Ausfüllen, abschicken, fertig!
50 schnelle und einfache Tipps für deine Steuererklärung

Der Abgabetermin für die Steuererklärung rückt näher. Doch keine Sorge: Mit der Hilfe des Beobachters erledigst du deine Steuern im Nu.
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Mit diesen 50 Tipps navigierst du dich sicher durch alle Wirrungen beim Ausfüllen der Steuererklärung.
Foto: Keystone

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Martin Müller
Beobachter

Vor dem Ausfüllen

1. Lege das ganze Jahr über Kopien aller Belege, die du fürs Ausfüllen der Steuererklärung brauchen könntest, in ein Mäppli oder einen elektronischen Ordner.

2. Sobald die Steuererklärung eintrifft, beanträgst du eine Fristverlängerung – auch dann, wenn du überzeugt bist, es rechtzeitig zu schaffen. Es kann immer etwas dazwischenkommen.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

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3. Fülle die Steuererklärung elektronisch aus. So wirst du systematisch durch den Prozess geführt und machst keine Rechenfehler.

4. Halte zum Vergleich die Steuererklärung des Vorjahres bereit, das hilft beim Ausfüllen, um nichts zu vergessen.

5. Hole dir Hilfe, wenn du dich überfordert fühlst: Wer die Steuererklärung nicht ausfüllt, handelt sich zusätzlichen Ärger ein und zahlt meistens zu viel.

Einkommen

6. Massgebend ist der Nettolohn, der auf dem Lohnausweis markiert ist – nicht der Bruttolohn.

7. Wer zusätzlich in die Pensionskasse eingezahlt hat: Kontrolliere, ob dies bereits auf dem Lohnausweis abgezogen wurde. Wenn nicht, kannst den freiwilligen Einkauf in der Steuererklärung abziehen.

8. Vergesse allfällige Zusatzeinkünfte nicht: aus einem Nebenjob, aus vermieteten Liegenschaften, aus Vermögenserträgen.

9. Solange du nicht gewerbsmässig mit Wertschriften handelst, sind Kursgewinne beispielsweise auf verkauften Aktien steuerfrei, Zinsen und Dividenden hingegen sind steuerbar.

Persönliche Tipps für deine Steuern

Hast du Fragen zu deiner Steuererklärung? Im März ist die Steuer-Hotline des Beobachter an vier Nachmittagen zusätzlich geöffnet, um deine Steueranliegen persönlich zu klären.

Auch ohne ein Abo vom Beobachter kannst du hier einen Termin für eine Einzelberatung buchen oder den Beobachter-Chatbot um Rat fragen. 

Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten stehen die Finanzexpertinnen und Finanzexperten des Beobachter zur Verfügung. Sie beraten dich persönlich am Telefon am Dienstag, 3. März, Donnerstag, 5. März, Dienstag, 10. März, und Donnerstag, 12. März, jeweils von 14.30 bis 16.30 Uhr unter 058 510 73 77.


Beobachter

Hast du Fragen zu deiner Steuererklärung? Im März ist die Steuer-Hotline des Beobachter an vier Nachmittagen zusätzlich geöffnet, um deine Steueranliegen persönlich zu klären.

Auch ohne ein Abo vom Beobachter kannst du hier einen Termin für eine Einzelberatung buchen oder den Beobachter-Chatbot um Rat fragen. 

Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten stehen die Finanzexpertinnen und Finanzexperten des Beobachter zur Verfügung. Sie beraten dich persönlich am Telefon am Dienstag, 3. März, Donnerstag, 5. März, Dienstag, 10. März, und Donnerstag, 12. März, jeweils von 14.30 bis 16.30 Uhr unter 058 510 73 77.


10. Lottogewinne sind unter bestimmten Bedingungen bis zu über einer Million Franken steuerfrei. Liegt dein Gewinn darüber, musst du ihn versteuern, kannst dann aber auch einen Teil der Spieleinsätze abziehen.

11. Wer in der Feuerwehr dient oder Zivilschutz leistet, muss den erhaltenen Sold je nach Kanton nur teilweise oder gar nicht versteuern.

12. AHV-Renten sind ganz normal wie Erwerbseinkommen steuerbar; Ergänzungsleistungen hingegen sind steuerfrei.

Vermögen

13. Auch wer weniger als den Vermögensfreibetrag (je nach Kanton und je nach Zivilstand zum Beispiel 50’000 oder 100’000 Franken) besitzt, muss alle Bankkonten und sonstigen Vermögenswerte deklarieren.

14. Der Hausrat zählt nicht als Vermögen – ausser er umfasst besonders wertvolle Dinge wie ein Rembrandt-Gemälde.

15. Auch Gelder, die in der Pensionskasse, auf Freizügigkeitskonten oder in der Säule 3a liegen, müssen nicht angegeben werden.

