Darum gehts
- Zwei Ärztinnen stehen wegen mutmasslicher fahrlässiger Tötung vor Gericht in Visp
- Alarmierender Befund einer erweiterten Aorta wurde von Ärzten übersehen
- Bei korrekter Diagnose hätte Überlebenschance zwischen 80 und 86 Prozent gelegen
Urteilseröffnung vorbei
Damit ist die Urteilseröffnung vorüber, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Noelle V. auch wegen Urkundenfälschung schuldig
Für Noelle V. kommt es noch schlimmer. Für das Gericht ist sie auch der Urkundenfälschung schuldig. V. hat einen ersten Kurzbefund nachträglich überschrieben und eine Diagnose nachträglich hinzugefügt. «Das zeugt von einer kriminellen Energie, und das ist verwerflich», so Richter Jossen. V. habe durch diese Handlung versucht, sich selbst zu schützen.
Noelle V. hätte mehr tun müssen
Bezüglich der Radiologin Noelle V. hält das Gericht fest, dass diese auf den Aufnahmen hätte sehen müssen, dass mit der Aorta von Alain Guntern etwas nicht stimmt. Weiterführenden Untersuchungen seien aber nicht erfolgt. Das habe das Leben von Alain Guntern gefährdet und stelle eine Verletzung der Sorgfaltspflicht dar.
Helena I. hätte Vorgeschichte kennen müssen
Richter Jossen erklärt, dass die Notfallärztin Helena I. wusste, dass es in der Familie von Alain Guntern eine Vorgeschichte bezüglich Herzerkrankungen gegeben hat. Zudem seien für die starken Kopfschmerzen keine weiteren Abklärungen getroffen wurden. Zudem ist für das Gericht erwiesen, dass es bei einer möglichen Verlegung auf die Kardiologie nach Sion ebenfalls Nachlässigkeiten gab. Insgesamt sei die Sorgfaltspflicht mehrfach verletzt worden.
Damit folgt das Gericht weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft.
Ärztinnen schuldig gesprochen
Das Gericht spricht die beiden Ärztinnen schuldig, wegen fahrlässiger Tötung.
Helena I. wird zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 200 Franken verurteilt. I. muss zudem eine Busse von 2000 bezahlen.
Noelle V. wird zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 550 Franken verurteilt. Zudem muss sie eine Busse von 9900 Franken bezahlen.
Die Urteilseröffnung beginnt
Richter Rochus Jossen beginnt mit der Urteilsverkündung. Fast anderthalb Monate sind seit dem Prozess vergangen. Radiologin Noelle V ist vor Gericht erschienen, Notfallärztin Helena I. hingegen ist nicht anwesend. Für die Staatsanwaltschaft nimmt Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold das Urteil entgegen.
Heute fällt das Urteil
Im Prozess um den Tod des Walliser Apothekers Alain Guntern (†48) fällt heute vor dem Bezirksgericht in Visp VS das Urteil.
Der Notfallärztin Helena I. sowie der Radiologin Noelle V. wird vorgeworfen, durch eine falsche medizinische Behandlung den Tod des Mannes verursacht zu haben. Die Radiologin Noelle V. wird zudem beschuldigt, medizinische Berichte im Nachhinein geändert und gefälscht zu haben.
Alain Guntern starbt im September 2020 nach mehreren Stunden im Spital an einer Aortendissektion, deren Warnsignale die beiden Ärztinnen gemäss Staatsanwaltschaft hätten erkennen müssen. Dafür seien sie wegen fahrlässiger Tötung zu bedingten Geldstrafen zu verurteilen, so die Staatsanwältin.
Die Verteidiger der beiden Ärztinnen hingegen forderten während des Prozesses Freisprüche für ihre Mandantinnen.
Helena I. und Noelle V. sprechen zum Schluss
Helena I. erklärt vor Gericht, dass sie den Tod von Alain Guntern sehr bedauert und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe. Auch Noelle V. sagt vor Gericht, dass sie alles sehr bedauert. «Ich habe immer mein Bestes gegeben und werd dies auch in Zukunft tun.»
Damit ist die Verhandlung beendet, das Urteil wird für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt.
«Kann nur den Kopf schütteln»
Anwalt Daniel Bellwald betont nochmals, dass die Rechte von seiner Mandantin Noelle V. nicht gewährt worden seien. «Ich kann nur den Kopf schütteln, dass der Kardiologe nie befragt wurde», so der Anwalt.
Er müsse nochmals darauf hinweisen, dass der Kurzbefund nicht gelöscht wurde, sondern den Behörden weiterhin vorgelegen habe. «Klar ein Originalbefund wurde später hinzugefügt.» Eine Fälschung der Krankengeschichte habe aber nicht vorgelegen, so der Anwalt.
