Mehrere Hersteller von Lastwagen sprachen mehrere Jahre lang die Preise von Lastwagen ab. Aufgedeckt wurde das Kartell durch die EU-Kommission. 2016 verhängte die EU gegen DAF, Daimler, IVECO, MAN, Volvo/Renault eine Busse von insgesamt 2,9 Milliarden Euro. 2017 folgte eine Busse von 880 Millionen Franken gegen Scania.
Neben privaten Firmen hatte auch die öffentliche Hand überteuerte Lastwagen oder Nutzfahrzeuge wie Feuerwehrautos mit zu hohen Preisen bestellt und bezahlt. Das gilt nicht nur für den EU-Raum, sondern beispielsweise auch für St. Galler Gemeinden oder für den Kanton. Damit stellt sich auch hier die Frage nach Schadenersatz.
Streitgenossenschaft als Kampfmittel
Das Thema angestossen haben drei Kantonsräte der Mitte – alle sind sie auch Gemeindepräsidenten. «Besonders ins Gewicht fallen Fahrzeuge für Feuerwehren, Werkhöfe und weitere öffentliche Dienste», schreiben sie in einem Vorstoss. Der Kanton solle prüfen, ob er selber vom LKW-Kartell betroffen ist.
Auf das Thema sei er vom Verband St. Galler Gemeindepräsidien (VSGP) aufmerksam gemacht worden, erklärte Mathias Müller (Mitte), Stadtpräsident von Lichtensteig, anfangs November auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die VSGP hatte die Gemeinden auf ein spezialisiertes Anwaltsbüro hingewiesen, das Schadenersatzforderungen sammelt. Dabei handelt es sich um Truck-Cartel Compensation von Werner Rofner in Grünwald, Deutschland. Das Büro bietet Kommunen an, Schadenersatz innerhalb einer Streitgenossenschaft einzufordern. Allerdings dränge die Zeit, die Ansprüche drohten zu verjähren, heisst es in den Unterlagen von Truck-Cartel Compensation.
Schadenersatz für bis zu 78 LKWs
Wie ist nun die Situation beim Kanton? Das Bau- und Umweltdepartement habe sich bereits einmal im Mai 2023 mit dem Thema beschäftigt, heisst es in der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme der St. Galler Regierung. Die gezählten 37 LKWs waren teilweise bereits ausmustert. Damit lägen auch keine Verträge mehr vor. Der Aufwand sei damals im Verhältnis zum möglichen Erfolg «als zu gross» eingeschätzt worden.
Inzwischen gibt es aber aktuellere Abklärungen des Versicherungs- und Riskmanagements, informiert die Regierung. Danach wären theoretisch für bis zu 78 von 1998 bis 2014 erworbene LKWs Schadenersatzforderungen möglich. Allerdings könne der Liste nicht entnommen werden, ob die Fahrzeuge neu oder gebraucht eingekauft wurden.
Von diesen Fahrzeugen seien zudem nur noch 18 im Einsatz, womit der Erwerb womöglich nicht mehr nachgewiesen werden könne, schränkt die Regierung ein.
Mit der Unterstützung durch spezialisierte Anwaltsbüros und weil der Prozessfinanzierer das Risiko trage, sei der Aufwand für die Geltendmachung der Schadenersatzforderungen erheblich gesunken. Das Bau- und Umweltdepartement werde deshalb Schadenersatzforderungen «bis Ende Dezember 2025 so weit wie möglich geltend machen».
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