Migros hat es getan
Nur wenige Firmen wehren sich gegen den Schweiz-Zuschlag

Wenn ausländische Lieferanten zu hohe Preise verlangen, können sich Schweizer Unternehmen seit vier Jahren dagegen wehren. Die Migros hat das getan – ansonsten nutzen aber erst wenige Firmen diese Möglichkeit.
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Bisher haben sich nur wenige Firmen gegen hohe Preise aus dem Ausland gewehrt, so etwa die Migros bei Nivea-Produkten.
Foto: Joko/Imago Images

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Oliver Julier
Beobachter

Unter dem Schweiz-Zuschlag ausländischer Lieferanten leiden nebst Konsumentinnen und Konsumenten auch Schweizer Unternehmen. Oft sind sie gezwungen, ausländische Produkte zu überhöhten Preisen zu importieren – und geben diesen Aufpreis dann an die Kunden weiter. So heisst es etwa bei der Migros, man müsse Nivea-Produkte zu erhöhten Schweiz-Preisen einkaufen. Seit vier Jahren können sich Firmen gegen solche Praktiken wehren. Doch das machen nur ganz wenige, wie eine Anfrage des Beobachters zeigt.

Neue Untersuchung eröffnet

Das Parlament hat das Kartellrecht per 1. Januar 2022 geändert. Seither haben Unternehmen die Möglichkeit, überhöhte Preise der Wettbewerbskommission (Weko) zu melden. Bislang hat dies jedoch nur zu vier Untersuchungen geführt, meldet die Behörde dem Beobachter.

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Seit 2022 haben die Möglichkeit, überhöhte Preise der Wettbewerbskommission (Weko) zu melden.
Foto: Keystone

So eröffnete die Weko 2025 ein Verfahren gegen den Kosmetikkonzern Beiersdorf und prüft, ob dieser gegenüber der Migros «relativ marktmächtig» ist und dies ausnutzt. Der sperrige Begriff «relative Marktmacht» bedeutet: Eine Firma ist von einer anderen so abhängig, dass keine zumutbaren Möglichkeiten bestehen, auf andere Geschäftspartner auszuweichen.

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Drei Fälle bereits abgeschlossen

Einen weiteren Fall schloss die Weko 2024 ab: Die Buchhändlerin Payot wollte Bücher direkt aus Frankreich importieren. Die grosse Verlagsgruppe Madrigall verlangte jedoch überhöhte Preise und missbrauchte so ihre Stellung. Da Payot zwingend auf diese Bücher angewiesen war, verpflichtete die Weko Madrigall, bessere Konditionen zu ermöglichen. Die Durchsetzung bei ausländischen Lieferanten gilt jedoch als schwierig.

In den zwei weiteren Fällen kam die Weko zu einem anderen Schluss. Bei einer Untersuchung in der Gesundheitsbranche entschied die Behörde, dass die Fresenius-Kabi-Gruppe gegenüber der Galexis AG nicht relativ marktmächtig ist. Auch eine Untersuchung gegen den Autohersteller BMW stellte die Behörde wieder ein.

Viele Meldungen enthalten zu wenige Hinweise

Man habe mit deutlich mehr Beschwerden gerechnet, meint Frank Stüssi, stellvertretender Direktor der Weko. Mehrere Dutzend weitere Meldungen und Anfragen hätten für eine Untersuchung zu wenig Informationen enthalten.

Die Änderung des Gesetzes gilt seit Anfang 2022 und ist eine direkte Reaktion auf die Fair-Preis-Initiative. Damit kämpfte der Konsumentenschutz gegen unverhältnismässig hohe Preise im Vergleich zum Ausland.

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