Darum gehts
Die Akustik ist am Vincenz-Prozess immer wieder ein Thema. Das Problem: Die Mikrofone im grossen Saal des Zürcher Obergerichts sind nicht sehr sensibel. Wer sich zu weit von ihnen entfernt, findet in den hinteren Rängen kaum Gehör. Deshalb ermahnt der vorsitzende Richter Christian Prinz (54) immer wieder Vortragende, doch bitte näher ans Mikrofon zu rücken.
Um Gehör – rechtliches und anderes – geht es am Freitagnachmittag im rund sechsstündigen Plädoyer von Lorenz Erni. «Das Bezirksgericht hat die Verteidigung nicht gehört», eröffnet der Vincenz-Verteidiger seine Ausführung. Ein Satz, der sitzt.
Dieses Gehör will sich Erni nun verschaffen. Er versucht gar nicht erst, seinen Mandanten als unbescholtenen Ex-Starbanker darzustellen. Er setzt vielmehr auf einen der wirksamsten juristischen Grundsätze: im Zweifel für den Angeklagten! Und so streut er während sechs Stunden einen Zweifel nach dem anderen.
Villa mit Renovationsbedarf
Gab es Interessenkonflikte? Vielleicht schon. Sind diese auch strafbar? Im Zweifelsfall nicht. Hat Aduno zu viel für Commtrain bezahlt? «Dass dies völlig absurd ist, bedarf wirklich keiner Begründung», erklärt Erni. Um dann eben doch ausführlich zu begründen, dass es für die Bewertung der Commtrain nicht entscheidend war, wer welche Anteile hielt. Ein weiterer Zweifel ist gestreut.
Der Fall Investnet: Da sind keine verdeckten Gewinne geflossen, es ging lediglich um ein Darlehen von Stocker an Vincenz für den Kauf einer maroden Villa in Morcote TI mit hohem Renovationsbedarf. Nur konnte die Vorinstanz das überhaupt richtig beurteilen? Erni zweifelt an der architektonischen Kompetenz der Bezirksrichter und leitet daraus ab, wie «spekulativ und unbegründet ihre Erwägungen auch in diesem Zusammenhang» seien.
Erni argumentiert raffiniert: Aus Sicht der Anklage durfte es kein Darlehen sein, weil nur mit einer Beteiligung von Vincenz das mediale Interesse garantiert war. «Das hätte der Anklage die ganze Brisanz und Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit weitgehend genommen», sagt Erni und folgert: «Das hätte den von der Staatsanwaltschaft angestrebten Erfolg von Beginn weg erheblich geschmälert.»
Auf die halbe Stunde abgerechnet
Erni wirft dem Bezirksgericht vor, Beweismittel nicht systematisch gewürdigt zu haben, sondern wie es ihm gerade ins Konzept passte: «Man wird sprachlos», so Erni. Das sei nicht nur eine krasse Verweigerung des rechtlichen Gehörs. «Es ist zusätzlich ein Beleg dafür, dass das Urteil schon vor der Hauptverhandlung nicht nur gefällt, sondern auch weitgehend geschrieben war», fährt Erni schweres Geschütz auf.
Nur ganz zum Schluss verfliegen alle Zweifel: «Herr Vincenz ist vollumfänglich freizusprechen», fordert Lorenz Erni vom Obergericht.
Das Beste für Erni: Egal ob er gewinnt oder verliert, die Uhr tickt, die Rechnung wird immer fetter. Zu den 1750 Stunden bis zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht seien noch mal 408,5 Stunden dazugekommen. Macht bei einem Stundensatz von 350 Franken bis jetzt 755'475 Franken.