Darum gehts
- Nick Alpiger verliess Sägemehl ohne Erlaubnis, er hätte Viertelpunkt abgezogen bekommen sollen
- Schwing-Boss Stefan Strebel bestätigt Regelverstoss und kritisiert Kampfrichter
- 2016 wurde Regel eingeführt, dass Schwinger Sägemehl nur mit Kampfrichter-Erlaubnis verlassen dürfen
Es war eine vieldiskutierte Szene des Schwingwochenendes. Im Schlussgang Nordwestschweizer Schwingfests zwischen Damian Ott (25) und Nick Alpiger (28) verlässt Ersterer das Sägemehl mit einer blutigen Nase. Letzterer folgt Ott kurz darauf – allerdings ohne entsprechende Erlaubnis des Platzkampfrichters. Blick-Reporter Marcel W. Perren und König Nöldi Forrer sind sich im Schwing-Podcast «Hoselupf» aufgrund von Recherchen einig: Alpiger hat sich nicht abgemeldet und hätte als Konsequenz einen Viertelpunkt abgezogen bekommen sollen. Der Schwinger aber wehrt sich gegen die Vorwürfe und behauptet, die Erlaubnis eingeholt zu haben.
Nun äussert sich Schwing-Boss Stefan Strebel zum Vorfall: «Kampfrichter Roland Fischer hat mir bestätigt, dass Nick Alpiger leider nicht um Erlaubnis gebeten hatte.» Strebel bestätigt den ungeahndeten Regelverstoss. «Eigentlich müsste ich dem Kampfrichter auch einen Vorwurf machen. Er hätte Alpiger einen Viertelpunkt abziehen müssen, was nicht geschehen ist.»
Da Ott seinen Gegner danach auf den Rücken legt und sich in Lenzburg zum Festsieger krönt, fällt der Viertelpunkt in der sportlichen Endabrechnung wenigstens nicht ins Gewicht.
Präzedenzfall 2016
Wie hätte Alpiger vorgehen müssen, damit alles regelkonform gewesen wäre? 2016 wurde die Regel eingeführt, dass Schwinger das Sägemehl nur mit dem Okay des Kampfrichters verlassen dürfen. «Wir hatten einst den Fall mit Schuler und Käser. Danach hat man gesagt, dass man einem Schwinger einen Viertelpunkt abziehen muss, wenn er aus dem Sägemehl geht, ohne den Kampfrichter gefragt zu haben», erklärt Strebel und beschreibt, wie sich Alpiger hätte verhalten müssen: «Den Kampfrichter in Zukunft fragen und sagen: ‹Ich habe Sägemehl im Mund.› Dann entscheidet dieser, ob er an den Brunnen darf. Sonst muss er warten, bis der andere Schwinger retour ist.»
Alpiger hätte in der Theorie auch die Option gehabt, einen Schluck Wasser aus einer Flasche auf dem Kampfrichtertischlein zu nehmen, das gleich neben dem Sägemehlring platziert ist. Dafür braucht es keine Erlaubnis des Platzkampfrichters.