Darum gehts
- Zusatzversicherungen müssen bis 30. September 2026 schriftlich gekündigt werden
- Einschreiben rechtzeitig verschicken
- Ohne schriftliche Zusage der neuen Krankenkasse alte Zusatzversicherung nicht kündigen
Der Bund stellt kommenden Dienstag die neuen Prämien für die Grundversicherung vor. Je nach Krankenkasse dürften die monatlichen Kosten weiter steigen. Wer wechselt, hat dafür noch über zwei Monate Zeit. Doch aufgepasst: Vorher solltest du dich um deine Zusatzversicherung kümmern. Für eine Kündigung bleiben nur noch wenige Tage.
Bis 30. September kündigen
Falls du deine Zusatzversicherung ab 2027 wechseln willst, musst du jetzt die Kündigung schreiben. Die meisten Verträge haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten und müssen daher bis 30. September gekündigt werden. Zu beachten ist, dass nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Kündigung bei der Krankenkasse eintrifft, zählt. Schicke diese daher frühzeitig per Einschreiben ab.
Die neue Zusage abwarten
Im Gegensatz zur Grundversicherung hast du keinen Anspruch auf eine Zusatzversicherung. Die Krankenkassen verlangen eine Gesundheitsprüfung und können dich wegen Vorerkrankungen oder Alter ablehnen. Kündige deine alte Police deshalb erst, wenn du die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse erhalten hast.
Gesundheitsfragebogen korrekt ausfüllen
Schummeln beim Gesundheitsfragebogen lohnt sich nicht. Wenn du lügst oder Vorerkrankungen verschweigst, kann die Versicherung im Leistungsfall die Zahlung verweigern oder die Leistungen zurückfordern. Das bringt nicht nur erhebliche finanzielle Folgen mit sich, sondern gar strafrechtliche Konsequenzen wegen Versicherungsbetrugs.
Versicherungen voneinander trennen
Du kannst die Grundversicherung bei der günstigsten Krankenkasse abschliessen und gleichzeitig die Zusatzversicherung bei einem ganz anderen Anbieter. Der Vergleich der angebotenen Leistungen und Preise lohnt sich. Manchmal bieten die Krankenkassen eine Vergünstigung an, falls der Versicherungsnehmer beide Versicherungen bei derselben Krankenkasse hat.
Ungünstige Mehrjahresverträge meiden
Manche Beraterinnen und Berater wollen dich zu einem Vertrag mit einer Laufzeit von drei oder fünf Jahren überreden. Nach einer Gesetzesrevision kannst du diesen Vertrag mittlerweile spätestens nach drei Jahren kündigen. Dennoch bieten einjährige Verträge mehr Flexibilität und können vorteilhafter für dich sein.