427 zu 1 ! Trump-Verbündeter Clay Higgins war als einziger dagegen
Repräsentantenhaus und Senat stimmen Freigabe von Epstein-Akten zu

Der Entscheid ist gefallen: Das Repräsentantenhaus und der Senat stimmen der Freigabe der Epstein-Akten zu. Fast einstimmig (427 zu 1 Stimme) beschloss die grössere Kammer eine Veröffentlichung durch das Justizdepartement. Auch der Senat winkte den Vorschlag durch.
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Jeffrey Epstein (links) mit Donald Trump.
Foto: Getty Images

Darum gehts

  • US-Repräsentantenhaus stimmt für Veröffentlichung der Epstein-Akten
  • Trump änderte seine Meinung und unterstützt nun den Gesetzentwurf
  • 427 Abgeordnete stimmten dafür, nur einer dagegen, fünf enthielten sich
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Janine EnderliRedaktorin News

Seit Tagen wurde die Abstimmung erwartet, nun ist es klar: Das US-Repräsentantenhaus hat mit grosser parteiübergreifender Mehrheit für die Veröffentlichung der Ermittlungsakten zum Fall des gestorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein gestimmt. Ob die Unterlagen tatsächlich offengelegt werden, ist jedoch unklar – es braucht noch die Zustimmung des Senats und die Unterschrift von US-Präsident Donald Trump (79).

427 Abgeordnete sprachen sich für die Freigabe aus. Ein Abgeordneter war dagegen. Fünf Parlamentarier enthielten sich. 

Als der Hammer den Abschluss der Abstimmung signalisierte, brach Jubel im Plenarsaal auf.

Der Kongressabgeordnete Clay Higgins aus Louisiana, ein treuer Verbündeter von Donald Trump, war das einzige Mitglied des Repräsentantenhauses, das gegen den Antrag stimmte.

Auch Senat winkt Freigabe durch

Kurz später stellte auch der Senat die Weichen für die Veröffentlichung der Ermittlungsakten. Der demokratische Minderheitsführer, Chuck Schumer (74), beantragte am Dienstagabend (Ortszeit) das Verfahren «unanimes consent», damit das gerade erst vom Repräsentantenhaus verabschiedete Gesetz ohne Verzögerung durchgewunken werden könne.


Schumer bediente sich eines Verfahrens, das als einstimmige Zustimmung oder allgemeine Zustimmung bekannt ist. Dieses erlaubt es dem Senat, ein Gesetz ohne formale Abstimmung durch die Kammer zu bringen, vorausgesetzt, kein Senator oder keine Senatorin erhebt Einspruch.

Damit ist es gut möglich, dass der Text zeitnah auf dem Schreibtisch von US-Präsident Donald Trump (79) landet. Dieser muss das Gesetz allerdings noch unterzeichnen.

Dieser Abgeordneter stimmte als einziger dagegen

Higgins veröffentlichte auf X eine Erklärung und legte dar, warum er dagegen gestimmt hatte. 

«Ich habe von Anfang an aus Prinzip NEIN zu diesem Gesetzentwurf gesagt. Was vor drei Monaten falsch an diesem Gesetzentwurf war, ist auch heute noch falsch. Er bricht mit 250 Jahren Strafrechtspraxis in Amerika. In seiner jetzigen Form würde dieser Gesetzentwurf Tausende unschuldiger Menschen blossstellen und schädigen – Zeugen, Personen, die Alibis geliefert haben, Familienangehörige usw.», schreibt Higgins. «Wenn er in seiner jetzigen Form verabschiedet wird, würde eine derart umfassende Offenlegung von strafrechtlichen Ermittlungsakten gegenüber einer sensationsgierigen Presse unweigerlich dazu führen, dass unschuldige Menschen zu Schaden kommen.» 

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Zuerst heftiger Widerstand von Trump

Eine parteiübergreifende Gruppe von Parlamentarier setzte sich gemeinsam für die Veröffentlichung ein. Zunächst stiess sie dabei auf heftigen Widerstand von US-Präsident Trump. Als jedoch klar wurde, dass die Manöver des Sprechers, eine Abstimmung über den Antrag zu verhindern, nicht erfolgreich sein würden, änderte Trump seine Meinung und unterstützte die Bemühungen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Senat vorgelegt. Wenn er von der oberen Kammer gebilligt wird, geht er zur Unterzeichnung an Trump. Trump erklärte am Montag gegenüber Reportern, er werde das Gesetz unterzeichnen, wenn es auf seinem Schreibtisch lande.

Die Demokraten sowie die parteiübergreifenden Befürworter des Gesetzentwurfs haben Trump aufgefordert, nicht auf die Entscheidung des Kongresses zu warten, sondern stattdessen das Justizministerium anzuweisen, die Akten freizugeben.

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