Fiasko wegen Adresse
Wer den Anbieter wechselt, gerät rasch in die E-Mail-Falle

Wer seinen Internetanbieter wechselt, kann oft seine Mailadresse nicht behalten – ein Ärgernis. Ein Mitte-Nationalrat will das nun ändern. Doch welche Möglichkeiten hat man bereits heute bei den unterschiedlichen Anbietern? Blick hat nachgefragt.
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Die E-Mail-Adresse ist für viele Dienstleistungen zentral.
Foto: Imago

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Dominik Blunschy fordert Recht auf Mitnahme von E-Mail-Adressen in der Schweiz
  • Die heutigen Regelungen sind je nach Anbieter unterschiedlich
  • Rufnummern kann man jedoch im Fall eines Anbieterwechsels bereits heute behalten
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Patrick GerberRedaktor Politik

Bei der Bank, beim Zeitungsabo und sogar beim WM-Tippspiel – überall muss man eine E-Mail-Adresse angeben. Doch es gibt ein Problem: Wer den Anbieter wechselt, kann seine alte Adresse oft nicht behalten. Der Aufwand ist programmiert. Mitte-Nationalrat Dominik Blunschy (38, SZ) will das nun ändern.

Heute sei ein Anbieterwechsel meist schlicht kein Thema, schreibt Blunschy in einer Anfrage an den Bundesrat. Denn: «Viele Kundinnen und Kunden bleiben faktisch bei Internet- oder Telekomanbietern, weil sie ihre providergebundene E-Mail-Adresse nicht verlieren wollen.»

Das könne den Wettbewerb schwächen. Blunschy möchte deshalb vom Bundesrat wissen, wie er «ein Recht auf Mitnahme oder zumindest Weiterleitung solcher E-Mail-Adressen» beurteilt und welche Abklärungen er dazu plant.

Doch wie sieht die Situation bei den verschiedenen Anbietern heute überhaupt aus? Blick hat nachgefragt.

Unterschiedliche Handhabungen bei Anbietern

Bei Swisscom ist das E-Mail-Angebot nicht direkt an ein Internetabo gebunden. «Unsere Kunden können ihr E-Mail-Angebot weiterhin nutzen, auch wenn sie ihr Internetabo wechseln», erklärt Swisscom.

Anders sieht es bei Sunrise aus. «Eine Sunrise-Mailadresse ist stets an ein aktives Sunrise-Produkt gekoppelt», schreibt der Anbieter auf Anfrage. Das kann etwa ein Mobile-, Internet-, Festnetz- oder TV-Abo sein – oder auch eine Prepaid-Karte. Wer mehrere Sunrise-Produkte besitzt und eines davon kündigen möchte, könne die Mailadresse einem anderen Produkt zuordnen.

Ähnlich ist die Situation bei Quickline. «Der E-Mail-Service ist ein integrierter Bestandteil eines Internetabos», erklärt der Provider. Wer das Internetabo kündigt, «kann die zugehörige Quickline-Mailadresse nicht behalten». Sie könne auch nicht als separater Dienst weitergeführt werden.

Einfacher ist die Lage bei Anbietern, die gar keine eigenen Internetabos verkaufen. Für eine Mailadresse braucht es dort kein separates Abonnement. Dazu zählen etwa die E-Mail-Dienste von Microsoft, Google oder GMX.

Einheitliches System bei Rufnummern

Bei Telefonnummern gelten derweil klare Regeln. Alle Schweizer Mobilfunkanbieter ermöglichen eine sogenannte Nummernportierung – also die Mitnahme der bisherigen Rufnummer zum neuen Anbieter.

Wer den Handyanbieter wechseln und seine bisherige Nummer behalten möchte, muss dafür eine «Portierungsvollmacht» ausfüllen. Der bisherige Anbieter gibt die Nummer anschliessend frei, sodass sie beim neuen Provider weiter genutzt werden kann.

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