Darum gehts
Es war für die beiden Topshots der UBS ein Termin der unangenehmen Art: Im Februar mussten Chefjuristin Barbara Levi und US-Chef Rob Karofsky vor dem Justizausschuss des US-Senats antraben. Die Senatoren wollten von ihnen wissen, warum die UBS bei der Untersuchung der Archive der übernommenen Credit Suisse zu Nazi-Konten bestimmte Dokumente zurückhält. Levi bemühte sich, zu versichern, dass die UBS die Aufarbeitung nicht behindern wolle, die Bank sich aber gegen mögliche neue Klagen schützen müsse.
Das überzeugte niemanden. Zeitweise entwickelte sich die Anhörung zum Kreuzverhör – mit der UBS auf der Anklagebank. Vor allem der republikanische Senator John Kennedy aus Louisiana nahm Karofsky mit Stakkato-Fragen in den Schwitzkasten: «Ihre Position ist, dass die Credit Suisse damals 1,25 Milliarden bezahlt hat und Sie nun keinen Penny mehr zahlen wollen, ist das richtig?», schleudert Kennedy ihm entgegen. Karofsky entgegnet ruhig, dass der Vergleich von 1999 allumfassend sei. «Aber Sie wollen keinen Penny mehr bezahlen, das ist richtig?», setzt Kennedy nach. «Das ist korrekt», entgegnet Karofsky. Der Senator triumphiert: «Also darum geht es! Es geht immer noch ums Geld. Es ging damals ums Geld, als Ihre Vorgänger die Gelder der Nazis genommen haben, und es geht auch jetzt ums Geld.»
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Ein historischer Vergleich
Vor einem Vierteljahrhundert stimmten die Schweizer Banken einem Vergleich zu, um das Kapitel der nachrichtenlosen Vermögen und der Verstrickungen der Schweizer Banken mit Nazideutschland hinter sich zu lassen. 1,25 Milliarden Dollar bezahlten die Banken damals, die letzten Gelder wurden vor wenigen Jahren an die Opfer entrichtet. Doch damit ist das schmerzhafte Kapitel nicht beendet.
Nicht nur der US-Senat, auch die US-Justiz beschäftigt sich mit der Frage, ob mit dem damaligen Vergleich wirklich alle Ansprüche abgedeckt sind. Den Deal von 1999 hatte der US-Richter Edward Korman genehmigt. Jüngst hatte sich die UBS an Korman gewandt, er solle die Rechtsauffassung der Bank bestätigen, wonach der Deal nicht nur Konten der Opfer, sondern auch jene der Täter umfasse und es daher keine Grundlage für neue Ansprüche gebe. So vermutet das Holocaust-Forschungsinstitut Simon Wiesenthal Center (SWC) neue Funde von Nazikonten in den CS-Archiven, welche die UBS derzeit vom unabhängigen Ombudsman Neil Barofsky und seinem Team durchsuchen lässt.
Doch Richter Korman wies die Anträge der UBS ab. Die Bank verlange von ihm eine Art Rechtsgutachten über die Frage, ob der Deal von 1999 auch die CS-Konten von Nazifunktionären umfasse. Doch Bundesrichtern sei es nicht erlaubt, hypothetische Fälle zu verhandeln. Wolle die UBS finale Klarheit, müsse sie Klage gegen das Simon Wiesenthal Center einreichen, so Korman. Die UBS wertet das dennoch als Teilsieg: Korman widerspreche der Rechtsauffassung der Bank nicht, dass der Vergleich von 1999 alle Ansprüche abdeckt. Doch der Streit ist damit noch nicht vorbei.
1996 und 1997: In den USA werden mehrere Sammelklagen gegen Schweizer Banken eingereicht, denen vorgeworfen wird, mit dem Nazi-Regime kollaboriert und Vermögenswerte von Holocaust-Opfern zurückgehalten sowie Naziraubgut gewaschen zu haben.
Mai 1996: Durch eine Absichtserklärung wird das «Independent Committee of Eminent Persons» (ICEP oder Volcker-Kommission) gegründet, um nachrichtenlose Konten von Naziopfern in Schweizer Banken zu identifizieren.
Dezember 1996: Das Schweizer Parlament setzt die Bergier-Kommission ein, um die Geschichte der Schweiz vor, während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg zu untersuchen, insbesondere die Art und Weise, wie Geld und Vermögenswerte in die Schweiz gelangten.
August 1998: Die Streitparteien erzielen eine Grundsatzeinigung über einen globalen Vergleich («Global Settlement») in der Höhe von 1,25 Milliarden Dollar.
