Senior (82) gequält und auf Elba zurückgelassen
Gericht in Dietikon ZH verurteilt zwei Männer wegen Entführung

Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat zwei Männer verurteilt, die einen damals 81-Jährigen in dessen Wohnung eingesperrt und gequält haben. Anschliessend brachten sie ihn in seine Ferienwohnung auf der Insel Elba und liessen ihn dort zurück.
Publiziert: 17:55 Uhr
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Ein Schweizer und ein Deutscher wurden heute vom Bezirksgericht Dietikon verurteilt. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/Walter Bieri

Eingesperrt, gequält, entführt: Zwei Männer haben im Sommer 2024 einen Senior aus dem Kanton Zürich eingesperrt und schliesslich verschleppt. Nun wurden sie in Dietikon ZH vor dem Bezirksgericht verurteilt. Wie die Richterin bei der Urteilseröffnung am Donnerstag sagte, verurteilte das Gericht die beiden Männer, einen 31-jährigen Schweizer und einen 34-jährigen Deutschen, zu Freiheitsstrafen von je 43 Monaten.

Der Deutsche wird zudem für acht Jahre des Landes verwiesen. Beide wurden wegen qualifizierter Freiheitsberaubung und Entführung schuldig gesprochen. Das Opfer soll eine Genugtuung von 20'000 Franken erhalten. Das Gericht hielt die Aussagen des betagten Mannes für durchweg glaubwürdig. Zudem liegen weitere Beweise vor, etwa die Standortdaten der Mobiltelefone der Beschuldigten. 

Bein gestellt und voll bekleidet in Springbrunnen gezwungen

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, im August 2024 einen damals 81-Jährigen zunächst mehrere Tage lang in dessen Wohnung im Kanton Zürich eingesperrt zu haben. In der Verhandlung machten die Beschuldigten geltend, sie hätten dem Mann helfen wollen, da er von einer Sadomaso-Domina aus dem Zürcher Milieu schlecht behandelt und finanziell ausgebeutet worden sei. So hätten sie unter anderem das Auto des Seniors verkauft, damit er seine Schulden begleichen könne.

Bei einem nächtlichen Ausflug nach Mailand plagten sie den Mann regelrecht. So soll einer der Männer ihm mehrfach ein Bein gestellt haben. Zudem musste er mit Socken und Schuhen in einen Springbrunnen stehen.

Schliesslich fuhren die beiden Männer mit dem Rentner auf die italienische Insel Elba und liessen ihn in seiner Ferienwohnung zurück. Aufgrund der Strapazen der vergangenen Tage konnte er sich dort kaum bewegen. Zudem hatte er keine Essensvorräte im Haus und auch seine benötigten Medikamente fehlten. Nach zwölf Tagen fand ein Bekannter, der nach ihm suchte, den Rentner.

Staatsanwältin spricht von «schlechtem Film»

In der Verhandlung der vergangenen Woche sagte die Staatsanwältin, es sei ihr wie in einem schlechten Film vorgekommen. Sie beantragte Freiheitsstrafen von 51 Monaten für den Schweizer und 53 Monaten für den Deutschen. Die beiden Beschuldigten hätten ein finanzielles Motiv gehabt, auch wenn sie letztendlich nur einen relativ geringen Bargeldbetrag erbeutet hätten.

Die Verteidiger der beiden forderten Freisprüche, da ihre Mandanten unschuldig seien. Zudem zweifelten sie die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Opfers an.

Die beiden Männer wurden vergangenes Jahr wenige Wochen nach der Tat verhaften und sassen seither im Gefängnis. Der Schweizer soll nun demnächst aus der Sicherheitshaft entlassen werden. Er kann auf freiem Fuss bleiben bis zu einem Strafantritt. Der Deutsche hingegen bleibt wegen Fluchtgefahr im Gefängnis. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden.

Die Sadomaso-Domina, der der Senior hörig gewesen sein soll, muss sich kommende Woche vor Gericht verantworten. Sie soll den Mann um mehrere Zehntausend Franken betrogen haben. Zudem soll sie die beiden nun verurteilten Männer zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt haben.

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