Grosse kantonale Unterschiede
Hier soll die Handänderungssteuer für Hauskäufer sinken

Wer in Luzern ein Haus kauft, zahlt 1,5 Prozent Handänderungssteuer – mehr als in den Nachbarkantonen. Die Regierung prüft nun, junge Familien und Erstkäufer zu entlasten. In anderen Kantonen ist dies bereits der Fall.
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In der Schweiz gelten beim Hauskauf in jedem Kanton andere Steuerregeln.
Foto: IMAGO/Wolfilser

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • In Luzern beträgt die Handänderungssteuer 1,5 Prozent
  • Luzerner Regierung prüft Steuererlass für junge Familien und Erstkäufer
  • Neuenburg hat mit 3,3 Prozent die schweizweit höchste Handänderungssteuer
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Wer in der Schweiz ein Haus kauft, muss aufpassen, wo es steht. Denn kaum etwas ist je nach Kanton so unterschiedlich wie die Besteuerung beim Immobilienerwerb. Alleine aufgrund des Wechsels von einem Besitzer zum anderen fällt je nach Region etwa eine sogenannte Handänderungssteuer an.

Während sieben Kantone – beispielsweise Zürich und der Aargau – die Sondersteuer gar nicht kennen, streiten andere regelmässig darum. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, hält aktuell besonders die Luzerner Regierung eisern am Batzen fest – junge Familien sollen aber zukünftig beim Hauskauf entlastet werden. In anderen Kantonen hat sich dies bereits bewährt.

Luzern liegt national nur im Mittelfeld

Zwar liegt Luzern mit 1,5 Prozent Handänderungssteuer bloss im Mittelfeld. In der Zentralschweiz reicht dies dennoch für den Spitzenplatz: Nur in Obwalden ist die Steuer gleich hoch – in den Kantonen Schwyz und Zug gibt es sie gar nicht. Bürgerliche Kräfte wie etwa der Hauseigentümerverband (HEV) fordern daher von der Luzerner Regierung, die Abgabe abzuschaffen. Sie sei für Käufer, insbesondere im Mittelstand, eine erhebliche Belastung.

Trotz des Tiefsteuerwettbewerbs in der Innerschweiz und zahlreicher politischer Vorstösse bleibt der Kanton jedoch stur. Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt dennoch: Die Regierung prüft, die Handänderungssteuer für junge Familien und private Erstkäufer zu erlassen, schreibt die «Luzerner Zeitung».

Andere Kantone kennen bereits Entlastungen

Der Plan könnte im Rahmen der nächsten Steuergesetzrevision umgesetzt werden. Für GLP-Kantonsparlamentarier Mario Cozzio, der selbst im Rat die Abschaffung forderte, ist das nicht genug: «Mir fehlt die Verbindlichkeit. Die Formulierung ‹in Erwägung zu ziehen› ist mir definitiv zu schwammig», sagt er zur «Luzerner Zeitung». Cozzio will in der Septembersession ein Postulat einreichen, um eine konkrete Umsetzung zu fordern.

In den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft wird eine solche Entlastung bereits angewendet. Zugleich ist der normale Steuersatz jedoch in den beiden Kantonen deutlich höher: In Solothurn fallen 2,2 Prozent des Kaufwerts an, im Baselbiet gar 2,5 Prozent. Im Baselbiet wird die Gebühr jedoch gleichmässig auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Neuenburg ist am teuersten

Spitzenreiter sind die beiden Nordwestschweizer Kantone damit aber längst nicht: In Genf beträgt die Handänderungssteuer happige 3 Prozent, genauso auch in Basel-Stadt. Erst im April lehnte es das Basler Kantonsparlament ab, sie zu halbieren.

Noch teurer ist der Hauskauf gar im Kanton Neuenburg mit einer Abgabe von 3,3 Prozent. Wer dabei vom Gebührenhammer zumindest teilweise entlastet wird – ob junge Familien, Erstkäufer oder Verwandte – unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.

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