Januar 1999: Nach weiteren Verhandlungen unterzeichnen die Parteien offiziell den Vergleichsvertrag («Settlement Agreement»).
Dezember 1999: Die Volcker-Kommission veröffentlicht ihren Abschlussbericht. Die Untersuchung ergab, dass noch Unterlagen zu etwa 4,1 Millionen Konten aus der Holocaust-Ära existierten, wovon 53 886 Konten einen wahrscheinlichen oder möglichen Bezug zu Verfolgungsopfern aufwiesen.
Juli 2000: Das zuständige US-Bezirksgericht unter Richter Edward R. Korman bewertet den vorgeschlagenen Vergleich in der Sammelklage als fair, angemessen und vernünftig und erteilt ihm die endgültige Genehmigung.
November 2000: Das Gericht verabschiedet formell den von den Special Masters vorgeschlagenen Verteilungsplan (Distribution Plan) zur Zuweisung und Auszahlung der Vergleichsgelder.Schweizer Banken und die NS-Zeit:
März 2002: Die Bergier-Kommission veröffentlicht ihren Abschlussbericht, in dem sie unter anderem das Verhalten der Schweizer Banken und staatliche Entscheidungen (wie die Flüchtlingspolitik) während der NS-Zeit kritisch bewertet.
2020: Das gerichtliche Vergleichs- und Forderungsprogramm wird mit den letzten Auszahlungen an die Kläger abgeschlossen und schüttet insgesamt fast 1,288 Milliarden Dollar an über 458 000 Holocaust-Opfer und deren Erben aus.
März 2020: Das Simon Wiesenthal Center meldet, dass in Argentinien eine Liste mit 12'000 Konten von Nazis gefunden worden sei; viele von ihnen hätten Konten bei der CS-Vorläuferin SKA gehabt.
Juni 2021: Die Credit Suisse willigt ein, dass der US-Anwalt Neil Barofsky als unabhängiger Ombudsmann die Vorwürfe prüfen soll.
November 2022: Die CS wirft Barofsky raus, die Untersuchung geht weiter.
März 2023: Ein Ausschuss des US-Senats veröffentlicht einen Zwischenbericht Barofskys mit bisher unentdeckten Nazikonten.
Dezember 2023: Die UBS setzt Barofsky wieder als Ombudsmann zur Durchforstung der Archive ein.
Februar 2026: Anhörung des Justizausschusses des US-Senats zu den Nazikonten bei der CS.
April 2026: Der US-Bundesrichter Edward Korman weist den Antrag der UBS ab, zu entscheiden, dass der Vergleich von 1999 auch die neu gefundenen Kunden von Nazitätern in den CS-Archiven einschliesst.
1996 und 1997: In den USA werden mehrere Sammelklagen gegen Schweizer Banken eingereicht, denen vorgeworfen wird, mit dem Nazi-Regime kollaboriert und Vermögenswerte von Holocaust-Opfern zurückgehalten sowie Naziraubgut gewaschen zu haben.
Mai 1996: Durch eine Absichtserklärung wird das «Independent Committee of Eminent Persons» (ICEP oder Volcker-Kommission) gegründet, um nachrichtenlose Konten von Naziopfern in Schweizer Banken zu identifizieren.
Dezember 1996: Das Schweizer Parlament setzt die Bergier-Kommission ein, um die Geschichte der Schweiz vor, während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg zu untersuchen, insbesondere die Art und Weise, wie Geld und Vermögenswerte in die Schweiz gelangten.
August 1998: Die Streitparteien erzielen eine Grundsatzeinigung über einen globalen Vergleich («Global Settlement») in der Höhe von 1,25 Milliarden Dollar.
Januar 1999: Nach weiteren Verhandlungen unterzeichnen die Parteien offiziell den Vergleichsvertrag («Settlement Agreement»).
Dezember 1999: Die Volcker-Kommission veröffentlicht ihren Abschlussbericht. Die Untersuchung ergab, dass noch Unterlagen zu etwa 4,1 Millionen Konten aus der Holocaust-Ära existierten, wovon 53 886 Konten einen wahrscheinlichen oder möglichen Bezug zu Verfolgungsopfern aufwiesen.
Juli 2000: Das zuständige US-Bezirksgericht unter Richter Edward R. Korman bewertet den vorgeschlagenen Vergleich in der Sammelklage als fair, angemessen und vernünftig und erteilt ihm die endgültige Genehmigung.
