Gang
Als Gang wird das Duell zweier Schwinger bezeichnet. Ein eintägiges Schwingfest besteht in der Regel aus sechs Gängen. Ausnahme: Das Eidgenössische, welches zwei Tage dauert, umfasst acht Gänge. Für die schlechtesten rund 15 Prozent endet ein Fest meist bereits nach vier Gängen. Die ersten beiden Gänge heissen Anschwingen, die nächsten beiden sind das Ausschwingen und die abschliessenden zwei Gänge nennt man Ausstich. Gekämpft wird auf einer kreisförmigen, 7 bis 14 Metern durchmessenden und mit bis zu 23 Kubikmetern Sägemehl gepolsterten Fläche.
Schlussgang
Der krönende Abschluss eines jeden Schwingfestes ist der Schlussgang. In diesem stehen sich die beiden besten Schwinger der vorangegangenen fünf (oder wie beim ESAF sieben) Gänge gegenüber. Gibt es mehrere punktgleiche Schwinger an der Spitze, bestimmt das Einteilungskampfgericht, wer im Schlussgang antreten darf. Dieser ist aber keinesfalls ein Final, denn nicht immer ist am Ende ein Schlussgangteilnehmer auch Festsieger. Endet der Schlussgang beispielsweise gestellt, kann es einen lachenden Dritten geben, der den Tagessieg erbt.
Einteilung
Die Paarungen werden nicht ausgelost, sondern eingeteilt. Das Einteilungskampfgericht besteht aus mindestens drei Personen, wovon eine das Amt des Präsidenten innehat. Zusammengesetzt wird es aus den am Fest teilnehmenden Verbänden. Im 1. Gang werden traditionell die Besten gegen die Besten eingeteilt.
Gangdauer
Ein Gang dauert nicht an jedem Fest gleich lang. Seine Mindestdauer ist vier Minuten (bei einem Regionalfest) bis zu maximal 16 Minuten (Schlussgang beim Eidgenössischen). Je nach Grösse des Festes wird die Dauer im Vornherein festgelegt. Sie kann sich auch im Verlauf eines Festes steigern.
Kleidung
Turnerschwinger tragen weisse Hosen und Leibchen, Sennenschwinger dunkle Hosen in Kombination mit einem (Edelweiss-)Hemd. Die kurzen Hosen aus Zwilch (Schwingerhosen, hellbraun oder dunkelbraun) werden vom Veranstalter gestellt und sind mit einem robusten Ledergurt ausgestattet. Die helleren Hosen trägt der, dessen Nachname im Alphabet (A bis Z) zuerst kommt.
Griff
Zu Beginn eines Gangs wird gegriffen – erst wenn beide Schwinger fest ineinander verkeilt sind, sagt der Kampfrichter: «Gut.» Ein Resultat erzielen kann nur, wer die Schwingerhose des Gegners mit mindestens einer Hand noch fest im Griff hat. Ausnahme: Bodenlätz. Dieser Schwung geht so: Hose mit beiden Händen loslassen, den Gegner sofort an der Schulter packen und umgehend auf den Rücken legen. Lassen beide Schwinger den Griff fahren oder flüchten gar gemeinsam aus dem Sägemehl, wird der Gang unterbrochen. Dann muss in der Mitte des Sägemehlringes neu gegriffen werden.
Platzkampfgericht
Jeder Kampf wird von drei Personen überwacht. Eine von ihnen steht als Kampfrichter im Sägemehl, überwacht mit der Stoppuhr in der Hand die Kampfdauer und gibt das Duell jeweils frei oder beendet es, wenn die Zeit abgelaufen ist. Die anderen beiden sitzen am Tisch und beobachten alles genau. Zu dritt entscheiden sie am Ende, was die beiden Schwinger für eine Note bekommen.
Resultat
Liegt einer auf dem Buckel, hat der andere gewonnen. Mindestens zwei Drittel der Schulterblätter müssen dabei ins Sägemehl – oder dann halt der gesamte Rücken. Gewinnt keiner, gibts einen Gestellten.
Verbote
Kurze Hosen, Doping einwerfen, den Gegner würgen, Hebeldruck auf die Gelenke ausüben oder anhaltendes Kopfeinstellen (ungespitzt in den Boden). Ebenfalls untersagt: Augen ausstechen, zuschlagen oder den Kampf verweigern.
Benotung
– Für einen Wurf auf den Rücken gibt es 10,00 Punkte.
– Wird der Gegner erst am Boden überwältigt: 9,75.
– Für einen Gestellten (Unentschieden): je nach Aktivität 8,75 oder 9,00 Punkte – dabei müssen nicht beide Schwinger gleich hoch bewertet werden. Es gilt: Wer aktiver ist, bekommt mehr Punkte.
– Wer verliert, bekommt immerhin noch 8,50 Zähler – oder wenn er ganz schön zur Sache geht, auch mal 8,75.
– Schlussgang: Der Sieger bekommt immer 10,00 – der Verlierer immer 8,75 Punkte.
Gabentempel
Bei jedem Fest gibts einen Gabentempel mit allerlei Nützlichem wie etwa Haushaltsgeräten, Landmaschinen oder Möbeln. Dort dürfen sich die Schwinger ihren Preis selber aussuchen. Dabei gilt: die Besten zuerst. Lebendpreise gibts bei grösseren Festen für die ersten sechs, dem Gewinner gehört der Siegermuni. Oft wird ihm allerdings der Gegenwert des Tieres ausbezahlt.
Eidgenosse
Wer an einem Eidgenössischen Schwingfest (findet alle drei Jahre statt) einen Kranz gewinnt, darf sich in der Folge Eidgenosse nennen. Da mindestens 15 Prozent und maximal 18 Prozent der Teilnehmenden jeweils überhaupt einen Kranz gewinnen, zeugt die Auszeichnung als Eidgenosse von besonderer Stärke des Schwingers. Karl Meli (1938-2012) ist als neunfacher Eidgenosse Rekordhalter. Eidgenossen werden auch die Bösen genannt.
Eidgenössischer Schwingerverband
Der ESV ist der oberste Verband der Schwinger. Ihm untergeordnet sind fünf Teilverbände sowie 29 Kantonal- und Gauverbände.
Schwingfeste
Die Teil-, Kantonal-, Gau- und Regionalverbände führen jährlich ihr eigenes Fest durch. Hinzu kommen sechs Bergkranzfeste: Brünig, Schwägalp, Weissenstein, Rigi, Schwarzsee und Stoos. Zudem gibt es drei Schwingfeste mit eidgenössischem Charakter, die nicht alle Jahre stattfinden. Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest findet alle drei Jahre statt, der Kilchberg-Schwinget (nächste Ausgabe 2026) und der Unspunnen-Schwinget (nächste Ausgabe 2029) jeweils alle sechs Jahre.
Kranz
Als Auszeichnung bekommen die besten Schwinger eines jeden Festes einen Kranz. Dieser besteht aus Eichenlaub. In der Regel gewinnen rund 15 bis 18 Prozent der Teilnehmer einen Kranz. Besonders viel bedeutet den Schwingern derjenige vom Eidgenössischen Schwingfest sowie diejenigen, die es bei den Bergkranzfesten zu gewinnen gibt.