Darum gehts
Die Debatte um die Bankenregulierung wird vom Streit um höhere Eigenmittel der UBS dominiert. Das dritte Reformpaket, welches das Finanzministerium jüngst vorlegte, enthält indes auch eine interessante Entscheidung mit Blick auf die Governance der Finanzmarktaufsicht (Finma).
In aller Kürze: Finma-Präsidentin Marlene Amstad konnte sich durchsetzen, das Finanzdepartement (EFD) sieht von einer Beschränkung der Macht des Finma-Verwaltungsrates ab.
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Rückblende: Das EFD hatte im «Too big to fail»-Bericht vom April 2024 wie später auch die PUK in ihrem Abschlussbericht zur CS-Krise Ende 2024 angeregt, die Governance der Finma zu prüfen. Im Fokus stand, dass der Finma-Verwaltungsrat sogenannte Geschäfte grosser Tragweite entscheidet – und nicht die operative Geschäftsleitung. Ob das sinnvoll ist, sollte geprüft werden.
Was sind Geschäfte grosser Tragweite?
Als solche «Geschäfte grosser Tragweite» gelten Einzelfallgeschäfte mit potenziell weitreichenden Folgen für den Finanzplatz. Etwa die Sanierung oder Abwicklung einer systemrelevanten Bank. In ihrem Organisationsreglement hat die Finma selbst definiert, was Geschäfte grosser Tragweite sind. Darin steht auch, dass letztlich der Verwaltungsrat selbst bestimmen kann, welche Fälle er an sich zieht.
Im Klartext: Die wirklich dicken Fälle entscheidet nicht die Geschäftsführung, sondern der Verwaltungsrat der Finma. Ein Organ, bei dem ausser der Präsidentin alle im Teilzeitpensum arbeiten.
Das steht in der Kritik: Viele Einzelentscheide zu Banken sind komplex und technisch. Greife dann der Verwaltungsrat in einem Krisenfall danach, selber zu entscheiden, würde dies das Handeln der Aufsicht verlangsamen, so Finma-Insider.
Einheitlichkeit der Aufsicht in Gefahr
Zudem sei die Konsistenz der Aufsicht in Gefahr, wenn der Verwaltungsrat einen Einzelfall bei einer Grossbank anders entscheiden sollte als zuvor die Geschäftsleitung bei kleineren Banken.
Doch das EFD will nun nichts an der Governance ändern, sie wird vielmehr zementiert. So sollen die Regeln des Organisationsreglements zu Geschäften mit grosser Tragweite auf Gesetzesstufe gehoben werden. Das Finanzdepartement begründet dies damit, dass sich die Governance mit den «Checks and balances» zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bewährt habe.
Das Konstrukt ist an die Governance einer Aktiengesellschaft angelehnt, doch die Finma ist eine Aufsichtsbehörde. So hat dagegen bei der Schweizerischen Nationalbank der Bankrat in Sachen Geldpolitik nichts zu melden. Auch bei der Medikamentenzulassungsbehörde Swissmedic hat das oberste Organ, der Institutsrat, keinerlei operative Befugnisse.
Auch bei der deutschen Finanzaufsicht Bafin hat der Verwaltungsrat keine Kompetenz, sich in die Aufsichtsarbeit einzumischen. Den Vergleich hat das EFD in seinem Erläuterungsbericht indes vom Tisch gewischt. Die Bafin, die sich die Bankenaufsicht mit der Bundesbank und der EZB teile, sei ein «Sonderfall».
Kritiker monieren dagegen, dass dies eher auf die Governance der Finma zutreffe.