November 2000: Das Gericht verabschiedet formell den von den Special Masters vorgeschlagenen Verteilungsplan (Distribution Plan) zur Zuweisung und Auszahlung der Vergleichsgelder.Schweizer Banken und die NS-Zeit:
März 2002: Die Bergier-Kommission veröffentlicht ihren Abschlussbericht, in dem sie unter anderem das Verhalten der Schweizer Banken und staatliche Entscheidungen (wie die Flüchtlingspolitik) während der NS-Zeit kritisch bewertet.
2020: Das gerichtliche Vergleichs- und Forderungsprogramm wird mit den letzten Auszahlungen an die Kläger abgeschlossen und schüttet insgesamt fast 1,288 Milliarden Dollar an über 458 000 Holocaust-Opfer und deren Erben aus.
März 2020: Das Simon Wiesenthal Center meldet, dass in Argentinien eine Liste mit 12'000 Konten von Nazis gefunden worden sei; viele von ihnen hätten Konten bei der CS-Vorläuferin SKA gehabt.
Juni 2021: Die Credit Suisse willigt ein, dass der US-Anwalt Neil Barofsky als unabhängiger Ombudsmann die Vorwürfe prüfen soll.
November 2022: Die CS wirft Barofsky raus, die Untersuchung geht weiter.
März 2023: Ein Ausschuss des US-Senats veröffentlicht einen Zwischenbericht Barofskys mit bisher unentdeckten Nazikonten.
Dezember 2023: Die UBS setzt Barofsky wieder als Ombudsmann zur Durchforstung der Archive ein.
Februar 2026: Anhörung des Justizausschusses des US-Senats zu den Nazikonten bei der CS.
April 2026: Der US-Bundesrichter Edward Korman weist den Antrag der UBS ab, zu entscheiden, dass der Vergleich von 1999 auch die neu gefundenen Kunden von Nazitätern in den CS-Archiven einschliesst.
So macht der US-Senat weiter Druck: Mitte April kritisierte Chuck Grassley, der Vorsitzende des Justizausschusses des US-Senats, per Medienmitteilung die «Obstruktionshaltung» der UBS, sie würde weiterhin die Aufarbeitung der alten Nazi-Konten behindern. Das Vorgehen der Bank, Ermittler Barofsky relevante Unterlagen vorzuenthalten, «lässt Zweifel an der Offenheit der UBS gegenüber dem Ausschuss und an ihrem Engagement für eine gründliche Untersuchung aufkommen», so der Republikaner Grassley in einer Stellungnahme. Er habe daher eine neue Runde an Fragen zu dem Thema an die UBS gesendet. Die UBS betonte in dagegen ihr «uneingeschränktes Engagement» der historischen Aufarbeitung.
Neue Forderungen an Schweizer Banken
Vor allem aus den USA sind prominente Stimmen laut geworden, die wegen der Nazi-Verstrickungen der Schweizer Banken weitere Entschädigungen fordern. Der bekannteste von ihnen ist Ronald Lauder, Milliardär und Erbe des Luxuskonzerns Estée Lauder. Lauder ist Präsident des World Jewish Congress (WJC) und gilt als Freund von US-Präsident Donald Trump. Lauder sagte im Juli 2025 der Nachrichtenagentur Bloomberg: «Wir haben wahrscheinlich 5 bis 10 Milliarden Dollar auf dem Tisch liegen gelassen.»
Er selbst war damals Mitglied der Volcker-Kommission, welche die Nazi-Vergangenheit von Schweizer Banken untersuchte und deren Resultate im Globalvergleich mündeten. Doch nun sagt Lauder, dass neue Erkenntnisse zu den Verstrickungen der CS mit Nazi-Tätern ein Grund für neue Forderungen sein könnten. Damals habe man quasi «blind» verhandelt, den Fehler will er nicht noch einmal begehen. Zudem wird der Verdacht gehegt, dass die CS einige Nazi-Verbindungen während der Vergleichsverhandlungen verheimlicht haben könnte. Gegenüber der Handelszeitung legt Lauders juristischer Berater, Andrew Hruska, nach: «Als der Vergleich 1999 geschlossen wurde, standen weniger Informationen zur Verfügung als heute.»
Um Klarheit zu bekommen, hat Lauder mit einigen Verbündeten das Projekt «Righteousness» (Rechtschaffenheit) ins Leben gerufen, um die Archive nochmals durchforsten zu lassen. «Idealerweise produziert dieser Prozess zwei Dinge», erklärt Lauders Berater Hruska. «Erstens eine vollständige Aufarbeitung. Zweitens: Wenn gestohlene Vermögenswerte gefunden werden können, dann sollten diese zurückerstattet werden.» Und es sei eben nicht so, dass allfällige neue Ansprüche mit dem Globalvergleich von 1999 abgegolten seien.
