Darum gehts
- In Zypern testet die EU erstmals Artikel 42.7 zur Verteidigung.
- Der Mechanismus wurde seit 2009 nur einmal von Frankreich aktiviert.
- Zypern wurde im März 2026 Ziel von Drohnenangriffen während eines Krieges.
Am Mittwoch beginnt in Zypern der Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, auf dessen Tagesordnung ein Punkt steht, der bis vor kurzem noch als reine bürokratische Formalität galt. Die EU-Aussenbeauftragte Kaja Kallas (48) wird das sogenannte «Tabletop», also eine Tischübung, beaufsichtigen. Ziel dieser ersten Operation ihrer Art ist es, zu testen, wie die Klausel zur gegenseitigen Verteidigung der EU, bekannt als Artikel 42.7, in der Praxis funktionieren würde.
Der Veranstaltungsort dieses Gipfels wurde nicht zufällig gewählt. Zypern war nämlich im März während des Krieges zwischen dem Iran, Israel und den Vereinigten Staaten Ziel von Drohnenangriffen geworden. Dies löste nicht nur in der Hauptstadt Nikosia, sondern in der gesamten Union Alarm aus. Der Inselstaat ist zwar Mitglied der EU, aber kein Mitglied der Nato.
Die Union wird daher zum ersten Mal auf höchster Ebene Krisenszenarien durchspielen. Die Fragen sind klar: Was würde passieren, wenn zwei Mitgliedstaaten gleichzeitig um Hilfe bitten würden? Und wie sehen die realen Kapazitäten des Blocks aus, wenn ein europäischer Staat einer Aggression von aussen ausgesetzt wäre?
Was genau besagt Artikel 42.7?
Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union, der 2009 durch den Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, ist die europäische Version der kollektiven Verteidigung und bezieht sich ausdrücklich auf bewaffnete Angriffe. Darin heisst es unter anderem, dass, wenn «ein Mitgliedstaat auf seinem Hoheitsgebiet Opfer einer bewaffneten Aggression wird, die anderen Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ihm mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Hilfe und Unterstützung zu leisten».
Dieser Mechanismus wurde bisher nur einmal aktiviert. Im November 2015 beantragte Frankreich dies nach einer Reihe von Terroranschlägen des Islamischen Staates in Paris. Die damalige Reaktion hatte jedoch eher den Charakter logistischer Hilfe, etwa des Austauschs von nachrichtendienstlichen Informationen. Es handelte sich also nicht um eine militärische Reaktion der gesamten EU.
Das Besondere an diesem Artikel ist seine Flexibilität gegenüber militärisch neutralen Staaten wie Österreich, Irland, Zypern oder Malta. Er respektiert deren spezifische Sicherheitspolitik, was in der Praxis bedeutet, dass ihre Hilfe «mit allen Mitteln» nicht unbedingt militärischer Natur sein muss, sondern auch Cyberabwehr, humanitäre Hilfe, diplomatische Unterstützung oder den Schutz der Energieinfrastruktur umfassen kann.
Die Grenzen der europäischen Verteidigung
Einer der wichtigsten Punkte in der Debatte über die Wiederbelebung der europäischen Verteidigung ist die künftige Erweiterung der Union. Insbesondere im Zusammenhang mit der Aufnahme der Ukraine in die EU begibt sich die Diskussion über Artikel 42.7 auf dünnes Eis. Würde die Ukraine nämlich Mitglied der EU werden, aber weiterhin von der Nato ausgeschlossen bleiben, wäre die europäische Klausel ihre einzige rechtliche Sicherheitsgarantie.
Entstünde für die EU bei einem Ukraine-Beitritt jedoch die Verpflichtung, das Land vor direkten Raketenangriffen Russlands zu verteidigen? Bei den vom europäischen auswärtigen Dienst EAD vorbereiteten Simulationen werden verschiedene Szenarien getestet. Nach bisherigen Informationen werden die extremsten jedoch bewusst vermieden. Eine Situation, in der eine russische ballistische Rakete auf einen europäischen Staat abgefeuert wird, bleibt somit weiterhin in der Zuständigkeit der Nato.
America first
Das neu entfachte Interesse an Artikel 42.7 ist eine direkte Folge zweier Faktoren: der veränderten strategischen Haltung der USA und des Versagens der bisherigen europäischen Sicherheitsarchitektur.
Unmittelbar nach Donald Trumps Rückkehr ins Weisse Haus begann seine langjährige Rhetorik gegen Europa konkrete Konturen anzunehmen. Angefangen bei der wiederholten Infragestellung von Artikel 5 der Nato bis hin zu absurden, aber realen Drohungen, Grönland zu besetzen, das dänisches Hoheitsgebiet ist. Gerade der Vorfall um Grönland veranlasste den EU-Kommissar für Verteidigung, Andrius Kubilius (69), zu der Erklärung, dass Artikel 42.7 hundertprozentig auf die Insel im Nordatlantik zuträfe.
Die jüngste Eskalation des Konflikts im Nahen Osten hat zudem die Abhängigkeit Europas von Washington deutlich gemacht. Die Amerikaner führten Militärschläge ohne vorherige Rücksprache mit den europäischen Verbündeten durch, wobei Europa die Hauptfolgen zu tragen hatte – von der Unterbrechung der Energieversorgungswege durch die Strasse von Hormus bis hin zu Drohnenangriffen auf Zypern, also auf europäischem Territorium.
Dieser Artikel ist zuerst auf aktuality.sk erschienen. Die serbische Newsplattform gehört wie Blick zu Ringier.