Tausende Menschen warten an Flughäfen
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Flugausfälle wegen Iran-Krieg:Tausende Menschen warten weltweit an Flughäfen

Wann bekomme ich Geld zurück?
So wirkt sich der Iran-Krieg auf geplante Ferienreisen aus

Im Nahen Osten tobt seit Samstag ein neuer Krieg. Betroffen sind auch Destinationen wie Dubai oder Abu Dhabi, die bei Schweizer Reisenden beliebt sind. Was bedeutet der Konflikt für deine anstehenden Ferien in der Golfregion?
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Am frühen Samstagmorgen haben Israel und die USA dem Iran mit einem gemeinsamen Angriff den Krieg erklärt.
Foto: Imago

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Das Flugchaos im Nahen Osten betrifft auch 1500 Schweizerinnen und Schweizer
  • Swiss-Flüge in die Golfregion wurden annulliert – auch andere Airlines fliegen die Ziele derzeit nicht an
  • Wird der Flug gestrichen, erhalten Passagiere den Ticketpreis vollumfänglich zurückerstattet
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Nathalie BennRedaktorin Wirtschaft

Der Konflikt zwischen den USA und Israel mit dem Iran hat Auswirkungen auf die gesamte Golfregion – und damit auch auf Zehntausende Touristen weltweit. Viele stecken an Flughäfen fest, weil der Luftraum im Nahen Osten weitgehend gesperrt ist. Darunter befinden sich auch 1500 Schweizerinnen und Schweizer, wie der TCS am Sonntag vermeldete. 

Sollte ich meine geplante Reise jetzt nicht antreten? Und welche Kosten kommen dann auf mich zu? Blick beantwortet die wichtigsten Fragen. 

Welche Reisehinweise gelten aktuell für die betroffenen Regionen?

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Reisehinweise aufgrund der militärischen Eskalation angepasst. Das EDA rät nun von nicht dringenden Reisen in mehrere Golfstaaten – darunter die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Bahrain, Kuwait, Jordanien, Libanon und Saudi-Arabien – ab. Zuvor bestanden bereits Reisewarnungen für den Iran sowie für Reisen nach Israel und in die besetzten palästinensischen Gebiete.

Wie ist die derzeitige Lage im Luftverkehr?

Der Flugverkehr ist in grossen Teilen des Nahen Ostens weitgehend zum Erliegen gekommen, die Lufträume sind teils vollständig gesperrt. Die Swiss hat darum die Annullierungen ihrer Flüge von und nach Dubai bis und mit 4. März verlängert – ebenso nach Katar und Abu Dhabi. Nach Tel Aviv fliegt die Schweizer Airline vorläufig bis und mit 8. März nicht mehr. Wann der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden kann, ist laut der Swiss derzeit offen.

Der Mutterkonzern Lufthansa setzt Flüge in die Städte Tel Aviv (Israel), Beirut (Libanon), Amman (Jordanien), Erbil (Irak) und Teheran (Iran) bis einschliesslich 7. März aus. Auch andere Airlines wie Emirates, Qatar, Etihad, British Airways, Air France oder Turkish Airlines haben mehrere Flüge von Europa in die Golfstaaten und zurück gestrichen. Bis wann genau, unterscheidet sich je nach Fluggesellschaft. Vor der Anreise zum Flughafen sollte man deshalb unbedingt den Flugstatus überprüfen, da es zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. 

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Mein Flug nach Asien oder Australien wurde ebenfalls storniert. Wie komme ich trotzdem ans Ziel?

Mit Dubai und Katar sind zwei der wichtigsten internationalen Drehkreuze für Verbindungen nach Asien und Ozeanien ausgefallen. Somit sitzen Reisende nicht nur in der Golfregion, sondern auch in Indien, Sri Lanka, auf den Malediven, den Seychellen, Mauritius, in Indonesien, Thailand oder Australien fest. 

Fällt der Zubringerflug in die Golfregion aus, sollte zunächst zusammen mit der Airline geschaut werden, ob es einen sicheren Ersatzflug gibt. Fehlt dieser, bleibt einem nur übrig, selbst eine Neubuchung vorzunehmen. Direktflüge ab Zürich und anderen Schweizer Airports nach Südostasien und Ozeanien gibt es täglich, können aber kurzfristig sehr teuer werden – wenn sie denn nicht schon ausgebucht sind. Viele Airlines umfliegen derzeit auch bei Strecken zwischen Europa und Südostasien das Konfliktgebiet im Nahen Osten, weshalb mit bis zu zwei Stunden längeren Flugzeiten gerechnet werden muss. 

Ich habe eine Pauschalreise oder eine Kreuzfahrt in die Golfregion gebucht. Was nun?

Reiseanbieter orientieren sich meist an den Weisungen des EDA. Rät dieses explizit von Reisen in das betreffende Land ab, reicht das oft aus, um den Anspruch auf eine vollständige Erstattung geltend zu machen. Die EDA-Hinweise sind rechtlich zwar nicht bindend. Ein kostenfreies Rücktrittsrecht haben Schweizer Pauschalreisende aber dann, wenn «unvermeidbare und aussergewöhnliche Umstände» vorliegen. Mit einer Reisewarnung ist dieser Umstand oft gegeben. Wichtig: Die Fristen für kostenlose Stornierungen können sich je nach Veranstalter unterscheiden.

Am besten kontaktiert man bei einer anstehenden Reise in die Region sofort den entsprechenden Reiseveranstalter oder Kreuzfahrtanbieter. Kreuzfahrtschiffe fahren die Golfstaaten derzeit nicht an, weshalb es zu Änderungen in der Route kommen kann. Wichtig: Falls nur ein relativ kleiner Teil des Programms ausfällt, ist eine kostenlose Stornierung unter Umständen nicht möglich.

Individualreisende sind schlechter geschützt. Sie haben bei selbst gebuchten Trips und Flügen nicht dieselben Stornierungsrechte. Jedes Element der Reise unterliegt den jeweiligen vertraglichen Bedingungen. Wer im Kriegsgebiet gestrandet ist, muss sich selbst um eine Unterkunft kümmern – und diese bezahlen. Die Vereinigten Arabischen Emirate kündigten am Sonntag aber an, die Kosten für Unterkünfte von gestrandeten Passagieren im Land zu übernehmen.

Was ist, wenn ich meine Reise nicht mehr antreten will?

Wem nun allgemein beim Reisen unwohl ist, kann meist nicht einfach kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Fehlen die behördlichen Einschränkungen, gibt es keine Basis für eine kostenlose Stornierung. Fliegen Airlines beispielsweise planmässig, entfällt auch der Erstattungsanspruch – eine Stornierung oder Umbuchung kostet je nach Anbieter und gekauftem Reise-Paket unterschiedlich viel.

Was tun, wenn ich bereits vor Ort bin?

Die Anweisung des EDA lautet: Ausreisewillige Schweizer Staatsangehörige sollten sich bei den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern über Ausreisemöglichkeiten informieren. Diese sind dazu verpflichtet, ihre Gäste bestmöglich zu unterstützen. Das EDA selbst führt ausdrücklich keine organisierte Ausreise für Schweizer Staatsangehörige aus der Golfregion durch. Betroffene sollen jedoch die EDA-App Travel Admin installieren und sich dort anmelden. In dringenderen Fällen steht einem auch die EDA Helpline 24 Stunden täglich zur Verfügung. 

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