Autofahrer zu Unrecht gebüsst
Der fehlerhafte Blitzer

Schock für rund ein Dutzend Autofahrer: Sie wurden beschuldigt, in Wetzikon ZH in einer 30er-Zone zu schnell gefahren zu sein. Doch dann zeigte sich: Die Blitzanlage hatte falsch gemessen.
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Eine semistationäre Blitzanlage der Stadtpolizei Wetzikon hat Fehlmessungen vorgenommen. (Symbolbild)
Foto: imago images/Andreas Haas

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • In Wetzikon ZH kam es zu falschen Geschwindigkeitsmessungen
  • Vier Autofahrer zu Unrecht gebüsst, sieben weitere fälschlich verzeigt
  • Die Ursache für die fehlerhaften Messungen ist noch ungeklärt
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Marco LüssiBlattmacher

Liegt eine Geschwindigkeitsbusse in der Post, fühlen sich die meisten Autofahrer ertappt. Doch nicht in diesem Fall: So war ein vermeintlicher Temposünder, der in Wetzikon ZH geblitzt worden war, überzeugt: Das kann nicht stimmen. So schnell bin ich niemals gefahren.

Bei den Behörden meldete der Betroffene seine Zweifel an der Korrektheit der Messung an. Und tatsächlich: Die Überprüfung des Messgeräts durch die Herstellerfirma und das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) ergab, dass es in mehreren Fällen zu Fehlmessungen gekommen war.

An Problemstrasse falsch gemessen

Passiert war es an einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage, die die Stadtpolizei Wetzikon im November 2025 und Mai 2026 jeweils für eine Woche an der Schönenwerdstrasse aufgestellt hatte. Sie ist als Problemstrecke bekannt, auf der oft zu schnell gefahren wird. Die Stadt Wetzikon versuchte einst, die Strasse mit Pollern zu beruhigen – worauf es wiederholt zu Unfällen kam, bei denen diese Poller umgefahren wurden. Seit dem Jahr 2023 gilt auf der Strasse Tempo 30.

Christine Walter Walder (64, Grüne), Sicherheitsvorsteherin von Wetzikon, sagt zu SonntagsBlick, aufgrund der Fehlmessungen seien vier Autofahrerinnen und Autofahrer zu Unrecht gebüsst worden. Weitere sieben seien aufgrund vermeintlicher Tempoüberschreitungen bei den Untersuchungsbehörden verzeigt worden.

Mehrere Verfahren eingestellt

SonntagsBlick liegt die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zu einem dieser Fälle vor. Dem Betroffenen war vorgeworfen worden, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 26 km/h überschritten zu haben – nach Abzug der Toleranz von 3 km/h. Dafür hätte er mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen rechnen müssen und wäre er mit einem Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten bestraft worden.

Da die Fehlmessungen erkannt worden waren, wird jenen, die bereits eine Busse bezahlt haben, das Geld zurückerstattet. In jenen Fällen, die bei der Staatsanwaltschaft landeten, wurden die Untersuchungsbehörden über die fehlerhaften Messungen informiert, was eine Einstellung des Verfahrens zur Folge hat.

Ursache noch ungeklärt

Walter Walder sagt: «Die Stadtpolizei Wetzikon bedauert die Fehlmessungen sehr und kann nachvollziehen, dass die Vorfälle bei den betroffenen Automobilisten zu Unsicherheit und Unmut führen.»

Die Stadtpolizei verwende Geräte, die regelmässig von externen Experten gewartet und durch Metas geprüft würden. Warum es zu den Fehlmessungen kam, ist noch immer ungeklärt. Walter Walder: «Die Suche nach der Ursache läuft auf Hochtouren.» Es handle sich aber offensichtlich um ein «standortbezogenes» Problem. «Deshalb wird die semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage an dieser Örtlichkeit bis auf weiteres nicht mehr eingesetzt.» An anderen Standorten funktioniere sie einwandfrei.

Metas-Sprecherin Caroline Ryf sagt zum Fall Wetzikon: «Zum jetzigen Stand der Fehleranalyse können wir keine fundierte Aussage zu dem Fehlermechanismus machen.»

Fehlmessungen sind eine «seltene Ausnahme»

Pro Jahr erhält Metas rund 20 Gutachtenaufträge, bei denen eine amtliche Messung überprüft werden soll – meist weil ein Beschuldigter die Messung in Zweifel zieht. Ryf: «In der Regel sind die Zweifel unbegründet. Fehlmessungen sind eine seltene Ausnahme.» Die Geschwindigkeitsmessmittel der Polizeien seien sehr ausgereift und würden umfangreich geprüft, bevor sie eine Zulassung erhalten.

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