Darum gehts
- Marine Le Pen erwartet heute Urteil zu Berufung in Veruntreuungsprozess in Frankreich
- Gericht entscheidet über ihre politische Zukunft und Präsidentschaftskandidatur 2027
- Erstinstanzliches Urteil 2025: 4 Jahre Haft, 100'000 Euro Strafe, 5 Jahre Wahlverbot
Für die französische Rechtsnationalistin Marine Le Pen könnte heute der entscheidende Tag ihrer politischen Karriere werden. Um 13.30 Uhr verkündet ein Berufungsgericht ein Urteil gegen die 57-Jährige. Es geht um weit mehr als einen Strafprozess, es geht um ihre Chancen auf das Präsidentenamt. Für 20 Uhr hat Le Pen bereits einen öffentlichen Auftritt angekündigt.
Drei Richterinnen entscheiden darüber, ob Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten darf oder ob ihre politische Laufbahn abrupt endet. Ihre Anwälte machten im Plädoyer die enorme Tragweite des Urteils deutlich. Die Richterinnen müssten den politischen Kalender berücksichtigen und stünden vor einer «schwindelerregenden Aufgabe», argumentierte die Verteidigung.
Worum geht es?
Anfang vergangenen Jahres sah sich Le Pens Partei, das Rassemblement National (RN), schweren Vorwürfen ausgesetzt. Die Partei soll über Jahre hinweg EU-Gelder veruntreut und für eigene Zwecke genutzt haben. Im März 2025 wurde Marine Le Pen, neben weiteren Akteuren, in erster Instanz wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen.
Das Gericht verurteilte Le Pen zu vier Jahren Haft, einer Geldstrafe von 100'000 Euro und entzog ihr für fünf Jahre das passive Wahlrecht. Le Pen verliess damals den Gerichtssaal noch vor Ende der Urteilsverkündung. Im Berufungsverfahren beteuerte sie zwar weiterhin ihre Unschuld, räumte allerdings Fehler in der Organisation ihrer Partei ein.
Was steht auf dem Spiel?
Das Urteil entscheidet nicht nur über Le Pens persönliche Zukunft, sondern auch über die Strategie ihrer Partei. Kann Le Pen nicht kandidieren, dürfte Parteichef Jordan Bardella als Spitzenkandidat ins Rennen um den Élysée-Palast geschickt werden. Der 30-Jährige gilt seit Jahren als ihr designierter Nachfolger. In aktuellen Umfragen liegen sowohl Le Pen als auch Bardella für die erste Wahlrunde deutlich vor den meisten möglichen Kandidaten der übrigen politischen Lager.
Haftstrafe
Verurteilt das Gericht Marine Le Pen zu einer Haftstrafe, verzichtet aber auf einen Ausschluss von Wahlen, könnte sie grundsätzlich bei der Präsidentschaftswahl antreten. In der Praxis wäre das allerdings schwierig: Müsste sie eine Freiheitsstrafe verbüssen oder eine elektronische Fussfessel tragen, wären Wahlkampfauftritte und Reisen stark eingeschränkt.
Wahlverbot
Entzieht das Gericht Le Pen das passive Wahlrecht lediglich für zwei Jahre, könnte ihr das in die Karten spielen. Da die Sperre ohnehin bereits seit März 2025 läuft und die erste Runde der Präsidentschaftswahl erst im April 2027 stattfindet, wäre sie bis dahin abgelaufen. Ganz vom Tisch wäre die Sache aber nicht: Sollte der Fall vor das Kassationsgericht gelangen, könnte eine spätere Entscheidung ihre Kandidatur erneut gefährden.
Fällt das Wahlverbot länger aus, wären Le Pens Chancen auf eine Kandidatur praktisch dahin. Selbst wenn die Sperre nicht sofort vollstreckt würde, bliebe grosse Unsicherheit. Ein weiteres Gerichtsverfahren könnte erst kurz vor der Wahl endgültige Klarheit schaffen – mit dem Risiko, dass sie erst in letzter Minute aus dem Rennen genommen wird. Wird das Wahlverbot hingegen sofort wirksam, wäre ihre Präsidentschaftskandidatur 2027 endgültig vom Tisch.
Freispruch
Sollte das Gericht Le Pen freisprechen, könnte sie zwar kandidieren. Allerdings könnte die Staatsanwaltschaft den Fall vor das Kassationsgericht bringen. Das oberste Gericht hat bereits angekündigt, noch vor der Präsidentschaftswahl über den Fall entscheiden zu wollen. Selbst ohne ein neues Urteil könnte ein solches Verfahren Le Pens Wahlkampf erheblich belasten und für politische Unsicherheit sorgen.