16. Kryptowährungen sowie Bankkonten im Ausland musst du zum aktuellen Wert per 31. Dezember 2025 deklarieren.

17. Schulden kannst du auf einem speziellen Formular auflisten und vom Vermögen abziehen – auch die noch ausstehende Rechnung für die direkte Bundessteuer fürs Jahr 2025 zählt dazu. Die Schuldzinsen kannst du vom Einkommen abziehen.

18. Ein Teil der Kosten für die Verwaltung Ihres Vermögens (etwa Depotgebühren) ist abziehbar, in vielen Kantonen gibt es dafür eine Pauschale, zum Beispiel 3 Promille des angelegten Vermögens.

Steuerabzüge

19. Wer in die Säule 3a eingezahlt hat, muss den Beleg der Bank oder der Versicherung beilegen – nur dann wird der Abzug gewährt.

20. Die Kosten fürs Abo des öffentlichen Verkehrs für den Arbeitsweg sind abziehbar. Mache zwölf Monatsabos (anstelle des günstigeren Jahresabos) geltend.

21. Zusätzlich zum ÖV-Abo kann man die Kosten fürs Velo (für den Weg zum Bahnhof) abziehen – ausser du wohnst direkt neben der Haltestelle.

22. Anstelle des ÖV-Abos kannst du Autokilometer geltend machen, wenn du wegen Schichtarbeit aufs Auto angewiesen bist oder sofern die Zeitersparnis gegenüber dem ÖV pro Tag mindestens eine Stunde beträgt.

23. Den Abzug für auswärtige Verpflegung können auch Erwerbstätige geltend machen, die ein selbst gemachtes Sandwich mitbringen.

24. Ob auch Teilzeitbeschäftigte den Verpflegungsabzug ganz oder teilweise machen können, hängt vom Arbeitszeitmodell ab. Wer etwa 50 Prozent verteilt auf fünf Vormittage arbeitet, kann keinen Abzug machen, weil er oder sie mittags nach Hause kann.

25. Auslagen für eine Aus- oder Weiterbildung sind abziehbar, sofern der Kurs aktuell oder in Zukunft dazu dient, einen Lohn zu erwirtschaften. Deshalb ist ein Yogakurs nicht abziehbar, die Ausbildung zum Yogalehrer hingegen schon.

Steuerberater engagieren: Wann lohnt es sich?

Weil viele Steuerpflichtige beinahe eine Allergie gegen das Ausfüllen der Steuererklärung haben, boomt das Geschäft damit: Tausende angebliche Steuerexperten buhlen darum, dies für dich zu erledigen – gegen gutes Geld natürlich. Aber auch in diesem Fall kommst du um das Aufwendigste am Ganzen nicht herum. Diese drei Argumente sprechen dagegen:

  • Das Belegesammeln und ‑ordnen nimmt dir niemand ab.
  • In diesem lukrativen Markt tummeln sich einige Scharlatane. «Steuerberater» ist kein geschützter Titel.
  • Eine Treuhänderin kostet mehr Geld, als du dadurch allenfalls an Steuern sparen kannst. In den meisten Fällen ist eine Steuerberatung daher rausgeschmissenes Geld.

Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Regel, so bei Selbständigerwerbenden oder bei komplizierten finanziellen Verhältnissen, etwa einer unverteilten Erbschaft mit Liegenschaften im Ausland. In welchen Fällen es sich lohnt, eine Steuerberaterin zu engagieren, liest du in diesem Beobachter-Artikel.

Weil viele Steuerpflichtige beinahe eine Allergie gegen das Ausfüllen der Steuererklärung haben, boomt das Geschäft damit: Tausende angebliche Steuerexperten buhlen darum, dies für dich zu erledigen – gegen gutes Geld natürlich. Aber auch in diesem Fall kommst du um das Aufwendigste am Ganzen nicht herum. Diese drei Argumente sprechen dagegen:

  • Das Belegesammeln und ‑ordnen nimmt dir niemand ab.
  • In diesem lukrativen Markt tummeln sich einige Scharlatane. «Steuerberater» ist kein geschützter Titel.
  • Eine Treuhänderin kostet mehr Geld, als du dadurch allenfalls an Steuern sparen kannst. In den meisten Fällen ist eine Steuerberatung daher rausgeschmissenes Geld.

Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Regel, so bei Selbständigerwerbenden oder bei komplizierten finanziellen Verhältnissen, etwa einer unverteilten Erbschaft mit Liegenschaften im Ausland. In welchen Fällen es sich lohnt, eine Steuerberaterin zu engagieren, liest du in diesem Beobachter-Artikel.

26. Mache eine Auflistung aller selbst bezahlten Krankheits- und Unfallkosten. Was über 5 Prozent Ihres Einkommens liegt, ist steuerlich abziehbar. In den Kantonen Basel-Landschaft, Genf, Glarus, St. Gallen und Wallis gelten tiefere Werte, also ist mehr abziehbar.

27. Auch Zahnarzt und Dentalhygiene zählen zu den abziehbaren Krankheitskosten, auch dann, wenn die Behandlung im Ausland gemacht wurde.

