Darum gehts
Die monatlichen Grundgebühren für Handy- und Internetabos bei Swisscom, Salt und Sunrise steigen um bis zu zwei Franken – selbst günstige Marken wie Yallo oder Lebara bleiben nicht verschont. Für Kundinnen und Kunden stellt sich die Frage: Müssen sie das hinnehmen?
Grundsätzlich gilt: «Die Preiserhöhung ist eine einseitige Vertragsänderung», sagt Rita Périsset vom Beobachter-Beratungszentrum. Das verschafft Betroffenen ein ausserordentliches Kündigungsrecht – und zwar auf den Zeitpunkt, ab dem die Preiserhöhung greift. Dieses Recht gilt auch für Verträge mit einer noch laufenden Mindestvertragsdauer.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Beachten Sie die Kündigungsfristen
Trotzdem warnt Beobachter-Beraterin Périsset vor Nachlässigkeit bei den Fristen: «Nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung muss die Kündigung fristgerecht erfolgen – am besten in der vom Anbieter vorgesehenen Form gemäss AGB.»
Tipp: Kontaktiere den Kundendienst und kündige die Vertragsauflösung wegen der Preiserhöhung an. Um Kunden nicht an die Konkurrenz zu verlieren, bieten Anbieter oft spontan bessere Konditionen oder exklusive Rabatte an.