Einheimischen-Bonus geplant
Zürcher SVP lanciert Initiative «Wohnige für eusi Lüüt»

Die SVP des Kantons Zürich lanciert eine Initiative gegen die Wohnungsknappheit. Sie setzt bei der Zuwanderung an. Die Delegierten haben am Mittwochabend in Winterthur dem Antrag des Vorstands zugestimmt.
Publiziert: 08:19 Uhr
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Die SVP des Kantons Zürich will etwas gegen die Wohnungsknappheit machen: Sie lanciert eine Initiative, die Einheimische und lange Ansässige bevorzugen soll. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Darum gehts

  • Zürcher SVP lanciert Initiative für bevorzugte Wohnungsvergabe an Einheimische
  • Initiative soll bei Überschreiten von 10 Millionen Einwohnern in Kraft treten
  • 6000 Unterschriften innerhalb von sechs Monaten für Volksinitiative erforderlich
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Zürcher SVP will die Wohnungsvergabe im Kanton Zürich zugunsten der einheimischen Bevölkerung regeln. Dazu hat sie eine Initiative lanciert.

Die Initiative namens «Recht auf Heimat - Wohnige für eusi Lüüt» hätten die Delegierten am Sonderparteitag unter Applaus beschlossen, teilte die SVP am Mittwochabend mit. Damit die Volksinitiative zustande kommt, braucht es innert sechs Monaten 6000 Unterschriften.

Bau neuer Wohnungen löse Problem nicht

Die Forderungen der SVP sollen angewendet werden, falls vor 2050 mehr als 10 Millionen Menschen in der Schweiz wohnen würden. Dann müssten gemäss Initiativtext die Vermieter «Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen, die seit mindestens zehn Jahren im Kanton Zürich wohnen» bei der Wohnungsvergabe bevorzugen.

Die SVP erklärt ihre Initiative damit, dass der deutlich grössere Teil der Nachfrage nach Wohnraum aus dem Ausland komme. Die Schweiz solle aber nicht zugebaut werden. Immer weiterzubauen, wie es die Wirtschaftsverbände forderten, löse das Problem nicht.

Rechtlich ist die Initiative umstritten. Während die SVP ihre Zulässigkeit beteuert, sah der Zürcher Rechtsprofessor Daniel Moeckli einen Verstoss gegen übergeordnetes Bundesrecht. Er argumentiert im «Tagesanzeiger»: «Es gibt keinen sachlichen Grund, einen Schweizer, der aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland in den Kanton Zürich ziehen will, gegenüber einer ausländischen Staatsangehörigen, die seit neun Jahren im Kanton lebt, bei der Vermietung von Wohnräumen zu bevorzugen.»

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