Darum gehts
- US-Repräsentantenhaus und Senat stimmen der Veröffentlichung der Epstein-Akten zu
- Justizministerium hat dreissig Tage Zeit für Veröffentlichung nach Inkrafttreten des Gesetzes
- Einige Passagen könnten geschwärzt oder zurückgehalten werden
Das lange Ringen um die Veröffentlichung aller Epstein-Akten scheint allmählich in die finale Runde zu steuern. Nachdem das US-Repräsentantenhaus mit grosser parteiübergreifender Mehrheit am Dienstag der Offenlegung der Ermittlungsakten im Fall des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein (1953–2019) zugestimmt hatte, winkte auch der Senat in der Nacht die Gesetzesvorlage im Schnellverfahren durch.
Nun landet das Gesetz auf dem Schreibtisch von US-Präsident Donald Trump (79) und wartet auf dessen Unterschrift. Mit einer Unterschrift tritt das Gesetz in Kraft und das Justizministerium ist verpflichtet, innert dreissig Tagen alle nicht als geheim eingestuften Ermittlungsakten öffentlich zu machen. Doch werden damit alle offenen Fragen geklärt?
Warten auf Donald Trumps Unterschrift
Nachdem er sich lange gegen eine Freigabe gestemmt hatte, scheint Donald Trump mittlerweile eingelenkt zu haben. Am Montag erklärte er gegenüber Reportern, dass er das Gesetz unterzeichnen werde, wenn es auf seinem Schreibtisch lande. Doch bevor die Akten tatsächlich veröffentlicht werden, sind zunächst einige Schritte nötig.
Denn die Ermittlungsakten sind umfangreich. Nach Angaben eines New Yorker Bezirksgerichts verfügt die US-Regierung über Dokumente im Umfang von 100’000 Seiten. Bisher übermittelte das Justizministerium mehr als 33’000 Seiten mit Dokumenten an einen Ausschuss des Repräsentantenhauses. Es benötigt also Zeit, die Akten «in einem durchsuchbaren und herunterladbaren Format» bereitzustellen, wie es die Gesetzesvorlage vorsieht.
Epstein-Akten enthalten viele sensible Informationen
Komplex wird das Ganze vor allem dadurch, dass in den Ermittlungsakten rund um den Fall Epstein unzählige sensible Informationen auftauchen – etwa persönliche Informationen von Opfern oder explizite Darstellungen von Kindesmissbrauch. Zudem unterstehen weitere Angaben dem Schutz der nationalen Sicherheit und werden als geheim eingestuft.
Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Justizministerium alle Dokumente zurückhalten kann, die «eine laufende Untersuchung oder Strafverfolgung auf Bundesebene gefährden, sofern diese Zurückhaltung eng gefasst und vorübergehend ist», zitiert die britische BBC aus dem Gesetzentwurf.
Da Trump in der letzten Woche Untersuchungen von mutmasslichen Verbindungen Epsteins zu prominenten Demokraten wie dem ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton (79) und dem ehemaligen Clinton-Minister Larry Summers (70) anordnete, dürfte sich dieser Punkt nochmals komplexer gestalten.
Viele Passagen könnten geschwärzt oder zurückgehalten werden
Innert der durch die Gesetzesvorlage vorgeschriebenen dreissig Tage hat das Justizministerium nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit, all diese Informationen zu schwärzen oder zurückzuhalten. Das könnte eine grosse Anzahl betreffen. Und neuen Zündstoff für Debatten um offene Fragen oder Spekulationen zu möglichen prominenten Namen in Verbindung mit Epstein aufwerfen.
Dabei ist das Justizministerium verpflichtet, spätestens zwei Wochen nach Übermittlung der Akten dem Kongress eine vollständige Liste aller übergebenen oder zurückgehaltenen Informationen zu liefern und über die Schwärzungen zu berichten. Weiter muss eine Liste mit allen Regierungsbeamten und «politisch exponierten Personen», die in den Materialien genannt werden, vorgelegt werden.