Buchen auf Booking.com und Co
Vorsicht Fake! So erkennst du falsche Ferien-Schnäppchen

Wer Ferien über Onlineportale bucht, sollte sich vor Fake-Inseraten in Acht nehmen. So kannst du feststellen, ob der Anbieter seriös ist.
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Was wie die perfekte Unterkunft aussieht, kann in echt ein Betrug sein.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Betrüger locken Reisende mit Fake-Inseraten auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com
  • Ist ein Angebot zu schön, um wahr zu sein, sollten alle Alarmglocken läuten
  • Hat eine Plattform kein Impressum, ist Vorsicht geboten
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Lea Oetiker
Beobachter

Online einen Flug, ein Hotel oder ein Mietauto zu buchen, ist heute gang und gäbe. Doch immer wieder kommt es zu Betrugsfällen. Davor sind auch Plattformen wie Booking.com, Airbnb oder Expedia nicht gefeit. Mit Fake-Inseraten versuchen Betrüger, die Interessenten von den offiziellen Buchungsportalen wegzulocken.

So werden die potenziellen Opfer etwa aufgefordert, den angeblichen Anbieter direkt per E-Mail anzuschreiben. Betrüger versuchen dann, eine Überweisung auf ein ausländisches Bankkonto zu erreichen – für eine Ferienunterkunft, die gar nicht existiert. Eine andere Methode: Betrüger fordern ihre Opfer auf, die Kreditkartendaten zu schicken.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Booking.com oder Airbnb: So erkennst du die Betrugs-Inserate

  • Auftritt beurteilen: Sind die Texte auf der Seite oder in den E-Mails in einer korrekten, verständlichen Sprache verfasst? Liest es sich, wie wenn sie mit einem schlechten Programm übersetzt wurden?
  • Impressumspflicht: In der Schweiz gilt eine Impressumspflicht. Sämtliche Onlineshops, deren Angebote sich an eine Schweizer Kundschaft richten, müssen Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit des Verkäufers auflisten. Wenn eine Firma dies nicht tut, ist das ein Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ein fehlendes Impressum kann ein Hinweis darauf sein, dass es einen Anbieter nicht gibt. Dann sollte man eine Buchung unterlassen.
  • Angebot: Wenn ein Angebot zu schön klingt, um wahr zu sein, sollten alle Alarmglocken läuten. Halte inne, frage dich: Kann das wirklich sein? Bitte Bekannte um eine Einschätzung.
  • Rezensionen prüfen: Überprüfe die Rezensionen genau und informiere dich über die Erfahrungen anderer Leute.
  • Zeitdruck: Wenn der Anbieter schreibt, das Angebot gelte nur noch eine Viertelstunde, lasse besser die Finger davon.
  • Websites: Lasse dich nicht auf fremde Websites lotsen, buche Angebote nur über die Originalplattform.
  • Kreditkarten: Aufforderungen, die Kreditkarte zu aktualisieren, sind in aller Regel Phishing-Versuche. Klicke nicht auf Links. Wenn du unsicher bist, gehst du am besten auf die offizielle Website deines Kreditkartenanbieters und meldest dich dort über das Login an.

Auf Fake-Inserat reingefallen – was tun?

  • Blockieren: Informiere umgehend deine Kreditkartenfirma oder deine Bank, lasse den Zahlungsauftrag nach Möglichkeit löschen und sperre in Absprache mit der Bank die involvierten Zugangsdaten und Kreditkarten.
  • Melden: Gehe nach telefonischer Voranmeldung zu deiner örtlichen Polizeistelle und erstatte Anzeige.
  • Versicherung: Falls du eine Rechtsschutzversicherung oder eine Cyberversicherung hast, kannst du den Fall melden. Je nachdem übernimmt diese den finanziellen Schaden.
  • Betrug melden: Es ist wichtig, dass du der Plattform oder dem Vergleichsportal diesen Betrug meldest. Dein Geld wirst du jedoch vermutlich nicht zurückbekommen. Der Grund dafür: Du hast das Angebot über einen anderen Kanal gebucht. Deshalb hast du keinen Anspruch, die eigentliche Plattform dafür haftbar zu machen.
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Die Ferien sind gebucht, die Freude ist gross. Doch dann verschiebt der Reiseveranstalter den Flug um mehrere Stunden oder erhöht einfach mal so den Preis.

Erfahre mit einem Beobachter-Abo mehr über deine Rechte und was du bei einer Pauschalreise, einer Flugbuchung oder bei einer Hotelreservation wissen solltest.

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Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im April 2024 veröffentlicht. 

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