Darum gehts
- Steuererklärung mit guter Vorbereitung in weniger als zwei Stunden ausfüllen
- Fristverlängerung bis Herbst beantragen, um Zeit und Flexibilität zu gewinnen
- Vermögen ab CHF 50’000 deklarieren, auch kleine Beträge offenlegen
Gute Vorbereitung ist alles
Niemand hat Spass daran, die Steuererklärung auszufüllen. Doch wer die Belege griffbereit hat, schafft es in weniger als zwei Stunden. Voraussetzung dafür ist, dass man sich durchs Jahr darauf vorbereitet. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt dafür da:
Tipp: Lege ein Mäppli oder einen elektronischen Ordner an, wo du systematisch jeweils eine Kopie jener Belege ablegst, die steuerlich relevant sein könnten: Lohnausweis, Bankauszug, ÖV-Abo, Handwerkerrechnung (wenn du Liegenschaftsbesitzer bist), Beleg der Säule-3a-Einzahlung, Weiterbildungsbestätigungen.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Fristverlängerung eingeben
Sobald das Steuererklärungsformular bei dir eingetroffen ist, beantrage Fristverlängerung bis im Herbst – selbst dann, wenn du überzeugt bist, die Aufgabe rechtzeitig zu erledigen. Das verschafft dir Zeit und entspannt, falls dann doch bis Ende März alle Sonntage wunderschön sind und die Berge locken.
Tipp: Je nach Kanton musst du die Fristverlängerung bis spätestens Mitte oder Ende März beantragen, an den meisten Orten geht dies auch elektronisch. Wenn du einen Grund angeben musst, mache geltend, noch nicht über alle Unterlagen/Dokumente zu verfügen.
Fülle die Steuererklärung elektronisch aus
Das erspart das mühsame Übertragen von Zahlen in eine neue Spalte, und du vermeidest Rechenfehler. Vor allem aber: Die Systeme der meisten Kantone sind so konzipiert, dass du aufgrund deiner Angaben aus dem Vorjahr durchs Formular geführt wirst. So geht normalerweise nichts Wichtiges vergessen.
Tipp: Bevor du das Formular absendest, generiere eine PDF-Kopie für dich und speichere sie ab.
Einkünfte korrekt deklarieren
Selbständigerwerbende mögen unter Umständen einen gewissen Spielraum haben, wie viel Einkommen sie versteuern müssen, Angestellte hingegen kaum. «Optimieren» lässt sich hier nicht viel. Wichtig ist, dass du den Nettolohn aus deinem Lohnausweis korrekt überträgst. Vergesse allfällige Zusatzeinkünfte nicht: aus einem Nebenjob, aus einer vermieteten Liegenschaft sowie Vermögenserträge (Zinsen, Dividenden et cetera).
Tipp: Wenn der Lohnausweis nicht korrekt ist, verlange beim Arbeitgeber eine Korrektur. Lege Belege, beispielsweise über Zinserträge, nur dann bei, wenn das Steueramt sie verlangt.
Keine Abzüge vergessen
Dumm, wenn zwar mit der Säule-3a-Einzahlung die Altersvorsorge gestärkt, aber der Steuerabzug vergessen wird: Das Steueramt gewährt diesen Abzug nur, wenn man ihn ausdrücklich verlangt und die Einzahlung belegt. Wer ihn vergessen hat, kann aber noch innert 30 Tagen nach Erhalt der Steuerveranlagung Einsprache erheben. Abzüge aufgrund deiner Lebenssituation (Kinderabzug, Zweiverdienerabzug et cetera) hingegen macht das System in der Regel automatisch.
Tipp: Gehe die Liste der übrigen möglichen Steuerabzüge systematisch durch: Erfülle ich die Kriterien für diesen Abzug? Konsultiere nötigenfalls die Wegleitung, um zu erfahren, was genau die Voraussetzungen sind.
Kein Vermögen verstecken
In der Regel wird Vermögen erst besteuert, wenn es über 50’000 oder gar 100’000 Franken liegt. Auch wenn klar ist, dass du weniger hast: Deklarieren musst du jedes Bankkonto, selbst wenn nur Fr. 5.75 drauf sind. Betrügen lohnt sich nicht: Die Vermögenssteuer liegt im Promillebereich und spielt für die meisten Steuerpflichtigen eine untergeordnete Rolle. Aber wenn du mit nicht deklariertem Vermögen auffliegst, handelst du dir unnötige Scherereien ein.