Die UBS dagegen beharrt darauf, dass der Globalvergleich alle Ansprüche abdecke. Auch Thomas Borer, der ehemalige Leiter der Taskforce zu nachrichtenlosen Vermögen, teilt diese Ansicht. «Nebst Nazi-Konten waren auch Raubgüter und verschleierte Vermögenswerte zweifelsfrei Gegenstand der Untersuchungen der 1990er-Jahre und des Globalvergleichs von 1999. Letztere setzten gemäss ihrer Natur die Existenz nationalsozialistischer Täterkonten voraus», sagt Borer. So habe die Volcker-Untersuchung nachrichtenlose Vermögen von 30 Millionen Franken entdeckt. Die gezahlte Vergleichssumme von 1,25 Milliarden Dollar sei aber viel höher und zeige, «dass die nachrichtenlosen Vermögen von Opfern lediglich einen Teil des Vergleichs ausmachten.» Es sei eben unter anderem um Raubgut und damit um Täterkonten gegangen.
Der Vergleichstext ist weit gefasst
Der entsprechende Passus im Vergleichstext läuft über nicht weniger als 24 Zeilen und ist sehr breit gefasst. Unter anderem sind in der Definition der «Claims» auch «unbekannte Ansprüche» erfasst mit «jedweder Art einer Verbindung zum Holocaust» sowie «Transaktionen mit oder Aktionen des Nazi-Regimes». Daher will selbst der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) nichts von neuen Entschädigungsforderungen wissen. «Der Vergleich war ausdrücklich als global und endgültig angelegt und schuf Rechtsfrieden», sagt SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner. «Aus Sicht des SIG besteht kein Anlass für eine erneute Diskussion oder Infragestellung dieses Vergleichs.»
In diesem Kontext fällt auf, dass WJC-Präsident Lauder seine Äusserungen vom Sommer 2025 zu allfälligen neuen Entschädigungen nie wiederholt hat. Und auf Nachfrage schreibt die Mediensprecherin des WJC nur, dass die Organisation die Entwicklungen rund um die Credit Suisse verfolge, derzeit aber keine «weitere Position» beziehen wolle. Klingt nach Rückzug auf Raten.
Allerdings hat der WJC im Januar auch eine Medienmitteilung mit Aussagen des US-UNO-Botschafters Michael Waltz aufgeschaltet. Und dieser fordert darin die UBS namentlich auf, «alle relevanten Archive zu öffnen» und sich zu den Prinzipien von «Gerechtigkeit und voller Rückgabe» zu bekennen. Das tönt wiederum nicht danach, als sei das Kapitel finanziell abgeschlossen.
Mit dem Entscheid von Richter Korman, den Streit nicht zu entscheiden, bleibt der Disput nun in der Schwebe. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass es neue Entschädigungsklagen gibt, wenn die Durchforstung der Archive der CS einmal abgeschlossen ist. Und wie die Wortmeldung von Senator Grassley zeigt, hat das Thema auch eine politische Dimension.
Angefangen hatte der Konflikt vor rund fünf Jahren. 2020 meldete das Simon Wiesenthal Center, eine der wichtigen Organisationen in der Holocaust-Aufarbeitung, dass es neue Erkenntnisse gebe. Ein Forscher in Buenos Aires hatte dem SWC demnach eine Liste mit 12 000 mutmasslichen Nationalsozialisten in Argentinien übermittelt. Und viele der Nazis auf dieser Liste sollen ein Konto bei der Schweizerischen Kreditanstalt (SKA) gehabt haben, der Vorläuferbank der CS. Auf diesen Konten lägen möglicherweise weitere Opfergelder, so der Verdacht.
Lauder selbst soll sich beim damaligen CS-Präsidenten Urs Rohner dafür eingesetzt haben, dass die Bank dieser Spur nachgeht. Rohner stimmte zu. Um die interne Untersuchung zu überwachen, holte sich sein Chefjurist Romeo Cerutti einen alten Bekannten zurück ins Haus: Neil Barofsky. Den früheren Staatsanwalt hatten die US-Behörden der CS einst als Aufpasser ins Haus geschickt, nachdem die Bank sich 2014 für schuldig bekannt hatte, US-Bürgern beim Hinterziehen von Steuern geholfen zu haben, was die CS dann 2,6 Milliarden Dollar kostete.
