ein gewaltiger Teil wieder weg sein, wie «Bild» berichtet. Denn seine Ex-Frau will 80 Millionen Euro davon für sich haben.
Der Mann tippte in Oggiono südlich vom Gardasee die sechs Richtigen und konnte sein grosses Glück nicht für sich behalten, sondern prahlte vor seinen Freunden damit. So erfuhr auch seine Ex-Ehefrau vom Mega-Geldsegen – und will nun ihren Anteil. Für den frischgebackenen Multimillionär geht es plötzlich nicht mehr nur ums fröhliche Geldausgeben, sondern darum, wie viel Vermögen am Ende der Ehe bei ihm bleibt.
Denn seine Ex, eine 48-jährige Bankangestellte, fordert offenbar 80 Millionen Euro. Und zwar subito! Ihre Anwälte haben dem Gewinner laut italienischen Medien eine Frist von zehn Tagen gesetzt. Der Grund: Die Ehe war zum Zeitpunkt des Gewinns offenbar rechtlich noch nicht beendet.
Hat die Ex Anspruch auf Millionen?
Das Paar hatte im April 2023 geheiratet und lebte im gesetzlichen Güterstand, der in der Schweiz der Errungenschaftsbeteiligung entspricht. Die Anwälte der Frau berufen sich auf die Rechtsprechung des italienischen Kassationsgerichtshofs. Demnach können Lottogewinne unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Gütergemeinschaft fallen – selbst wenn nur einer der Ehepartner den Lottoschein bezahlt hat.
Die Ex-Ehefrau verlangt deshalb 80 Millionen Euro. Alternativ steht offenbar eine monatliche Zahlung von 8000 Euro im Raum. Ob sie tatsächlich Anspruch auf einen so grossen Teil des Jackpots hat, wird nun juristisch geklärt.
Und in der Schweiz?
Auch in der Schweiz könnte ein Lottogewinn zum Zankapfel werden. Entscheidend ist der sogenannte Güterstand – also die Frage, wie das Vermögen von Ehepartnern rechtlich aufgeteilt wird.
In der Schweiz gilt meist die Errungenschaftsbeteiligung: Alles, was während der Ehe erarbeitet oder gewonnen wird, wandert in den gemeinsamen Topf. Wer vor der rechtlichen Trennung im Lotto gewinnt, muss bei einer Scheidung also teilen. Anders sieht es nur aus, wenn das Paar per Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart hat – dann gehört der Jackpot allein dem Gewinner.
Ohne Ehevertrag und Gütertrennung wird der Traum vom Lottogewinn bei einer Scheidung also auch bei uns rasch zum teuren Gemeinschaftsprojekt.