Darum gehts
- Aargauer FDP-Grossräte fordern Veröffentlichung aller semistationären Blitzerstandorte zur Prävention
- Aargauer Regierung lehnt kantonsweite Regelung wegen Aufwand ab
- Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen» mit 55,5 Prozent im Aargau angenommen
Das Thema Radarfallen erhitzt seit jeher die Gemüter – gerade im Aargau. Nun machen zwei FDP-Grossräte Ernst: Sämtliche Standorte von semistationären Blitzern im Kanton Aargau sollen öffentlich werden. Die Publikation solcher Informationen könne präventiv wirken, sagen sie. Nun nimmt der Regierungsrat Stellung.
Grundsätzlich ist es in der Schweiz nur der Polizei erlaubt, vor Blitzern zu warnen. Lediglich in sechs Kantonen ist das derzeit üblich – darunter Luzern, Basel-Stadt oder Schwyz, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Die Regionalpolizeien entscheiden selbst, ob und wann sie informieren. So setzt etwa auch die Aargauer Regionalpolizei Brugg auf Transparenz.
Forderung nach flächendeckender Transparenz
Den Aargauer FDP-Grossräten Reto Wettstein (47) und Tim Voser (28) reicht das aber nicht. Sie fordern die Offenlegung der Standorte aller semistationären Blitzer im Kanton Aargau. «Die Publikation solcher Informationen kann aus Sicht der Verkehrssicherheit präventiv wirken», schreiben sie in ihrem Vorstoss.
Nun antwortete die Aargauer Regierung darauf – und stimmte teilweise zu. Es gebe im Kanton keine Rechtsgrundlage, welche die Kantonspolizei oder die Gemeinden dazu verpflichten würden, über Radarkontrollen zu informieren. Eine Ausnahme gelte jedoch für Anlagen, welche Fotos oder Videos der Umgebung aufnehmen.
Die Veröffentlichung der Blitzerstandorte wäre transparent und könnte auch präventiv wirken, bestätigt die Regierung laut der «Aargauer Zeitung». Der damit verbundene administrative Aufwand wäre aber zu gross. Es brauche derzeit keine kantonsweit einheitliche Vorgabe, da die Kantonspolizei selbst gar keine Anlagen besitze. Die Entscheidung, ob und wann Standorte veröffentlicht oder im Voraus angekündigt würden, obliege den Regionalpolizeien.
Anti-Radar-Lobby feierte im Aargau bereits Erfolge
Erst kürzlich hatte eine Forderung von Radar-Kritikern mehr Erfolg. Die Stimmbevölkerung hat entschieden, dass stationäre Anlagen künftig nur noch mit einer Bewilligung vom Regierungsrat platziert werden dürfen – ein schweizweites Novum. Die Bewilligung soll dann erteilt werden, wenn «ein erhebliches Verkehrsdefizit besteht» und andere Massnahmen bereits erfolglos geblieben sind, heisst es im Initiativtext.
Zudem sollen semistationäre Blitzer nur noch während 72 Stunden am selben Standort stehen dürfen. Die von der Jungen FDP initiierte Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen» wurde mit 55,5 Prozent angenommen – obwohl es im gesamten Kanton nur einen einzigen stationären Blitzer gibt. Immerhin steht er an der meistbefahrenen Kreuzung im Aargau.