Anwalt von Helena I. macht Vorwürfe Richtung Noelle V.
Peter Pfammatter geht in seiner Replik darauf ein, dass die Radiologin die Aortenerweiterung bei Alain Guntern hätte sehen müssen. «Sie hatte nichts anderes, als den Kurzbefund und dort fehlte die Information», so Pfammatter.
Es ist ein Prozess, wie er nicht so oft vorkommt. Ab heute Mittwoch stehen in Visp VS gleich zwei Ärztinnen vor Gericht. Helena I.* (56) und Noelle V.* (51) sollen für den Tod eines Menschen verantwortlich sein.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: mutmassliche fahrlässige Tötung und Urkundenfälschung. Das Opfer: Alain Guntern (†48).
Mehr als nur Apotheker
Es war eine dieser Todesnachrichten, die in der Region für einen Schock sorgten. Im September 2020 starb Alain Guntern ganz unvermittelt an einer Aortendissektion, mit gerade einmal 48 Jahren. Guntern war in der Region wohlbekannt. Er führte zwei Apotheken in Brig-Glis VS, war Präsident des örtlichen Gewerbevereins. Er setzte sich für die Belebung der Innenstadt ein.
Seit 2018 präsidierte er zudem die Walliser Apothekervereinigung. Guntern war treibende Kraft des Westschweizer Apothekerkongresses, engagierte sich in der Nachwuchsausbildung. Er setzte sich als Unternehmer und Verbandspräsident für freie und unabhängige Apotheken ein.
Auch sonst war der dreifache Familienvater sehr engagiert. Zum Beispiel in der Stiftung Stockalperschloss oder bei der Stiftung Emera, einer Organisation für Menschen mit Behinderungen. Der «Walliser Bote» würdigte Guntern mit einem grossen Nachruf.
Alarmierenden Befund übersehen
Fünf Jahre später ist der Tod von Alain Guntern nun ein Fall für die Justiz. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es bei der Behandlung von Guntern zu schweren Versäumnissen gekommen ist.
Laut Anklageschrift (sie liegt Blick vor) suchte der bis dahin gesunde Guntern die Notfallstation des Spitals Visp wegen plötzlich einsetzender, extrem starker Kopf- und Brustschmerzen auf. Die Schmerzen waren so stark, dass dem 48-Jährigen die Tränen übers Gesicht liefen.
Obwohl die Symptome und die Familiengeschichte des Patienten (sein Vater hatte ein Aorten-Aneurysma) deutliche Warnzeichen für einen Riss der Hauptschlagader (Aortendissektion) waren, wurde diese lebensbedrohliche Diagnose von der zuständigen Notfallärztin Helena I. nicht in Betracht gezogen.
Ein durchgeführtes Lungen-CT zeigte eine massiv erweiterte Aorta von 69 mm (normal sind weniger als 35 mm) – ein alarmierender Befund. Gemäss Anklageschrift wurde diese Information jedoch sowohl von der Notfallärztin als auch von der diensthabenden Radiologin, Noelle V., ignoriert und im ersten Befund nicht erwähnt. Basierend auf einer Fehldiagnose wurde Alain Guntern auf eine normale Bettenstation ohne besondere Überwachung verlegt, wo er am nächsten Morgen leblos aufgefunden wurde. Fast eine Stunde wurde versucht, den Patienten wiederzubeleben. Erfolglos.
Fehler vertuscht?
Doch damit nicht genug. Die Staatsanwaltschaft wirft Noelle V. vor, versucht zu haben, ihren Fehler zu vertuschen. V. soll demnach am Todestag von Alain Guntern den ursprünglichen, unauffälligen Kurzbefund im Computersystem gelöscht und durch einen neuen, auf den Vortag rückdatierten Schlussbericht ersetzt haben, in dem die Aortenerweiterung plötzlich erwähnt wurde. Offenbar, um zu verschleiern, dass die kritische Gefässerweiterung erst nachträglich festgestellt wurde. Ein mutmasslicher Fall von Urkundenfälschung.
Besonders tragisch: Die Anklageschrift schliesst mit der Feststellung, dass «bei korrekter und zeitnaher Diagnose die Überlebenschance von Alain Guntern zwischen 80 und 86 Prozent betragen hätte».
Die Witwe von Alain Guntern wollte sich gegenüber Blick nicht zum anstehenden Prozess äussern. Auch Anfragen an die beiden beschuldigten Medizinerinnen blieben unbeantwortet. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Blick berichtet heute ab 9 Uhr live vom Prozess in Visp.
* Namen geändert