Wegen läppischen 150 Franken
Zürcher verliert irren Kurtaxen-Streit gegen Walliser Gemeinde

Ein Zürcher Anwalt wollte die Kurtaxe für seine Ferienwohnung in Obergoms VS nicht zahlen – und zog bis vor Bundesgericht. Die Richter entschieden: Auch auswärtige Besitzer müssen die Abgabe leisten. Der Streit kostete den pensionierten Juristen 4200 Franken Gebühren.
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Ein Zürcher Ferienwohnungsbesitzer hat einen Prozess gegen die Gemeinde Obergoms VS verloren.
Foto: CHRISTIA PFAMMATTER

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesgericht entscheidet: Auch Ausserkantonale müssen im Wallis Kurtaxen zahlen
  • Ein Zürcher Anwalt scheiterte nach mehreren Klagen gegen 150-Franken-Abgabe
  • 4200 Franken Gerichtskosten für ihn, höchste Kurtaxe: 7 Franken pro Nacht
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Patrik BergerRedaktor Wirtschaft

Kurtaxen sind vielen Besitzern von Ferienhäusern oder -wohnungen ein Dorn im Auge. Mit der ungeliebten Abgabe finanzieren Gemeinden touristische Einrichtungen und die Infrastruktur. Setzen etwa Wege instand oder offerieren einen Gratis-Skibus. Das Geld kommt Gästen während ihres Aufenthalts also wieder zugute.

Im Wallis ist jetzt aber ein Streit um die Kurtaxe komplett eskaliert. Ein Zürcher Anwalt besitzt eine 2½-Zimmer-Ferienwohnung in der Gemeinde Obergoms VS. Dafür stellte ihm die Gemeinde – wie allen Zweitwohnungsbesitzern – eine Tourismusförderungstaxe von 150 Franken pro Jahr in Rechnung. Doch der pensionierte Jurist wollte nicht zahlen, wie der «Walliser Bote» berichtet. Und zog mehrfach vor Gericht. Sein Hauptargument: Das Walliser Tourismusgesetz nennt Personen mit Wohnsitz im Wallis. Da er im Kanton Zürich lebe, dürfe ihm die Abgabe gar nicht auferlegt werden.

4200 Franken Gerichtsgebühren

Mit diesem Einwand zog er bereits gegen die Rechnungen der Jahre 2019 bis 2022 bis vor Bundesgericht. Die Richter räumten zwar ein, dass der Gesetzeswortlaut missverständlich formuliert sei. Nach einer Prüfung der Gesetzesgeschichte kamen sie aber zum Schluss: Der Walliser Gesetzgeber wollte ausserkantonale Ferienwohnungsbesitzer nie von der Abgabe befreien. Schliesslich profitieren auch sie von der touristischen Infrastruktur, heisst es im Urteil aus Lausanne, das Blick vorliegt.

Damit gab sich der kämpferische Zürcher Anwalt mit Feriendomizil im Wallis aber nicht zufrieden. Als Obergoms ihm 2024 erneut zwei Rechnungen über insgesamt 300 Franken schickte, startete er den nächsten Prozess. Diesmal verlangte er, dass gerichtlich festgestellt wird, dass er die Taxe nicht schulde. Die Walliser Behörden traten auf die Beschwerde aber wegen formeller Mängel gar nicht erst ein. Der Zürcher sprach von «überspitztem Formalismus» und zog erneut nach Lausanne.

Jetzt hat das Bundesgericht dem jahrelangen Streit endgültig ein Ende gesetzt. Die Richter bestätigten den Entscheid der Walliser Behörden und wiesen die Beschwerde ab. Damit ist ein für alle Mal klar: Auch ausserkantonale Besitzer von Ferienwohnungen müssen die Kurtaxe bezahlen. Den streitbaren Juristen kommt der Grundsatzprozess übrigens teuer zu stehen. Er muss allein für die beiden Verfahren vor Bundesgericht 4200 Franken Gerichtskosten bezahlen – deutlich mehr als die jährliche 150-Franken-Kurtaxe.

Bis zu 7 Franken pro Nacht

Die Schweiz ist ein Flickenteppich der Kurtaxen. Zu diesem Schluss kommt der Vergleichsdienst Comparis, der 80 Gemeinden mit den meisten Gästeübernachtungen untersucht hat. Schweizweit gibt es keine gesetzliche Vorgabe, jeder Kanton entscheide selbst über das Kurtaxen-Regime. «Die genaue Höhe der Kurtaxe bestimmen in den meisten Fällen aber die Gemeinden.» Die höchsten Kurtaxen werden in Saas-Fee VS und Montreux mit je 7 Franken pro Person und Nacht fällig. Am günstigsten weg kommt man in Chur (1.80 Fr.) und Zug (2 Fr.)

Im Berner Oberland taucht die gute alte Kurtaxe sogar als Lösungsansatz gegen die negativen Auswirkungen des Übertourismus auf. Kantonsparlamentarier René Maeder (71, Mitte) fordert: Die Berner Gemeinden sollen endlich Eintritt, als eine Art Tages-Kurtaxe, einziehen dürfen! Mit einem Vorstoss im Grossen Rat will Maeder die Kantonsregierung dazu auffordern, für solche Tagesgebühren eine rechtliche Grundlage zu erstellen. Aktuell würden nämlich die Kosten, die die Tagestouristen verursachen, nicht von diesen getragen – anders als bei übernachtenden Gästen, die die Kurtaxe bezahlen.

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