Darum gehts
- In Trimbach SO sorgt ein Wohnungsinserat für Schweizer Bürger für Diskussionen
- Vermieter Sembinelli verteidigt Auswahlkriterien
- Seine Inserate wurden entfernt, jetzt gibts einen Rechtsstreit
Im solothurnischen Trimbach wird eine neue Mieterschaft gesucht. Dass die Wohnungen ausschliesslich an «Schweizer Staatsbürger mit einwandfreiem Betreibungsauszug» vermietet werden sollen, stiess einer Blick-Leserin sauer auf. Sie empfand das Inserat als diskriminierend.
In der Kommentarspalte erhielt Vermieter Stephan Sembinelli (53) aber viel Zuspruch. Im Gespräch mit Blick erklärt er, warum er nach wie vor hinter den Formulierungen des Inserates steht.
Hausgemeinschaft muss funktionieren
Bereits seit 30 Jahren ist Sembinelli in der Immobilienverwaltung tätig. Eine der grössten Herausforderungen in dieser Branche liege darin, bei der Auswahl neuer Mieter nicht nur wirtschaftliche Kriterien zu berücksichtigen, sondern auch darauf zu achten, dass eine Hausgemeinschaft langfristig funktioniert.
«Beim vorliegenden Mietobjekt handelt es sich um ein kleines Mehrfamilienhaus mit lediglich sechs Wohnungen», sagt er. «Gerade dort ist es wichtig, dass die Bewohner untereinander auskommen. Ein einziges dauerhaft konfliktbeladenes Mietverhältnis kann das Zusammenleben sämtlicher Parteien erheblich beeinträchtigen.» Je homogener sich die Mietparteien zusammensetzen, desto eher entstehe eine Win-win-Situation für die Mieter wie auch für die Verwaltung, sagt er.
Erstaunliches Interesse
Dass Blick auf das Inserat aufmerksam gemacht wurde, überrascht den 53-Jährigen nicht. «Irgendjemand hat immer irgendwo etwas zu beanstanden.»
Dass ein einzelnes Wohnungsinserat über Tage zu den meistdiskutierten Beiträgen auf der Onlineplattform von Blick gehört, habe er aber trotzdem nicht erwartet. «Offenbar berührt die Frage, wie weit ein privater Vermieter bei der Auswahl seiner Mieter gehen darf, einen gesellschaftlichen Nerv», so Sembinelli.
Rechtslage ist entscheidend
Zum Vorwurf der Leserin sagt er: «Massgebend ist nicht das persönliche Empfinden einer einzelnen Person, sondern die Rechtslage. Der entsprechende Artikel im Strafgesetzbuch nennt als geschützte Merkmale Rasse, Ethnie, Religion und sexuelle Orientierung; die Staatsangehörigkeit als solche gehört nicht dazu», sagt er.
Ihm sei bei seiner Liegenschaft nur wichtig, dass sich die Parteien verstehen. Mit der Swiss Marketplace Group (SMG), zu der auch ImmoScout24 gehört, befindet er sich inzwischen in einer rechtlichen Auseinandersetzung.
«Die Gruppe verlangte zunächst unter Berufung auf ihre Insertionsregeln die Entfernung der beanstandeten Formulierungen, obwohl sie ausdrücklich erklärte, ihre Position nicht auf die Rassismus-Strafnorm zu stützen. Daraufhin schaltete sich mein Rechtsanwalt ein», sagt er.
Deaktiviert und gelöscht
Seine Wohnungsinserate seien kurz darauf deaktiviert worden, so Sembinelli. Ausserdem seien seine Rechnungen storniert worden und man habe ihm mitgeteilt, dass «entsprechende Inserate» künftig ohne weitere Rücksprache gelöscht würden.
Die SMG erklärte Blick bereits vergangene Woche, dass Inserate vor der Aufschaltung grundsätzlich geprüft werden. Sollte ein Inserat gegen die Regeln verstossen, könne die Plattform Änderungen verlangen oder es zurückweisen beziehungsweise nachträglich löschen. Gleichwohl könne ImmoScout24 trotz Prüfung keine abschliessende Verantwortung für den Inhalt der Inserate übernehmen.
Nicht zulässige Inserate könnten zudem von Nutzern gemeldet werden. Nach einer individuellen Prüfung würden bestätigte Verstösse umgehend entfernt.