Unfall nach Strolchenfahrt
Zuger Polizei nimmt vier Jugendliche fest

Vier Teenager waren am frühen Freitagmorgen mit dem Auto eines Elternteiles einer der Jugendlichen unterwegs. Nach einem Unfall flüchteten die Jugendlichen – wurden allerdings von der Polizei erwischt.
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Den BMW entwendeten die Teenies von einem Elternteil einer der Jugendlichen.
Foto: Zuger Kantonspolizei

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Vier Jugendliche in Zug stehlen BMW und sorgen für nächtlichen Lärm
  • Fahrzeug gehört Elternteil, alle Jugendlichen geständig und vorübergehend festgenommen
  • Gegen sie laufen Verfahren wegen Fahrens ohne Berechtigung und weiterer Vergehen
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Angela RosserJournalistin News

Vier Jugendliche im Alter zwischen 14 bis 16 Jahren haben in der Nacht auf Freitag in Zug für Aufsehen gesorgt. Kurz nach 4.15 Uhr erhielt die Zuger Kantonspolizei Meldung aus der Bevölkerung, dass eine Gruppe Jugendlicher in einem Auto lärmend durch die Feldstrasse fuhr.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte fanden diese einen BMW mit plattem Reifen, der auf einem Vorplatz feststeckte. Die Patrouille beobachtete, wie drei Personen in verschiedene Richtung davon stoben.

Festnahme und Rückkehr zum Geschehen

Einer von ihnen wurde nach wenigen Metern eingeholt und festgenommen. Rund 30 Minuten später kehrte ein zweiter Jugendlicher zur Szene zurück und wurde ebenfalls festgenommen. Der dritte Beteiligte wurde im Verlauf des Morgens an seinem Wohnort aufgespürt.

Am Freitagabend konnten die Behörden noch einen vierten Verdächtigen ausfindig machen und festnehmen. Alle vier Jugendlichen sind geständig und wurden der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug übergeben. Sie stammen aus anderen Kantonen und wurden am Samstagabend wieder aus der Haft entlassen.

BMW von Eltern entwendet

Der BMW, den sie für ihre nächtliche Fahrt nutzten, gehört einem Elternteil eines der Jugendlichen. Der nächtliche Ausflug von vier Jugendlichen im Kanton Zug könnte drastische Konsequenzen nach sich ziehen.

Sie müssen sich unter anderem wegen Fahrens ohne Berechtigung, des Entwendens eines Fahrzeugs zum Gebrauch, Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie Behinderung einer Amtshandlung verantworten. «Mit ihrem Handeln haben sie sich und andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr gebracht», betont die Zuger Kantonspolizei.

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Nicht nur selber fahren ist strafbar

Die Behörden appellieren ausdrücklich an Eltern, ihre Kinder über die Risiken und möglichen Konsequenzen solcher rücksichtslosen Taten aufzuklären.

Neben strafrechtlichen Folgen könnten im Falle eines Unfalls auch hohe zivilrechtliche Forderungen auf die Eltern zukommen. Zudem weist die Zuger Kantonspolizei darauf hin, dass sowohl das Entwenden als auch das Mitfahren in gestohlenen Fahrzeugen strafbar ist. Fahrzeugschlüssel sollten stets sicher aufbewahrt werden.

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