28. Achtung: Die Krankenkassenprämien zählen nicht dazu – dafür gibt es einen eigenen Posten, er heisst «Versicherungsabzug». Der ist aber in den meisten Fällen tiefer als die effektiv bezahlten Prämien.

29. Wer staatliche Prämienverbilligung erhält, kann nur die effektiv selbst bezahlte Prämie geltend machen.

30. Wer im Alters- oder Pflegeheim mehr als 60 Minuten Pflege pro Tag benötigt, muss keinen 5-Prozent-Selbstbehalt hinnehmen: Diese Rechnung fällt in die Kategorie «behinderungsbedingte Kosten» (statt Krankheitskosten). 

31. Von der Alters- oder Pflegeheimrechnung wird aber ein je nach Kanton unterschiedlicher Abzug für Hotellerie und Lebenshaltungskosten vorgenommen.

32. Wer Verwandten oder Bekannten finanziell unter die Arme greift, kann prüfen, ob dafür die Voraussetzungen für den Unterstützungsabzug erfüllt sind.

33. Die Kosten für ein geleastes Auto sind nicht abziehbar, ebensowenig jene fürs Zügeln oder für eine Putzhilfe.

34. Anwaltskosten sind nur dann abziehbar, wenn sie dazu dienen, ein steuerbares Einkommen zu erzielen – etwa wenn sie nötig sind, um ausstehende Lohnzahlungen einzutreiben.

35. Wer sein Kind in eine Privatschule schickt, kann die Mehrkosten nur dann steuerlich abziehen, wenn sich dies nach einer schulpsychologischen Abklärung als notwendig erweist.

36. Spenden an gemeinnützige Organisationen im Inland sind steuerlich abziehbar.

37. Mitgliederbeiträge zählen streng genommen nicht als Spenden – versuche es trotzdem.

Liegenschaften

38. An der Urne haben die Stimmberechtigten zwar den Eigenmietwert bereits beerdigt, aber die Umstellung ist noch nicht in Kraft. Deshalb müssen Besitzer von selbst bewohnten Liegenschaften den Eigenmietwert weiterhin als Einkommen versteuern.

39. Dafür sind Hypothekarzinsen und werterhaltende Sanierungen vorläufig weiterhin abziehbar.

40. Auch Umbaumassnahmen, die dem Umweltschutz dienen, zählen als werterhaltend und sind abziehbar – selbst dann, wenn sie eigentlich den Wert der Liegenschaft erhöhen. Sind diese Kosten höher als das steuerbare Einkommen, kann der Rest aufs nächste Steuerjahr übertragen werden.

41. Je nach Kanton ist das Rechnungs- oder das Zahlungsdatum massgebend dafür, in welcher Steuerperiode man dies abziehen kann. Erkundige dich, was bei dir gilt!

42. In der Deutschschweiz können Mieterinnen und Mieter einzig im Kanton Zug einen Teil ihrer Wohnkosten abziehen.

Nach dem Ausfüllen

43. Speichere eine Kopie deiner eingereichten Steuererklärung ab. Kontrolliere, ob die Übermittlung der elektronisch ausgefüllten Steuererklärung geklappt hat. Du solltest eine Empfangsbestätigung erhalten.

Merkblätter zum Steuerabzug in den Kantonen

Das Schönste an der Steuererklärung sind die Steuerabzüge. Diese sind aber in jedem Kanton verschieden. Mit einem Beobachter-Abo erfährst du in den folgenden Merkblättern, was konkret in Ihrem Kanton gilt:

Das Schönste an der Steuererklärung sind die Steuerabzüge. Diese sind aber in jedem Kanton verschieden. Mit einem Beobachter-Abo erfährst du in den folgenden Merkblättern, was konkret in Ihrem Kanton gilt:

44. Sobald du die Steuereinschätzung (je nach Kanton auch Veranlagungsverfügung genannt) erhältst: Vergleiche sie mit deiner Steuererklärung. Hake nach, wenn du nicht verstehst, was weshalb geändert wurde.

45. Wenn du nicht einverstanden bist, machst du innert 30 Tagen Einsprache. Achtung: Es gibt nur in seltenen Ausnahmefällen einen Rechtsanspruch darauf, diese Frist zu verlängern.

Steuern bezahlen

46. Zahle, wenn möglich, die provisorischen Steuerrechnungen fristgerecht.

47. Ist die provisorische Rechnung viel zu hoch, weil sich dein Einkommen verändert hat: Bitte das Steueramt um eine korrigierte Rechnung.

48. Je nach Kanton gibt es Skonto fürs Vorauszahlen der Rechnung.

49. Wenn die definitive Rechnung zu hoch ist, um sie sofort bezahlen zu können: Verhandel mit dem Steueramt über Ratenzahlungen oder eine Stundung.

50. Beantrage allenfalls einen Steuererlass, bevor die Steuer zur Zahlung fällig ist und unbedingt bevor das Steueramt die Betreibung einleitet. 

Und zum Schluss noch ein Extra-Tipp: Speichere diesen Artikel bei deinen Steuerunterlagen – für nächstes Jahr.

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