«Das ist skandalös»
In der Schweiz droht wieder dreiste Kartell-Abzocke!

Das Schweizer Parlament plant eine Lockerung des Kartellgesetzes. Ehemalige Wettbewerbshüter warnen vor einem «Rabatt-Trick», der Preisabsprachen wieder Tür und Tor öffnen könnte.
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Die eidgenössischen Räte wollen das Kartellgesetz lockern.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Parlament lockert Kartellgesetz, Experten warnen vor Missbrauch und Unklarheit
  • Neue Regelung ermöglicht Umgehung von Sanktionen durch Bruttopreis-Absprachen
  • Badezimmer-Kartell führte zu Bussen von 80 Millionen Franken für Sanitärfirmen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Die Schweiz und die Kartelle – es ist kompliziert. Lange waren den Schweizer Wettbewerbshütern die Hände gebunden, wenn es um Preisabsprachen ging. Nun krebst Bundesbern zurück: Unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit wollen National- und Ständerat die Schweizerinnen und Schweizer wieder der Kartell-Abzocke ausliefern – wie namhafte Experten warnen.

In der laufenden Wintersession segnete das Parlament die teilrevidierte Fassung des Schweizer Kartellgesetzes ab. Konsumentenverbände sprechen von einem «koordinierten Lobbyangriff». Ehemalige Präsidenten der eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) bezeichnen die Zustände im Parlament gegenüber Blick als «verheerend». Was ist passiert?

Pharma-Skandal sorgte für Verschärfung

Auslöser für das aktuelle Kartellgesetz war ein waschechter Skandal. Zur Jahrtausendwende hagelte es weltweit Milliardenbussen. Die internationale Pharmabranche hatte sich bereits seit Jahren über die Preise im Vitaminmarkt abgesprochen.

Die EU, Kanada und die USA baten die Konzerne gleich mehrfach zur Kasse – und verurteilten Führungskader des Basler Medikamentenriesen Roche gar zu Gefängnisstrafen.

Und in der Schweiz? Kam es zu einer Abmahnung. Für mehr fehlte der eidgenössischen Wettbewerbskommission ganz einfach die gesetzliche Grundlage. Erst 2004 machte es eine Änderung des Kartellgesetzes dem Bund möglich, Preisabsprachen direkt zu sanktionieren. In den letzten zwei Jahrzehnten konnte er Firmen bei «Abreden über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen» büssen.

Neue Regelung öffnet Schlupfloch

Nun stellt das Parlament die Massnahme mit einer unscheinbaren Anpassung auf den Kopf: Mit der Revision sollen nur noch «Mindest-, Fest- oder nachfrageseitige Höchstpreise» sanktioniert werden.

«Mit den Änderungen im Kartellgesetz steht die Tür sperrangelweit offen, um Sanktionen zu umgehen», sagt Andreas Heinemann (63). Der Professor für Handels- und Wirtschaftsrecht war bis vor drei Jahren oberster Wettbewerbshüter der Schweiz.

Zukünftig könnten Kartelle in der Schweiz nämlich mit der Behauptung davonkommen, dass bloss sogenannte Bruttopreise abgesprochen wurden, so Heinemann. Den Kartellmitgliedern steht es in einem solchen Fall frei, Rabatte auf die abgesprochenen Preise zu gewähren. Damit würde es sich nicht mehr um Absprachen von Mindest- oder Festpreisen handeln.

Experten warnen vor jahrelanger Unklarheit

Genau ein solcher Fall beschäftigt Europa schon länger: Die grossen Hersteller von Lastkraftwagen verkauften zwischen 1997 und 2011 mittels Bruttopreisen überteuerte Nutzfahrzeuge an private Firmen und die öffentliche Hand. Die EU verhängte bereits 2016 grosse Strafen. Doch auch die Schweiz ist vom LKW-Kartell betroffen: Der Kanton St. Gallen will noch bis Ende dieses Jahres Schadenersatzforderungen geltend machen.

Heinemann ist nicht der einzige ehemalige Weko-Präsident, dem beim drohenden «Rabatt-Trick» die Haare zu Berge stehen. «Es ist potenziell verheerend – ein Monstrum von Unklarheit», sagt auch Walter Stoffel (76), emeritierter Rechtsprofessor der Universität Freiburg und bis 2010 Heinemanns Vorgänger. Zumal es nicht die einzige empfindliche Anpassung ist, die unter dem grossen Druck der Wirtschaftsverbände in das Gesetz zu rutschen droht.

Gleichzeitig will das Parlament, dass die Wettbewerbshüter zukünftig in jedem Fall nachweisen sollen, dass durch die Preisabsprachen ein messbarer wirtschaftlicher Schaden resultierte. «Diese Kombination ist toxisch», so Stoffel. «Sie wird zu längeren und teuren Verfahren führen. Rechtsunsicherheit bis 2040 ist garantiert.»

Badezimmer-Kartell als Auslöser

Bereits heute dauern die Verfahren Jahre bis Jahrzehnte. Einer der Fälle: das Badezimmer-Kartell. Bereits im Sommer 2015 verdonnerte die Weko acht Sanitärfirmen und den Grosshandelsverband zu Bussen von insgesamt 80 Millionen Franken. Sie hätten sich bei preisbestimmenden Faktoren wie Bruttopreisen, Rabatten, Rabattkategorien oder Transportkosten abgesprochen. Der Streit ist weiterhin hängig vor Bundesverwaltungsgericht.

Im Parlament wurde kein Geheimnis daraus gemacht, dass der Badezimmer-Zoff als Auslöser für die geplanten Abschwächungen dient. Die Weko gefährde mit ihrem harten Vorgehen die Existenz der involvierten KMU, so die oftmals geäusserte Kritik.

Die Hoffnung: Tritt das revidierte Gesetz vor Verfahrensende in Kraft, könnten die sanktionierten Firmen von einer milderen Rechtsprechung profitieren. «Offensichtlich führen persönliche Kontakte von involvierten Unternehmern dazu, dass das Parlament ihnen – salopp ausgedrückt – eine Amnestie verschafft», sagt Heinemann. «Das ist skandalös.»

Abnehmerfirmen sollen sich vertraglich absichern

Heute Freitag werden die Räte in der Schlussabstimmung endgültig entscheiden, ob das neue Kartellgesetz so durchgesetzt werden soll. Eine Kehrtwende in der Schlussabstimmung passiert im Parlament jedoch äusserst selten.

Der ehemalige Wettbewerbshüter Heinemann empfiehlt den Schweizer Abnehmerfirmen daher bereits, sich für den Fall abzusichern, dass Verkäufer an einem Preiskartell beteiligt sind – beispielsweise mit Schadenersatzansprüchen. «Wenn das Gesetz keinen ausreichenden Schutz mehr bietet, muss man sich zukünftig halt mittels Vertragsklauseln gegen das Kartellrisiko rüsten.»

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