Darum gehts
- Schwyzer Polizei zog 2024 in Seewen ein defektes Auto aus Verkehr
- Fahrzeug hatte 12 schwere Mängel, darunter beschädigte Bremsen und Beleuchtung
- Rumänischer Lenker erhielt 2590 Fr. Geldstrafe plus 400 Fr. Verfahrenskosten
Komplett abgefahrene Pneus, undichter Auspuff, überall Rost und Risse in der Frontscheibe: Bei einer Verkehrskontrolle in Seewen landete die Kantonspolizei Schwyz im Juli 2024 einen Volltreffer. Jetzt hat der Lenker des ausländischen BMW 320 einen Strafbefehl kassiert – es drohen ihm 26 Tage Knast, wie der «Bote» berichtet.
Zahlreiche technische Mängel festgestellt
Die Liste der Mängel geht noch weiter: Auch die Beleuchtung wies erhebliche Defekte auf. Das Abblendlicht vorn rechts war falsch montiert, während das Fernlicht nicht funktionierte. Mehrere scharfkantige Stellen am Fahrzeug sorgten für ein Sicherheitsrisiko, unter anderem verursacht durch einen unsachgemäss entfernten Heckspoiler. Aufgrund des Gesamtzustands wurde dem Lenker die Weiterfahrt mit dem Schrott-BMW unmittelbar untersagt.
Konsequenzen für den Fahrer
Der Fall ist inzwischen rechtlich abgeschlossen. Laut Strafbefehl wird dem 21-jährigen Fahrer aus Rumänien vorgeworfen, in «pflichtwidriger Unvorsichtigkeit» ein derart mangelhaftes Fahrzeug gelenkt zu haben. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2590 Franken verurteilt und muss zusätzlich Verfahrenskosten in Höhe von 400 Franken tragen. Sollte er den Betrag nicht bezahlen, droht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 26 Tagen.
Ähnliche Pflicht, anderes System
Der BMW war in Rumänien zugelassen. Dort gibts zwar ebenfalls eine technische Hauptuntersuchung (ITP), die für Personenwagen grundsätzlich in regelmässigen Abständen – meist alle zwei Jahre – durchgeführt werden muss.
Im Gegensatz zur Schweiz ist die Kontrolle jedoch weniger zentral über ein automatisches kantonales Einladungs- und Nachverfolgungssystem organisiert, sondern stärker abhängig von der Durchführung in autorisierten Prüfstellen und der Einhaltung durch den Fahrzeughalter.
Genau dieser Unterschied macht Fälle wie jenen aus Seewen besonders auffällig. Ein Fahrzeug in einem derart schlechten Zustand wäre hier aufgrund der eng getakteten Kontrollen und der behördlichen Aufgebotspraxis deutlich schwerer im Verkehr zu halten.
Beim BMW bestand keine Pflicht zur Motorfahrzeugkontrolle, da das Fahrzeug im Ausland zugelassen war und deshalb nicht der schweizerischen Motorfahrzeugkontrolle unterliegt.