Das Schönste an der Steuererklärung sind die Steuerabzüge. Diese sind aber in jedem Kanton verschieden. Mit einem Beobachter-Abo erfährst du in den folgenden Merkblättern, was konkret in deinem Kanton gilt:
Das Schönste an der Steuererklärung sind die Steuerabzüge. Diese sind aber in jedem Kanton verschieden. Mit einem Beobachter-Abo erfährst du in den folgenden Merkblättern, was konkret in deinem Kanton gilt:
Tipp: Der Hausrat zählt nicht als Vermögen – ausser es hängt ein Rembrandt in der guten Stube. Auch die Vermögenswerte in der Pensionskasse, auf Freizügigkeitskonten sowie in der Säule 3a musst du nicht als Vermögen deklarieren, Kryptowährungen und Bankkonten im Ausland hingegen schon.
Kontrollieren Sie die Steuererklärung
Bevor du die Steuererklärung absendest, vergleichst du sie mit jener des Vorjahres: Habst du etwas vergessen? Checke auch, was das Steueramt letztes Jahr korrigiert hat, so machst du nicht den gleichen Fehler ein zweites Mal.
Tipp: Wenn es verglichen mit dem Vorjahr zu bedeutenden Veränderungen gekommen ist, lohnt es sich, dem Steueramt unter «Bemerkungen» eine Begründung dafür zu geben. So vermeidest du unter Umständen Missverständnisse und Rückfragen. Etwa wenn dein Vermögen deutlich zu- oder abgenommen hat, ohne dass dies auf den ersten Blick erklärbar ist.
Veranlagungsverfügung prüfen
Irgendwann, vielleicht erst nach vielen Monaten, erhältst du vom Steueramt eine Antwort, je nach Kanton Veranlagungsverfügung oder Einschätzungsmitteilung genannt. Wichtig ist jetzt, dass du rasch überprüfst, was das Steueramt allenfalls abgeändert hat. Bist du damit nicht einverstanden, hast du nur 30 Tage Zeit, um Einsprache zu machen – auch dann, wenn du gerade in den Ferien bist.
Tipp: Ist dir nicht klar, warum das Steueramt etwas abgeändert hat, fragst du nach – am besten telefonisch oder per Mail. Achte darauf, dass du die Einsprachefrist nicht verpasst, wenn die Antwort auf sich warten lässt.
Steuern sparen? So gehts!
Dieser Steuerberater erleichtert dir das Ausfüllen deiner Steuererklärung und hilft dir, die Steuern kurz- und langfristig zu optimieren und so Geld zu sparen. Er verrät dir beispielsweise, welche Abzüge unter welchen Umständen und in welcher Maximalhöhe zulässig sind. Der Ratgeber geht auf Spezialfälle und verschiedene Lebenssituationen ein und verweist auf kantonale Regelungen. Optimal für Angestellte, Selbständige, Paare, Familien, Studenten, Rentner oder Eigenheimbesitzer.
Steuern sparen? So gehts!
Dieser Steuerberater erleichtert dir das Ausfüllen deiner Steuererklärung und hilft dir, die Steuern kurz- und langfristig zu optimieren und so Geld zu sparen. Er verrät dir beispielsweise, welche Abzüge unter welchen Umständen und in welcher Maximalhöhe zulässig sind. Der Ratgeber geht auf Spezialfälle und verschiedene Lebenssituationen ein und verweist auf kantonale Regelungen. Optimal für Angestellte, Selbständige, Paare, Familien, Studenten, Rentner oder Eigenheimbesitzer.
Zahlen Sie die provisorischen Rechnungen
Die Raten-Rechnungen basieren normalerweise nicht auf deiner aktuellen Steuererklärung, sondern auf jener des Vorjahres. Also können die Raten zu hoch oder zu tief sein. Wenn sie zu hoch sind, bitte das Steueramt um Korrektur. Wenn sie zu tief sind, zahle wenn möglich freiwillig mehr ein – in vielen Kantonen werden Vorauszahlungen verzinst.
Tipp: Einfach nicht zahlen ist keine gute Idee. Zwar wird in der Regel erst bei Nichtbezahlen der definitiven Steuerrechnung ein Betreibungsverfahren ausgelöst, aber du bezahlst unter Umständen teure Verzugszinsen.
Nach der Steuererklärung ist vor der Steuererklärung
Beginne im Laufe des Jahres damit, Belege für die Steuererklärung im nächsten Jahr zu sammeln. Und überlege, was du dieses Jahr unternehmen könntest, um nächstes Jahr Steuern zu sparen: etwa mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse oder mit einer geschickten Planung des Liegenschaftsunterhalts, wenn du Eigentümerin bist.
Tipp: Als Haus- oder Wohnungseigentümer kannst du jedes Jahr neu wählen, ob du für den Liegenschaftsunterhalt die Pauschale (meistens 20 Prozent des Eigenmietwerts) oder die effektiven Kosten geltend machen willst. Lege kleinere Unterhaltsarbeiten gezielt zusammen in ein bestimmtes Kalenderjahr, damit die Kosten dann sicher über der Pauschale liegen, und wähle in den Jahren ohne Unterhalt die Pauschale. Grössere Renovationen hingegen werden besser auf mehrere Jahre verteilt.