Video zeigt die brutale Attacke auf Jugendlichen
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Gewalt-Exzess in Wetzikon ZH:Video zeigt brutale Attacke auf Teenager

4 Verhaftungen nach Schock-Video
Das droht den Teenie-Prüglern von Wetzikon ZH jetzt

Zu viert prügelt eine Gruppe von Jugendlichen auf den 14-jährigen Daniel T. ein. Dann wird er mit einer Waffe bedroht. Nun wurden vier mutmassliche Täter verhaftet. Welche Strafen drohen den Schlägern?
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Nach dem Prügel-Video aus Wetzikon fordern viele harte Strafen für die mutmasslichen Täter.
Foto: ZVG.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • 14-jähriger Daniel in Wetzikon brutal angegriffen, mutmassliche Täter gefilmt
  • Jugendliche Täter unter 15 erwarten milde Strafen, maximal 10 Tage Sozialeinsatz
  • Schweizer Jugendstrafrecht fokussiert auf Re-Integration statt auf Vergeltung

«Leute wie diese müssen weg von der Strasse und müssen bestraft werden.» Das sagte gestern der Vater des 14-jährigen Daniel über die mutmasslichen Täter, die seinen Sohn am Freitagabend verprügelt und die Tat gefilmt haben.

In dem Video ist zu sehen, wie die Gruppe auf den Teenager einschlägt und ihn mit einer mutmasslichen Schusswaffe bedroht.

Jetzt klickten die Handschellen

Jetzt führten die umfangreichen Ermittlungen der Kantonspolizei und der Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich zur Identifizierung von mehreren tatverdächtigen Jugendlichen, wie die Kantonspolizei am Donnerstag in einer Medienmitteilung schreibt.

Am Mittwochabend habe sich einer der Tatverdächtigen, ein 16-jähriger Portugiese, bei der Polizei gemeldet und sich gestellt. Er wurde verhaftet. Am Donnerstagmorgen verhafteten Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei und der Stadtpolizei Wetzikon drei weitere mutmassliche Angreifer, einen 15-jährigen Schweizer, einen 13-jährigen Eritreer und einen 13-jährigen Kosovaren. Bei mehreren Hausdurchsuchungen stellte die Polizei Beweismittel – unter anderem die mutmasslich eingesetzte Imitationswaffe – sicher. Die verhafteten Jugendlichen werden im Anschluss an die polizeilichen Befragungen der Jugendanwaltschaft zugeführt.

Die Kantonspolizei und die Jugendanwaltschaft führen die Ermittlungen gegen weitere Tatverdächtige im Alter von 13 bis 16 Jahren aus der Schweiz, Eritrea und Portugal weiter. Zudem prüft die Polizei, ob die Jugendlichen für weitere gleich gelagerte Taten infrage kommen.

«Da passiert bestimmt wieder nichts»

Offen ist, welche Strafen die Jugendlichen erwarten. «Muss es erst zu einem Todesopfer kommen, bevor hier entschieden durchgegriffen wird? Das muss ein Ende haben», sagten die Eltern des Opfers zu Blick.

Auch in den Kommentaren unter dem Artikel zum Schock-Video befürchtet die Blick-Community milde Strafen für die Schläger. «Da passiert bestimmt wieder nichts», heisst es. Andere fordern drakonische Strafen, obwohl es sich bei den mutmasslichen Tätern um Jugendliche handelt. Von 20 Jahren Gefängnis ist da die Rede.

André Kuhn, Fachanwalt Strafrecht, erklärt, dass gegen die Schläger normal wie bei Erwachsenen ermittelt wird. Befragungen und Hausdurchsuchungen seien möglich, sobald Tatverdächtige identifiziert worden seien. Dies ist nun der Fall.

Ein wesentlicher Unterschied bestehe jedoch bei der Untersuchungshaft. «Eine Untersuchungshaft bei Jugendlichen ist nur in Ausnahmefällen möglich», so Kuhn. «Nur wenn sämtliche Ersatzmassnahmen, wie Kontakt- oder Rayonverbot, nicht ausreichen, darf eine Untersuchungshaft angeordnet werden.» Deshalb befinden sich Jugendliche während laufender Ermittlungen häufig nicht in Haft.

Maximal 10 Tage Sozialeinsatz

Mögliche Strafen für jugendliche Straftäter unterscheiden sich je nach dem Alter. «Bei Personen, welche das 15. Lebensjahr abgeschlossen haben, sind Bussen oder Freiheitsstrafen möglich», erklärt Kuhn.

Weil es sich bei den mutmasslichen Tätern im Fall Wetzikon nach Blick-Informationen um unter 15-Jährige handeln soll, erwarten sie deutlich mildere Strafen. Kuhn: «Das kann eine schriftliche Verwarnung sein oder ein Sozialeinsatz, beispielsweise in einem Spital, von maximal zehn Tagen.»

Dazu kommen aber noch weitere Massnahmen, die zeitnah angewendet werden und nicht erst beim Gerichtsverfahren zum Tragen kommen. «Dazu gehört beispielsweise eine Betreuung für Erziehungsaufgaben, quasi wie ein Beistand für die Eltern», sagt Kuhn. «In gröberen Fällen kann auch eine psychiatrische Behandlung angeordnet werden, oder die Täter müssen zu einer Pflegefamilie, in ein Heim oder in Extremfällen in eine geschlossene Anstalt.»

Grundsätzlich drohen den mutmasslichen Tätern nach aktuellem Kenntnisstand Verwarnungen, Sozialeinsätze von maximal zehn Tagen sowie weitere erzieherische Massnahmen, sofern keine strengeren Anordnungen notwendig werden.

Jugendstrafrecht soll reintegrieren

Das Schweizer Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Während bei Erwachsenen die Bestrafung und Abschreckung eine wichtige Rolle spielen, stehen bei Jugendlichen Erziehung und Wiedereingliederung im Zentrum.

«Bei Erwachsenen sollen die Strafen abschrecken», so Kuhn. «Bei Jugendlichen soll das richtige Setting gefunden werden, damit sie in Zukunft deliktfrei leben.»

Man geht davon aus, dass sich junge Menschen noch in ihrer Entwicklung befinden und Fehlverhalten deshalb anders beurteilt werden muss als bei Erwachsenen. «Der Vergeltungsgedanke ist im Schweizer Jugendstrafrecht weniger ausgeprägt als der erzieherische Gedanke.»

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