Darum gehts
- Mieter wohnte in Fehraltorf ZH vier Jahre in einem Lagerraum ohne Fenster
- Mietzins für die 1-Zimmer-Wohnung betrug 1300 Franken
- Bewilligung lag keine vor – der Raum ist laut Bauamt nicht bewohnbar
Bezahlbarer Wohnraum ist in der Schweiz so knapp wie nie zuvor. Günstige Wohnungen sind kaum noch ausgeschrieben – doch viele Menschen sind dringend darauf angewiesen. Denn ihr Lohn lässt schlicht keinen Spielraum nach oben zu. Immer mehr Vermieter nutzen diese Notlage auf dem Wohnungsmarkt offensichtlich aus, um Kasse zu machen. Das führt zu teilweise absurden Wohnangeboten: zuletzt beispielsweise eine winzige Kellerwohnung für 1100 Franken in Luzern.
Jetzt zeigt sich: Das ist kein Einzelfall! Leser Peter H.* (54) meldete sich bei Blick, als er über die Kellerwohnung las. Denn auch er wohnte für vier Jahre in einer 1-Zimmer-Wohnung im Untergeschoss einer Liegenschaft, in Fehraltorf ZH. «Bis das Bauamt kam und sagte, ich müsse schleunigst hier raus», sagt er zu Blick. Erst da erfuhr der langjährige Mieter: Für seine Wohnung fehlt eine Bewilligung – es handelt sich eigentlich um einen Lagerraum.
Vergitterte Oberlichter statt Fenster
H. möchte anonym bleiben, um weiteren Scherereien mit seinem ehemaligen Vermieter aus dem Weg zu gehen. Der 54-Jährige bezahlte für die 1-Zimmer-Wohnung monatlich 1300 Franken Mietzins – nicht eben wenig für die rund 32 Quadratmeter in einem 6900-Seelen-Dorf wie Fehraltorf.
Die Ausstattung der Wohnung war spärlich: In einer Ecke des Zimmers eine kleine Dusche und ein WC. Auch die Küchenvorrichtung beschränkte sich auf das Nötigste. Ein Schrank trennte den Wohn- vom Schlafbereich. Viel Tageslicht gab es nicht in der Wohnung: Einzig durch vergitterte Oberlichter kam etwas Sonnenschein, Fenster hat es keine.
«Ende Januar musste ich die Wohnung verlassen», sagt H. In einem Schreiben des Bauamts von Fehraltorf, das Blick vorliegt, erklärt ihm die Leiterin Bau und Liegenschaften, dass die Räumlichkeit nicht bewohnbar sei. Auf Anfrage von Blick bestätigt das Bauamt den Tatbestand.
Bauamt leitet Verfahren ein
«Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann derzeit keine detaillierte Auskunft erteilt werden», sagt Claudia Schütz, Leiterin Bau und Liegenschaften. Nur so viel lässt sie durchblicken: «Gemäss Planunterlagen der Archivakten wird der von der Baubehörde kontrollierte Raum als Lagerraum ausgewiesen.»
Der Eigentümer der Liegenschaft wurde demnach aufgefordert, ein Baugesuch für die Nutzungsänderung einzureichen oder der Baubehörde eine entsprechende Bewilligung vorzulegen. Eine Blick-Anfrage liess dieser bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Standards nicht erfüllt
Im Schreiben an den geprellten Mieter heisst es: Für eine Wohnnutzung im jetzigen Zustand könne keine Bewilligung in Aussicht gestellt werden. «Die wohnhygienischen Anforderungen gemäss kantonalem Baurecht können kaum erfüllt werden und müssten mit Auflagen eingefordert werden.»
«Mir bliebt nichts anderes übrig, als mir eine neue Bleibe zu suchen», sagt H. Aktuell wohnt er in einer WG, doch das sei nur eine vorübergehende Lösung. «Ich hätte gerne wieder meine eigenen vier Wände.»
* Name geändert