Hausbesitz mit Freunden – Expertin zu gemeinsamem Wohneigentum
«Ein Stresstest vor dem Kauf ist entscheidend»

Neue Partner, unklare Absprachen und finanzielle Differenzen – es gibt einige Fallstricke, die den Traum vom gemeinsamen Hausprojekt schnell zerstören können. Beobachter-Juristin Rosmarie Naef führt im Interview aus, wie es trotzdem gelingen kann.
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«Eine schriftliche Vereinbarung ist sinnvoll, um Streit vorzubeugen», so Rosmarie Naef.
Foto: Paul Seewer, Xt Xu/Unsplash - Montage: Beobachter

Darum gehts

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Sarah Serafini
Beobachter

Anfangs herrscht Euphorie, später droht Streit. Warum scheitert der Traum vom gemeinsamen Haus mit Freunden so oft?
Rosmarie Naef: Beziehungen verändern sich. Neue Partner oder Kinder kommen hinzu, Trennungen führen zu Abschieden. All das hat grossen Einfluss auf die Gemeinschaft. Auch unklare Absprachen bergen Konfliktpotenzial: Wer übernimmt wie viel Arbeit im Haus oder im Garten? Was passiert, wenn grössere Ausgaben anstehen? Die Hoffnung «Das regeln wir dann schon» scheitert spätestens in der Praxis.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Das liebe Geld …
Es ist ein häufiger Auslöser von Streit. Grosse Unterschiede bei Einkommen oder Vermögen oder ständige Diskussionen über Ausgaben können die Harmonie schnell zerstören. 

Rechtlich kann und sollte man vor dem Hauskauf einiges klären. Was ist besonders wichtig?
Die Finanzierung, die Eigentumsverhältnisse und der Gebäudeunterhalt. Also wer wie viel und was genau zahlt. Wem dann was gehört. Und ob zum Beispiel alle Personen dieselben Nutzungsrechte beim Garten haben. Ausserdem braucht es eine «Exitstrategie»: Was passiert, wenn einer ausziehen und seinen Teil verkaufen will? Wie regelt man das Mitspracherecht bei Nachfolgern? Sollen die Erben bei einem Todesfall ausgezahlt werden, um zu verhindern, dass Fremde in die Gemeinschaft rücken?

Zur Person

Rosmarie Naef ist Juristin im Beobachter-Beratungszentrum und Expertin für Wohnfragen.

Rosmarie Naef ist Juristin im Beobachter-Beratungszentrum und Expertin für Wohnfragen.

Welche Rechtsform birgt beim gemeinsamen Hauskauf das grösste Streitpotenzial?
Jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile, und Streit ist nie ausgeschlossen. Beim Gesamteigentum müssen alle Entscheidungen einstimmig fallen – das kann die Gruppe lähmen. Im Zweifel entscheidet dann das Gericht. Beim Miteigentum entscheidet meistens die Mehrheit, beim Stockwerkeigentum entscheidet jeder über seinen Bereich. In einer Genossenschaft bestimmt meist die Mehrheit. 

Sollte man auch über mögliche Konflikte auf der Beziehungsebene sprechen? Oder ist das zu spekulativ?
Unbedingt. Ein «Stresstest» vor dem Kauf ist entscheidend. Die Gruppe sollte Worst-Case-Szenarien durchspielen. Externe Moderatoren können helfen, kritische Fragen zu stellen und die Diskussion zu lenken.

Wie regelt man Unterhaltsarbeiten rund ums Haus? Sollte man einen Vertrag abschliessen? Was tun, wenn sich jemand nicht beteiligt?
Eine schriftliche Vereinbarung ist sinnvoll, um Streit vorzubeugen. Wer sich nicht an den Arbeiten beteiligt, könnte finanziellen Ersatz leisten. Am besten legt man dafür gleich einen festen Betrag fest.

Und wenn es um Sauberkeit geht? Was, wenn jemand Gemeinschaftsräume nicht reinigt?
Auch hier helfen klare Regeln. Putzpläne mögen unattraktiv klingen, sind aber nützlich. In einer grösseren Gemeinschaft funktioniert es ähnlich wie in einer Familie: Jeder übernimmt Aufgaben. Man sollte auch Konsequenzen festlegen, etwa Geldbeträge für externe Reinigungsdienste, die regelmässig einspringen.

Streitet man im gemeinsamen Eigentum häufiger über Kleinigkeiten wie Putzen als in einer Miet-WG?
Ja, vermutlich. In einer Miet-WG ist die Frustrationstoleranz oft höher, weil die Situation nur vorübergehend ist. Wer genug hat, zieht aus. Beim Eigentum ist das schwieriger: Man hat Geld investiert, Kredite aufgenommen und steht im Grundbuch. Die Angst, Geld zu verlieren, verstärkt die Spannungen – besonders wenn nicht alle das Eigentum gleich sorgfältig behandeln. 

Was tun, wenn ein Teil der Gemeinschaft eine bauliche Änderung wünscht, andere aber dagegen sind?
Das hängt von der Eigentumsform ab. Bei notwendigen Sanierungen, etwa einem neuen Dach, genügt meist ein Mehrheitsbeschluss. Wenn es um Luxusprojekte wie einen Swimmingpool geht, ist Einstimmigkeit erforderlich.

Oder nur die Befürworter eines Pools tragen die Kosten.
Das ist möglich. Aber auch hier sollte man vorher klären, ob dann beispielsweise die Kinder der Nichtzahler darin schwimmen dürfen. Klare Absprachen verhindern späteren Ärger.

Schwerpunkt: Hauskauf im Team

Gemeinsam wird der Traum vom Eigenheim wieder möglich. Wie das aussehen kann, wo die Stolperfallen sind und was rechtlich gilt, liest du hier in diesem Schwerpunkt.

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