Darum gehts
- Blumengeschäft erhielt horrende Rechnung für nicht bestellte Webseite
- Firma zog Forderungen zurück, nachdem sich Blick eingeschaltet hat
- 5000 Franken sollten Guido Böbner und seine Frau bezahlen
Zuerst ein Zürcher Pizzeria-Besitzer und nun ein Luzerner Blumengeschäft. Beide Betriebe erhielten eine horrende Rechnung für eine Webseite, die sie nie bestellt hatten. Die Firma Suchmaschinen Service GmbH, die die Rechnung stellte, schickte Mahnung um Mahnung und schaltete Inkassobüros ein. Doch nun hat die Firma ihre Forderungen zurückgezogen – auch dank Blick.
Bekannte Masche der deutschen Firma
5000 Franken sollten Guido Böbner (35) und seine Frau Sabrina Böbner-Furrer (34), die im Luzerner Stadtteil Littau einen Blumenladen besitzen, bezahlen. Die beiden waren auf eine Masche der deutschen Firma reingefallen. Diese ruft Betriebe an und schwatzt ihnen Produkte auf, die sie dann teuer in Rechnung stellt.
Eine Mitarbeiterin von Böbner habe einen Anruf gekriegt, der im Namen von Google gewesen sei. Es sei um Suchmaschinen und eine neue Webseite gegangen. Die Mitarbeiterin habe versucht, die Anrufer abzuwimmeln – doch wenige Wochen später lag dann doch eine hohe Rechnung im Briefkasten des Blumenladens. Böbner machte seinem Ärger Anfang Juni gegenüber Blick Luft.
Zuerst wollte Firma Auftrag nicht stornieren
Für ihn war klar: «Wir haben nie vertraglich etwas abgemacht.» Er und seine Frau waren genervt, denn die Sache kostete Zeit und Energie. Die beiden schickten immer wieder Briefe mit Klarstellungen, dass sie nie etwas bestellt hätten. Doch im Gegenzug kamen nur Mahnungen und Inkasso-Forderungen.
«Es ist nicht möglich, den von uns ausgeführten Auftrag zu stornieren», schrieb die Firma Suchmaschinen Service GmbH auf den ersten eingeschriebenen Brief von Guido Böbner. Denn die Firma habe ihren Teil des Vertrags schliesslich erfüllt. Eine Anfrage von Blick zu den Vorfällen blieb unbeantwortet.
Rechnung plötzlich gegenstandslos
Anfang der Woche dann gute Nachrichten für Guido Böbner: Die Firma Suchmaschinen Service GmbH habe sich gemeldet – und die Rechnung zurückgezogen! Guido und seine Frau Sabrina Böbner-Furrer fällt ein Stein vom Herzen: «Wir fühlen uns erleichtert!», sagen die beiden gegenüber Blick.
Im Schreiben, das Blick vorliegt, schreibt die Firma, dass sie «hiermit die Stornierung des Auftrages und die Beendigung des Vertrages bestätigen». Die Rechnung sei damit gegenstandslos. Gleichentags sei endlich der zweite eingeschriebene Brief abgeholt worden. Der Artikel und die Nachfrage von Blick hätten bewirkt, dass sich dieser Fall nun erledigt habe, so Böbner.
Beim Zürcher Pizzeria-Besitzer lief es ähnlich. Auch er sollte derselben Firma eine hohe Rechnung bezahlen für eine schlecht gemachte und vor allem nie bestellte Webseite. Nachdem Blick über diesen Fall berichtete, ging es auch hier plötzlich ganz schnell: Die Rechnung sei gegenstandslos, erklärte die Suchmaschinen Service GmbH.