Ein Rauswurf – zwei Begründungen
Barofsky legte im Juni 2021 los, unterstützt von Forensikern von Alix Partners. Doch im November des Folgejahres kam es zum Krach, und die CS warf Barofsky wieder raus. Zu den Gründen dafür kursieren zwei Versionen: Barofsky selbst sagt, die Bank habe von ihm verlangt, bestimmte Dokumente nicht in die Untersuchung einzubeziehen. Das habe er verweigert, weshalb er gefeuert worden sei.
Personen mit Kenntnis der Vorgänge stellen dies anders dar: Demnach habe sich der neue CS-Chefjurist Markus Diethelm beim Amtsantritt einen Überblick über alle laufenden Fälle und Mandate verschaffen wollen. Und er habe von jeder mandatierten Kanzlei oder Beratungsfirma einen Arbeits- und Budgetplan verlangt. Barofsky habe sich widersetzt. «Er glaubte anscheinend immer noch, dass er als staatlicher Aufpasser für die Bank arbeitet», so ein Insider.
Doch mit dem Rauswurf bekam die Affäre erst recht eine politische Dimension. Sowohl das Simon Wiesenthal Center als auch der US-Senat zeigten sich alarmiert. Nach der Notübernahme der CS durch die UBS im März 2023 willigte die Bankführung ein, Barofsky als Ombudsmann wieder einzusetzen. Die Untersuchung selbst durch Alix Partners lief dabei weiter und war von Barofskys zwischenzeitlichem Rauswurf nicht betroffen.
Der Aufwand ist enorm: Die gesamte Untersuchung hat bereits mehr als 200 Millionen Dollar gekostet. Rund 85 Forscher, Forensiker und Historiker arbeiten Barofsky zu. Die UBS hat seinem Team nach eigenen Angaben rund 16,5 Millionen Dokumente mit rund 44 Millionen Seiten sowie vier Terabyte an Daten zur Verfügung gestellt. Aber auch die UBS ist mit Barofsky in einen Zank geraten, denn dieser will auch die Anwaltsschreiben einsehen, die im Zuge der Vergleichsverhandlungen in den 90er-Jahren versandt wurden – in der Hoffnung, auf verschwiegene Kontoverbindungen zu stossen. Die UBS verweist auf das Anwaltsgeheimnis, will die Dokumente jedoch zugänglich machen, sollte die Gegenseite von neuen Klagen absehen.
Was im Zwischenbericht steht
Und was hat Barofsky bisher gefunden? Im Februar stellte er dem US-Senat einen Zwischenbericht vor. Dabei muss man in den Anhang schauen, um zu erfahren, was aus den 12'000 argentinischen Nazis mit vermuteten CS-Verbindungen geworden ist, welche die Untersuchung erst ausgelöst hatten. Laut Bericht konnten von der ursprünglichen Liste nur 79 Individuen ausfindig gemacht werden. Und acht davon hatten das Konto bei der CS in der Zeit der Nazi-Herrschaft, zwischen 1933 und 1945, eröffnet.
Ausserdem hat Barofsky nach eigenen Angaben bisher «unbekannte Konten mit Nazi-Verbindungen» bei der CS und ihren Vorläuferbanken entdeckt. Insgesamt habe er Konten von 628 Individuen und 262 juristischen Personen mit CS-Konten gefunden. Unter anderen habe der SS-Offizier Leo Volk über ein CS-Konto verfügt, worüber er Geschäfte für die SS-Firma «Deutsche Wirtschaftsbetriebe» abgewickelt habe. Diese Kontoverbindung wurde indes auch bereits im Abschlussbericht der Bergier-Kommission erwähnt.
Ferner war die CS laut Barofsky Fluchthelferin von Altnazis. So hat die Bank ein Gebäude in der Marktstrasse 25 in Bern dem «Argentinischen Auswanderbüro» vermietet und «für fast alle Schlüsselmitarbeiter» dieses Auswanderbüros Konten geführt. Und diese Konten seien «fast sicher» für illegale Aktivitäten genutzt worden, etwa für Bestechung oder den Kauf gefälschter Dokumente, schreibt Barofsky, denn das fragliche Auswanderbüro sei eine Anlaufstelle für Altnazis gewesen, die sich nach Argentinien absetzen wollten, um der Justiz zu entfliehen.
Bis Ende Jahr will Barofsky seinen Abschlussbericht vorlegen. Unter anderem untersucht er allfällige Konten von Firmen, die von der Arisierung jüdischer Vermögenswerte profitierten. Zudem will er weitere Konten von hochrangigen NS-Funktionären nachspüren.
Spätestens mit Barofskys Abschlussbericht wird die Debatte über die Nazi-Verstrickungen von Schweizer Grossbanken wieder aufflammen und einen langen Schatten auf den Paradeplatz werfen.