Darum gehts
Der Traum vom eigenen Haus – und davon, nie wieder eine Mietzinserhöhung im Briefkasten zu finden: In der Schweiz ist das für viele mittlerweile so weit weg wie eine Reise zum Mars. Die Preise für Immobilien gehen durch die Decke und die Banken verlangen Eigenkapital, das kaum mehr jemand stemmen kann.
Die Lösung liegt auf der Hand: Man tut sich zusammen; mit Freunden, Fremden oder Bekannten. Und wer dann noch die richtige Rechtsform wählt, ist gewappnet, selbst wenn es im Gebälk später mal knirschen sollte. Der Beobachter zeigt, welche Modelle es gibt.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Das Miteigentum: der flexible Klassiker
Das ist das Standardmodell für die meisten Konstellationen. Hier gehört jeder Teilhaberin ein definierter Bruchteil am Haus – etwa die Hälfte oder ein Drittel. Das Eigentum teilt man sich aber nicht physisch, sondern nur «ideell». Bei einem Mehrfamilienhaus heisst das: Einer Partei gehört eine Quote am ganzen Haus, nicht aber eine spezifische Wohnung.
- Pluspunkt: Wer aussteigen will, kann seinen Anteil separat verkaufen. Die anderen Miteigentümer haben ein Vorkaufsrecht.
- Kehrseite: Die Miteigentümer entscheiden gemeinsam – aber immerhin meistens nur mittels Mehrheitsentscheid – über die Immobilie. Wenn eine Miteigentümerin sanieren will, der andere aber nicht, droht die Blockade.
- Geeignet für: Paare, befreundete Familien, Freunde.
Gemeinsam wird der Traum vom Eigenheim wieder möglich. Wie das aussehen kann, wo die Stolperfallen sind und was rechtlich gilt, liest du in diesem Schwerpunkt.
- Beispiele: Vier Kollektive zeigen, wie sie zu ihrem Traumhaus kamen
- Stresstest: Streit kann es immer geben – Mediatorin und Beobachter-Juristin gibt Tipps
- Rechtsform: Genossenschaft oder Miteigentum – welches Modell zu deinem Projekt passt
- Finanzierung: Wer ein Haus kaufen will, braucht Geld – so kommst du zu deinem Kredit
Gemeinsam wird der Traum vom Eigenheim wieder möglich. Wie das aussehen kann, wo die Stolperfallen sind und was rechtlich gilt, liest du in diesem Schwerpunkt.
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- Rechtsform: Genossenschaft oder Miteigentum – welches Modell zu deinem Projekt passt
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Das Gesamteigentum: die Schicksalsgemeinschaft
Beim Gesamteigentum gibt es keine Bruchteile. Das Haus gehört allen untrennbar gemeinsam. Die Beteiligten bilden juristisch gesehen eine Einheit, bei der einer für alle und alle für einen einstehen.
- Pluspunkt: Niemand kann im Alleingang ausscheren oder seinen Teil verscherbeln. Das Projekt ist als Ganzes geschützt, da man nur im Kollektiv entscheiden kann.
- Kehrseite: Die individuelle Freiheit ist minimal. Entscheide müssen in der Regel einstimmig gefällt werden. Wenn eine Person Nein sagt, passiert gar nichts. Das erfordert deckungsgleiche Ziele.
- Geeignet für: Ehepaare oder eingeschworene Gruppen, die langfristig zusammen planen wollen.
Das Stockwerkeigentum: mein Reich, dein Reich
Das Stockwerkeigentum ist der Klassiker für Wohnblöcke und das Modell für alle, die hinter der eigenen Wohnungstür frei sein wollen. Die Teilhaberinnen erwerben einen Miteigentumsanteil, der ihnen das «Sonderrecht» gibt, eine bestimmte Wohnung im Haus exklusiv zu nutzen und innen frei zu gestalten. Gemeinschaftlich bleiben etwa das Treppenhaus, der Garten oder die Heizung.
- Pluspunkt: grösstmögliche Unabhängigkeit. Wer seine Küche pink streichen will, kann das tun, ohne die anderen fragen zu müssen.
- Kehrseite: Der Schein, Herrin im eigenen Haus zu sein, trügt. Die eigentliche Chefin ist die Gemeinschaft. Wer nicht demokratiefähig ist, wird bei dieser Rechtsform nicht glücklich. Je kleiner die Gemeinschaft, desto besser sollte man sich einigen können.
- Geeignet für: Befreundete Familien oder Bekannte, die ein grosses Haus kaufen und dieses in klar getrennte Wohneinheiten aufteilen wollen.
Genossenschaft: Wohnen in der eigenen Firma
Das Haus gehört hier nicht den Menschen direkt, sondern einer juristischen Person – etwa einer Genossenschaft oder einer Aktiengesellschaft. Zuerst muss man also eine Gesellschaft gründen, die das Haus danach erwirbt. In einem zweiten Schritt schliesst man faire Mietverträge mit «seiner» eigenen Gesellschaft ab.
- Pluspunkt: Ein- und Austritte sind relativ unkompliziert – man überträgt einfach die Anteilsscheine oder Aktien und muss nicht jedes Mal zum Notar rennen.
- Kehrseite: Es sind relativ komplexe Gebilde, die Zeit und Fachwissen erfordern. Eine Genossenschaft braucht mindestens sieben Mitglieder und wasserdichte Statuten. Wie bei einer AG braucht es eine Buchhaltung und einen Eintrag im Handelsregister.
- Geeignet für: Menschen mit einem gewissen unternehmerischen Know-how, grössere Gruppen – zumindest bei der Genossenschaft.
Und noch ein Tipp zum Schluss
Egal, wofür man sich entscheidet: Wo Menschen zusammenrücken, kracht es auch mal. Wer von Anfang an klare Regeln aufstellt und festlegt, wie man sich im Ernstfall auch wieder trennt – etwa mit einem Vorkaufsrecht der anderen Parteien –, baut auf einem soliden Fundament. Die Abmachungen schreibt man am besten fest – in einem Vertrag, einem Reglement oder in den Statuten der eigenen «Haus-Firma». Wer zudem eine Portion Toleranz mitbringt, gewinnt mit einem solchen Wohnprojekt nicht nur ein Daheim, sondern eine echte Gemeinschaft.
Miteigentum ist eine Form von gemeinschaftlichem Eigentum. Erfahre als Beobachter-Abonnentin oder ‑Abonnent im Merkblatt «Miteigentum an einem Grundstück» unter anderem, wie es zustande kommt und was die wichtigsten Aspekte sind.
Miteigentum ist eine Form von gemeinschaftlichem Eigentum. Erfahre als Beobachter-Abonnentin oder ‑Abonnent im Merkblatt «Miteigentum an einem Grundstück» unter anderem, wie es zustande kommt und was die wichtigsten Aspekte sind.