Gerichtsurteil in Italien
Netflix muss Gebühren zurückzahlen – Schweizer haben das Nachsehen

Wer in Europa wohnt, hat gute Chancen, Geld vom Streaminganbieter Netflix zurückzubekommen. Schweizer allerdings bleiben aussen vor – auch wegen Bundesbern.
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In der Schweiz kann Netflix ohne Gegenwind unbegründete Preiserhöhungen durchziehen.
Foto: Hans Lucas/AFP via Getty Images

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Andrea M. Haefely
Beobachter

Der Streaminganbieter Netflix hat von einem römischen Gericht satt eins auf die Nase bekommen. Die Richter haben die Preiserhöhungen seit 2017 für rechtswidrig erklärt. Es fehle der gesetzlich vorgesehene «triftige Grund». Geklagt hatte die Verbraucherorganisation Movimento Consumatori.

Es handelte sich um eine Sammelklage. 5,4 Millionen italienische Netflix-Abonnenten können jetzt nicht nur eine Preisreduktion erwarten, sondern Rückerstattungen der zu viel gezahlten Gebühren. Auf den Streaminganbieter dürften mehrere Hundert Millionen Dollar an Kosten zukommen.

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Ohne Sammelklage keine Chance

Das Urteil hat Signalwirkung. Auch in Deutschland und Spanien laufen entsprechende Klagen. Die Schweiz hingegen wird nicht im grossen Stil profitieren können. Erst im vergangenen Herbst haben Stände- und Nationalrat die Einführung von Sammelklagen gebodigt, obwohl der Bundesrat und ursprünglich auch das Parlament diese Lücke schliessen wollten. Hiesige Netflix-Kunden müssten deshalb individuell und auf eigene Kosten klagen – mit ungewissem Ausgang.

«Dass die Schweiz keinen kollektiven Rechtsschutz kennt, ist aus Konsumentensicht ein Desaster. Netflix ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Gruppenklagen als Instrument für einen funktionierenden Rechtsstaat unerlässlich sind», sagt Sara Stalder vom Konsumentenschutz.

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